.... Bei den Polizeikosten ist es aber komplizierter. Hier muss die Grundlage des Einschreitens nicht unbedingt auf einer rechtlichen Verfehlung beruhen, sondern kann auch aus Gründen der Prävention oder Gefahrenabwehr gegeben sein. Mal ein Beispiel: Ein Sturzbetrunkener liegt Nachts mitten auf der Autobahn. Dann können Maßnahmen wie das Rufen eines Krankenwagens, Übernachtung im Polizeigewahrsam, etc. auch in Rechnung gestellt werden, wenn sie zum Schutz der Person notwendig waren. Hier liegt dann nicht unbedingt ein rechtlich relevanter Verstoß vor, aber die kostenpflichtige Grundlage des Einschreitens wurde trotzdem von der Person verursacht.
Hallo Andreas,
Danke für das gute Fallbeispiel, anhand dessen ich meinen Gedankengang Besser veranschaulichen kann.
Der Volltrunkene hat die Kosten mittelbar selbst verursacht, indem er sich in den Zustand der Volltrunkenheit (Die Polizei nennt das dann wohl "Hilflose Person") gebracht hat.
Der Besitzer einer frei erwerbbaren, keiner gesetzlichen Regelung unterliegenden, Dekopatrone hat nach meinem Verständnis absolut kein schuldhaftes Verhalten gezeigt!
Übrigens wird die Gefahr, die von Munition für die Allgemeinheit ausgeht, nach meiner Meinung generell stark überschätzt.
Ich kenne keinen Fall, in dem Beispielsweise ein Bankräuber beim Betreten einer Bank gerufen hat: "Hände hoch, Geld her ..... ich habe eine scharfe Patrone in der Hand!" :^)
Und was für eine grosse Gefahr muss dann erst von einer "Dekopatrone" ausgehen?
Irgendwann wird es noch so weit kommen, dass eine Dekopatrone komplett mit Leuchtfarbe markiert werden muss, und anschliessend natürlich in einem 5 Kg schweren Kunstharzblock eingegossen!