Schreckschusswaffe geladen im Waffenschrank lagern?

Es gibt 83 Antworten in diesem Thema, welches 16.168 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. August 2011 um 19:38) ist von Kentucky.

  • Die haben ja seinen Hund damals erstochen und er hat halt Angst wieder ne Bindung zum Tier aufzunehmen. Das kann man auch bei Wachhunden nicht wirklich unterbinden, wenn man Tiere mag denk ich.

    GEB: und da gingen ihm die sachlichen Argumente aus...


    Dann war es auch kein richtiger Wachhund!Ich will sehen wie jemand eine scharfe Dogge oder ein Dobermann ersticht!Am besten gleich 2 Stück anschaffen!Die machen aus jedem Gangster Hackfleisch ;)

  • Zitat

    Die haben ja seinen Hund damals erstochen

    Na, wenn es jemand schaft so nah an einen Hund heranzukommen, ohne das er verletzt wird ?????

    Denke dann war es kein Wachhund.


    Unsere nehmen von Fremden auch nichts zu Fressen.

  • Ok der Punkt verwirrt mich jetzt auch.

    Quelle (ganz unten...)

    Dem entnehme ich mal das ein Waffenschrank für SSW jetzt ohnehin Pflicht ist. Was mich daran stört ist die Logik. Wenn die Unterbringung einer SSW einen Waffenschrank vorraussetzt, warum ist der Erwerb dann frei ab 18 ohne jede Überprüfung um dessen Vorhandensein? Ich meine auch mehrfach hier im Forum gelesen zu haben, dass eine abschließbare Schublade vollkommen ausreicht. Und was ist mit den Sammlern die SSW in der Vitrine aufstellen? Glaub kaum das da Panzerglas verwendet wird... :S


    Die Schublade reicht ja auch aus!Solange die SSW nicht geladen ist kann sie auch in einer abschliessbaren Vitrine stehen!
    Wenn ein volles Magazin eingeführt wird muss sie erst im 0 Schrank verschlossen werden wenn du nicht anwesend bist!

  • "Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht."

    Dabei ist aber auch zu beachten :

    Du siehst auch bei SSW gelten die Vorschriften


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Die Schublade reicht ja auch aus!Solange die SSW nicht geladen ist kann sie auch in einer abschliessbaren Vitrine stehen!
    Wenn ein volles Magazin eingeführt wird muss sie erst im 0 Schrank verschlossen werden wenn du nicht anwesend bist!

    Ok dann hab ich die Information zu genau genommen 8|

    Let’s make it wild! ლ(ಠ益ಠლ)

  • Was da in dem Link der Polizei steht verwirrt mich jetzt auch ein wenig. Die müssten dann wie Wildchild schon sagte ja eigentlich auch prüfen, ob man einen Schrank hat, wenn das stimmt was auf der Homepage steht. Verstehe dann den Sinn der SSW nicht mehr. Wasn Blödsinn...

    Pupsnase: Dann wiederspricht sich das Waffengesetz selbst, da eine Schusswaffe nur eine Waffe ist die Geschosse mit heissen Gasen durch einen Lauf treibt. Und damit lernt man also im Prinzip eine falsche Deklaration schon bei der Waffensachkunde?

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)

  • §36 Abs1 WaffG ist hierfür relevant. Man muß entsprechende Vorkehrungen treffen, daß die Waffen nicht abhanden kommen und keine Unberechtigten darauf Zugriff haben. Zudem sollen Waffen und Munition getrennt voneinander gelagert werden.
    Versuchen wir das einmal zu entschlüsseln – Waffen sollen nicht gestohlen werden das ist schon einmal klar! Zudem soll nicht jemand Zugriff darauf haben, der nicht dazu befugt ist. Für SSWs heißt das, daß kein Minderjähriger dran soll. Dafür reicht es aus, daß kein Kind in der Wohnung ist und man eine abschließbare Eingangstür hat. Ist eines da – kein Problem, wofür gibt es einen abschließbaren Schrank. Die Auflage getrennt von Munition bedeutet nur, daß keine Munition in der Waffe sein sollte. Ein separates Fach für die Munition, insbesondere ein abschließbares, wird vom Gesetz her nirgendwo gefordert. Auch wenn einige Ämter einen solchen Stuß verbreiten! Für die Waffe reicht eigentlich der Originalkoffer, daß sie nicht einstaubt und die Munitionsschachteln daneben ins Regal.

    Zusammenfassung – SSWs entladen aufbewahren und so, daß keine Kinder rankommen!

    oder sehe ich das falsch ?

  • @ Threadstarter:

    Ein Revoler, man kann ihn mit 5 Schuss laden und er ist Stahlfarben mit holzgriffen in Hellbraun.

    Wer in Bezug auf Waffen über nur derart wenig ausgeprägte Kenntnisse verfügt (Was ja generell Nichts Schlimmes ist!), sollte keinerlei SSW benutzen. Schon gar nicht in einer Stresssituation. Ich befürchte die Eigengefährdung wäre höher, als die Selbstschutzwirkung!

    Wenn Du weiterhin an einer Heimverteidigung mittels SSW festhalten willst, erfordert das IMO ein intensives, persönliches Beschäftigen mit der Technik, der Handhabung Deiner Waffe.

    @ Diskutanten:

    Das Gute liegt oft so Nahe: https://www.co2air.de/wbb3/index.php…conItem&id=1172 (Rechtliche Aktualisierungen evtl. beachten)

    Und für die "Nettiquette" kann ich Euch keinen Link anbieten! Ich bitte aber Dringend, die Teilweise (mehr oder weniger offen) auf persönliche Herabwürdigung anderer User abzielenden Bemerkungen, ab sofort zu unterlassen!


    .

  • Hallo

    Mach es Dir einfach leicht:

    Du kaufst dir einen kleinen Möbeltresor im Baumarkt für 20-30 euro, stellst den neben Deinen Tresor und packst dort einfach die Munition rein. Bzw Du stellst den kleinen Tresor mit in Deinen großen falls das erlaubt ist. Wenn Du Zeit hast einen Tresor zu öffnen, hast Du auch die Zeit dazu einen 2. zu öffnen.

    Andere Möglichkeit, kauf Dir 2 Minitresore und stelle sie gleich auf Deinen Nachtschrank. Dann hast Du noch mehr Zeit.

    Noch eine Möglichkeit:

    Kauf Dir einen Jet Protector. Den darfst Du sogar ohne ihn einzusperren auf Deinen Nachttisch legen. Die Wucht mit der der Reizstoff aus dem Gerät kommt, übertrifft dem einer SSW bei weitem, somit entsteht auch noch eine ziemliche Schockwirkung beim Angreifer.

    Der große Jet Protector hat 2 Schuss und ist blitzschnell nachladbar. Es gibt auch eine kleine Version davon als Einweggerät, je nach Geldbeutel.

    http://www.obramo-security.de/Jet-Protector/…r-JPX::121.html

    http://www.obramo-security.de/Jet-Protector/…el-II::465.html

    Die Teile gelten als Tierabwehrgeräte und fallen somit gar nicht unters Waffengesetz. Genau wie Pfefferspray.

    So eine Dose Pfeffergel würde ich eh immer nebn dem Bett stehen haben, und zwar in Verbindung mit einer hellen LED-Lampe mit der Du den Einbrecher blenden kannst. Pfeffergel eignet sich besonders gut zur Verwendung in geschlossenen Räumen.

    http://www.obramo-security.de/Pfefferspray/F…-75ml::432.html

    Deinen Ausführungen entnehme ich, dass es bei Dir auch einen Laden gibt der gesichert werden muss? Wenn du relativ viel Geld ausgeben willst gibt es auch Reizgasalarmanlagen, die den Einbrecher erstmal per Lautsprecherdurchsage warnen, und ihn auffordern das Gebäude zu verlassen. Erst danach tritt Reizgas aus.

    http://www.obramo-security.de/Haussicherheit…gen:::4_30.html

  • Das mit der SSW verwirrt, da man eigentlich von allen Seiten im WWW andere Infos bekommt.... Was den Reizgasalarm angeht. In dem Video ist mir aufgefallen, daß gleich ein Notruf zur Polizei gesendet wird. Sowas solltest du auch installieren, falls noch nicht geschehen. Evtl. kann man ja auch eine laute Sirene an den Alarm schalten die zusätzlich abschreckt.

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)

  • Danke für die vielen Antworten bisher.

    Und NEIN ich arbeitze nicht im Rotlicht!

    ich bin mit meiner Familie und Eltern von vielen Jahren in dieses Land gekommen und wir haben und hier etwas aufgebaut.

    Womit ich mein Geld verdiene tut hier nichts zur Sache, soviel sei gesagt es ist legal und Frauen könnten nicht ohne.

    Nur derartige unterstellungen verbitte ich mir.

    Alfha, ich muss dir vielleicht recht geben das ich im umgang mit der Waffe etwas dazulernen sollte.

  • Vielen Dank Pupsnase das hatte ich gesucht :)

    Da sieht du es und in Verbindung mit dem was ich vorhin gepostet hab, ist das was du machst oder meinst, strafbar...



    Auch wenn ich das nicht gefunden hab, hättest du mir ruhig glauben können das es verboten ist, ich hätte das nicht gesagt wenn ich es nicht gewusst hätte das es so ist, ich mach das ja nicht um dich damit zu ärgern...

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

    Einmal editiert, zuletzt von GEB (6. August 2011 um 18:35)

  • Reizgasalalarm kenne ich haben wir aber nicht einbauen lassen.

    Beim Auslösen des Alarms steht ein rotes Blinklicht auf der Kupel am Dach, zusätzlich ertönt ein Akkustisches Signal und ein Alarm geht automatisch an ein Privates Sicherheitsunternehmen.

    Der letzte überfall ist am Tag geschenen und es wird vermutet das es sich um Landsleute von mir handeln könnte.
    Ist aber bis Dato nicht nachweisbar, wer im Augsburger Raum lebt hat es vielleicht auch in den Medien verfolgen können.

    Eine scharfe Waffe würde mir nicht in das Haus kommen.

    Die Option die Drangdüwel vorgeschlagen hat kann ich mir auch gut vorstellen mit dem zweischüssigen cs gerät.

  • Was man in Gewerblichen Räumen vielleicht auch nehmen könnte sind solche Nebelmaschinen. Da gibt es spezielle Geräte die Nebeln dir den Raum bei Alarm in Sekunden ein damit ist jegliche Sicht genommen und es dauert ne Weile bis alles verzogen ist. Zudem völlig Rückstandsfrei. Wie das bei ähnlichen Systemen mit Reizstoff ist weis ich nicht. Da wären dann evtl. die Produkte konterminiert.

    Sonst sind vielleicht noch Waffen zu empfehlen wo man sogenannte Pepperball Geschosse abfeuern kann. Das sind je nach Kaliber gefüllte Kugeln mit speziellem Pfeffer-Reizstoff-Pulver. Wird zur Verbrechensbekämpfung oder bei Gefängnisaufständen benutzt da es ebenfalls nicht tödlich ist. Scheinbar auch nicht ganz so gefährlich für einen selbst wie ne Schreckschusswaffe da man ein Projektil einige Meter weit feuert bis es beim aufschlagen aufplatzt. Man muss auch nicht direkt treffen. An eine Wand reicht auch schon aus wegen des Nebels. Es gibt auch eine "Kopie" zu den original Pepperballs die sich Pepperdust nennen und von Umarex stammen. Ob die was taugen weis ich nicht. Preisunterschied sind aber paar €.

    Natürlich in Deutschland Gesetzlich genauso gestellt wie Pfefferspray. Offiziell nur gegen Tiere. Und die Waffen darf man auch nur auf dem eigenen Grundstück nutzen also rumrennen draussen geht nicht.

    Ich habe mir mal ne SG68 reserviert wenn die wieder lieferbar sind und dann werde ich mir auch mal ne Packung Pepperballs zulegen. :D

    Gibt auch direkt Systeme von Pepperball zum abfeuern. Link
    Sowas würde ich mehr vertrauen als diesem Jetprotector dingens da. Zudem mehr Schuss. Zum Beispiel der Flashlauncher oder die SA8 Pistole. Um für den 3. Weltkrieg und Plünderer gerüstet zu sein würde ich die TAC700 empfehlen :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

    2 Mal editiert, zuletzt von DIE_HARD (6. August 2011 um 18:41)

  • Dann wiederspricht sich das Waffengesetz selbst, da eine Schusswaffe nur eine Waffe ist die Geschosse mit heissen Gasen durch einen Lauf treibt. Und damit lernt man also im Prinzip eine falsche Deklaration schon bei der Waffensachkunde?

    Na gut dann krame ich noch etwas weiter :

    Also bei Schußwaffe im Sinne des § 1 Abs.2 Nr. 1 handelt es sich tatsächlich um Gegenstände bei denen ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird.
    Wir reden hier aber über § 36 " Aufbewahrung von Waffen oder Munition "

    § 1 sagt folgendes :

    Zitat

    § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
    (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
    (2) Waffen sind
    1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

    Der hat also nichts mit der Aufbewahrung zu tun sondern ist nur eine sehr allgemein gehaltene Auflistung.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Lasst doch das Gesetzeszeug ich denke das dürfte für die meisten nunmehr klar sein. Genau solches herumreiten auf Paragraphen würgt dann die eigentliche Diskussion unnötigerweise ab.

  • Vielen Dank Pupsnase das hatte ich gesucht :)

    Da sieht du es und in Verbindung mit dem was ich vorhin gepostet hab, ist das was du machst oder meinst, strafbar...


    Auch wenn ich das nicht gefunden hab, hättest du mir ruhig glauben können das es verboten ist, ich hätte das nicht gesagt wenn ich es nicht gewusst hätte das es so ist, ich mach das ja nicht um dich damit zu ärgern...


    Und dennoch gibts die Definition einer Schusswaffe per Gesetz. Ich bin halt der Auffassung, daß man, wenn man Gesetze macht, die auch unmissverständlich formulieren muss und das scheint halt in dem Falle nicht zuzutreffen, sondern wurde einfach nur "so dahingeschrieben". Unser Staat nimmt es doch sonst so genau. Aber lassen wir es jetzt gut sein, daß der Threatstarter seinen Thread sinnvoll fortführen kann. Was sein Problem angeht bin ich allerdings auch mit meinem Latein am Ende.

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)

    2 Mal editiert, zuletzt von Jogi79 (6. August 2011 um 19:06)


  • Hey,hey,
    ich unterstelle dir gar nichts hab mir bloß Gedanken gemacht was arbeitet der wohl das er so viele Feinde hat und sich schützen muss wie in Fort Knox *lol*
    Ist er Zuhälter oder ein Pate *lol*
    Wiso suchst du dir nicht ein Haus auf dem Land?Da wo die Welt noch in Ordnung ist?Für die Familie ist es bestimmt auch besser wenn sie nicht das Gefühl haben in einem Hochsicherheits Gefängnis zu leben ;)

    Frauen könnten nicht ohne,jetzt hast du mich wirklich neugierig gemacht ;)
    Frauen könnten auf vieles nicht verzichten *lol*

  • Also wie schon gesagt , kauf dir ein Schaumpfefferspray und halte es zur Tierabwehr bereit , falls du es in einer Notwehr einsetzen musst , wird es durch den Notwehrparagrafen gedeckt sein. Alls Backupwaffe besorg dir einen guten Schlagstock oder diesen Streitkolben , Ein Erma 66x ist eine sehr gute SV-Waffe für Outdoor , aber denk dran ,dass du einen KWS zum führen brauchst , und dass du mindestens die halbe Packung Reizstoffmunition vorher testen musst , um sicher zu gehen ,dass alles möglichst reibungslos funzt , fürs Schießen sollte man sich einen guten Gehörschutz besorgen , der natürlich bei der SV wegen Zeitmangel wegfällt . aber da muss man halt abwiegen was einem wichtiger ist , das Gehör oder dein Leben ;^).