Kurze rechtliche Frage zu Dekopatronen

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 5.575 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Februar 2012 um 19:46) ist von FlorianD.

  • .... Bei den Polizeikosten ist es aber komplizierter. Hier muss die Grundlage des Einschreitens nicht unbedingt auf einer rechtlichen Verfehlung beruhen, sondern kann auch aus Gründen der Prävention oder Gefahrenabwehr gegeben sein. Mal ein Beispiel: Ein Sturzbetrunkener liegt Nachts mitten auf der Autobahn. Dann können Maßnahmen wie das Rufen eines Krankenwagens, Übernachtung im Polizeigewahrsam, etc. auch in Rechnung gestellt werden, wenn sie zum Schutz der Person notwendig waren. Hier liegt dann nicht unbedingt ein rechtlich relevanter Verstoß vor, aber die kostenpflichtige Grundlage des Einschreitens wurde trotzdem von der Person verursacht.

    Hallo Andreas,

    Danke für das gute Fallbeispiel, anhand dessen ich meinen Gedankengang Besser veranschaulichen kann. :thumbup:

    Der Volltrunkene hat die Kosten mittelbar selbst verursacht, indem er sich in den Zustand der Volltrunkenheit (Die Polizei nennt das dann wohl "Hilflose Person") gebracht hat.

    Der Besitzer einer frei erwerbbaren, keiner gesetzlichen Regelung unterliegenden, Dekopatrone hat nach meinem Verständnis absolut kein schuldhaftes Verhalten gezeigt!

    Übrigens wird die Gefahr, die von Munition für die Allgemeinheit ausgeht, nach meiner Meinung generell stark überschätzt.
    Ich kenne keinen Fall, in dem Beispielsweise ein Bankräuber beim Betreten einer Bank gerufen hat: "Hände hoch, Geld her ..... ich habe eine scharfe Patrone in der Hand!" :^)

    Und was für eine grosse Gefahr muss dann erst von einer "Dekopatrone" ausgehen? :D

    Irgendwann wird es noch so weit kommen, dass eine Dekopatrone komplett mit Leuchtfarbe markiert werden muss, und anschliessend natürlich in einem 5 Kg schweren Kunstharzblock eingegossen!

  • Hallo Alfred, :^) :winke:

    Übrigens wird die Gefahr, die von Munition für die Allgemeinheit ausgeht, nach meiner Meinung generell stark überschätzt.
    Ich kenne keinen Fall, in dem Beispielsweise ein Bankräuber beim Betreten einer Bank gerufen hat: "Hände hoch, Geld her ..... ich habe eine scharfe Patrone in der Hand!"

    Und was für eine grosse Gefahr muss dann erst von einer "Dekopatrone" ausgehen?

    oh, diese Dekopatronen sind echt hinterhältig. :D Die sollen schon Waschmaschinen zum Klappern und Mütter zu Schreikrämpfen gebracht haben. :laugh:

    Das mit dem "fünf Kilo schweren Kunstharzblock" habe ich gerade noch gesehen. *lol* Na das klappert dann richtig. :D

    BTT: Genau, so genannte Personen in hilfloser Lage. Das kann auch ein Betrunkener im Winter sein, der beim Nichteinschreiten erfrieren würde. Mal ganz vom gesunden Menschenverstand abgesehen, stehen bestimmte Berufsgruppen ja in einer berufsbedingten Garantenstellung. D.h. sie stehen in besonderer Verpflichtung über "Unterlassene Hilfeleistung" hinaus. Und das kann im Einzelfall wirklich so teuer werden, dass der Staat nicht mehr einsieht, bestimmte Kosten zu tragen. Vom dem her ist es nachzuvollziehen, dass es Gebührenordnungen, Polizeikostenverordnung und so weiter gibt.

    Bei den "alltäglichen" Vorkommnissen wird auch nichts in Rechnung gestellt. Jedenfalls noch nicht. ;(

    LG Andreas :^)

    Bin dann mal weg. :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hallo :)

    Ich bin gerade etwas verunsichert. Ich war die letzten tage auf der Suche nach Dekopatronen und es endete dann mit einem Großeinkauf bei Frankonia. 100Hülsen, 100 Geschosse und 1000 Zündhütchen, da es wie schon erwähnt sowas nicht in kleineren Stückzahlen gibt :/
    Nun habe ich nach und nach am Schraubstock diese 100 Patronen zusammengebaut, selbstverständliche ohne Pulver allerdings MIT Zündhütchen. Laut Polizei gilt dies NICHT als Treibladung oder Ladung ansich. Der örtliche Waffenhändler war aber felsenfest davon überzeugt ich müsste definitiv ein Loch reinbohren da es sonst eine Straftat darstellt diese Patronen zu besitzen.

    Wie sieht nun die Lage mit Zündhütchen aus? Da ab 18 frei verkäuflich dürfte es doch nichts an der Sache ändern und auch ohne Bohrung legal bleiben? Überall im Internet steht was anderes, jeder sagt was anderes und nichtmal die Polizei wusste es wirklich genau. Ich bin verwirrt und bitte auf Aufklärung :D

    Viele Grüße! :)