Kleiner Waffenschein - Frage ?

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 1.576 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. August 2011 um 18:31) ist von KenoXX.

  • hallo zusammen,

    habe mich nun entschlossen auch ein kleinen waffenschein zu beantragen. den preis und wo ich es beantragen habe ich raus lesen können.
    meine frage wäre, wurde letztes jahr mit btm ( cannabis ) am steuer erwischt und es war dummerweise ein probierkonsum wo das thc halt nicht ganz aus dem körper war. habe eine geldstrafe bekommen plus 1monat fahrverbot und musste noch vom strassenverkehrsamt aus zum ärztlichen gutachten wobei alles sauber verlaufen ist und keine weiteren konsequenzen mit gebracht hat. mein führungszeugnis ist sauber und vorstrafen habe ich keine. ist dies nun ein grund mir den kleinen waffenschein zu verweigern ???

    ich hoffe das mir jemand auskunft darüber geben kann.

    Gruss

    KenoXX

  • ich denke, wenn es keine Anklage gegen dich gegeben hat, dann wirst DU wohl auch keine Probleme kriegen......Denn meines Wissens nach, werden nur Taten im Führungszeugnis fesgehalten wo es Verurteilungen gab (richterliche).

  • Das könnte Probleme geben. Das Thema Drogen ist immer ganz gefährlich. Probier es einfach aus, schlimmstenfalls sind 50€ futsch.
    Die Bescheinigung der MPU kannste ja dem Antrag beilegen.

    Pro Legal / BDS

    Einmal editiert, zuletzt von Hundefänger (28. August 2011 um 17:24)

  • Hmm, also in so einem Fall würde ich einfach den Mann vom Amt fragen. Letztlich entscheidet der ja auch und das spart dann die 50 Euro.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • danke erstmal für eure antworten.

    also zum MPU kam es gar nicht , da die werte ja so gering waren weil es halt nur ein probierkonsum war. sollte nur ein ärztliches gutachten machen, um fest zu stellen ob ich weiterhin konsumiere bzw. was für ein konsum muster ich habe. schliesslich durfte ich ja mein lappen behalten und es kam nicht zu einer MPU.

    könnte die polizei mir auch auskunft darüber geben ?? man kann ja den antrag auch bei der polizei beantragen so wie ich weiss oder ?

  • Ich habe leider keine Infos oder Tipps für dich aber ich würde gerne wissen, ob du den Schein bekommst. Also einfach mal mitteilen wenn du dich doch für den Antrag entscheidest.

  • Wenn ich richtig informiert bin, wird der KWS nur dann verweigert, wenn man als alkohol- oder drogenabhängig bei den Behörden bekannt ist. Ohne jetzt genau Bescheid zu wissen, würde ich in deinem Fall davon ausgehen, daß du keine Probleme haben solltest, denn du giltst ja nicht als süchtig und im Führungszeugnis wurde ja auch nichts vermerkt, insofern ist wohl alles in Butter - es gibt allerdings nur eine Möglichkeit, es wirklich hundertprozentig rauszufinden: versuch's einfach.


    Gruß,

    harhuettne

    It's the same old tune, fiddle and guitar
    Where do we take it from here?
    Rhinestone suits and new shiny guns
    We've been that same way for years

  • alles klar vielen vielen dank.
    werde demnächst dann einen antrag stellen und hoffen das es durch geht.

    wer hat denn erfahrungen damit, das man polizeibesuch bekommt ??? hab gelesen das die beamten doch gerne mal vorbeischauen um sich ein bild zu machen wer es denn beantragt hat. oder sind das einzelfälle und je nach bundesland verschieden. komme aus nrw. den antrag kann ich auch im polizei präsidium stellen oder ?

  • Dass die Beamten vorbeischauen kommt soweit ich das hier im Forum bereits verfolgt habe, nur in Ausnahmefällen vor. In großen Städten gehe ich mal davon aus, dass die Polizei von so etwas absieht und ggf. den Antrag eher sofort ablehnt.

    Was ist denn übrigens ein Probierkonsum von THC?

    Einmal am joint gezogen oder wie soll man das verstehen?

  • ich habe aus neugier an einem joint mitgeraucht. paar stunden später als ich mit dem wagen nach hause fuhr wurde ich angehalten und dort positiv auf thc getestet. naja dumm gelaufen würd ich mal sagen.

    was sollte man denn machen , wenn die beamten hier auftauchen ?? höflich rein lassen oder ??

  • Das Problem ist das ein Sportschütze seine persönliche Eignung schon los ist, wenn er alkoholisiert Auto fährt.
    Kann mir nicht vorstellen das THC Konsum da nicht mindestens genauso eingestuft wird. Aber vielleicht ist es wirklich am besten wenn du kurz beim SB anrufst und nachfragst.

    Was verstehst du unter Probekonsum? Heißt das ich kann einen Joint rauchen und dann sagen ich hätte nur probiert? :wacko:

    Die Beamten würde ich schon aus Prinzip nicht reinlassen. Im Gesetz steht nichts von einer persönlichen Nachschau oder Gesinnungsüberprüfung, nichts anderes ist dieser Kontrollbesuch nämlich.
    Der KWS wird es dir nicht wert sein, aber normalerweise müsste man bei einer Ablehnung des Antrags aufgrund nicht erfolgter "persönlicher Kontrolle" dagegen rechtlich vorgehen.

    Pro Legal / BDS

  • ja es war halt das erste mal also probierkonsum, aus neugier. da ich dann negative erfahrungen gemacht unter anderem die polizei kontrolle wird es für mich nie wieder eine rolle in meinem leben spielen. einmal probiert und gut ist.