Miniatur Salutkanone

Es gibt 139 Antworten in diesem Thema, welches 20.745 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Oktober 2011 um 14:47) ist von jensen8055.

  • 1 gr.?
    Habt ihr es da über Gramm oder über Grain?
    Bei einem Gramm würde ich den Abschuß nur aus sicherer Deckung beobachten.
    Da nicht alle Mitleser den Unterschied zwischen Grain und Gramm kennen:
    1 Grain ist ca 0,15 Gramm

    Obba Gerrit

  • 1-2 grain.

    in egun wird gerade eine kanone mit beschuß im kal. 177 (4,5mm)angeboten,diese ist mit einen gramm beschoßen

    gruß
    stahljäger

  • Also wenn ich bedenke, dass die Standardladung eines 45'er Vorderladers 20 Grain - das sind 1,28 Gramm - sind, würde ich bei dieser Mini-Kanone auch in Deckung gehen. Wie schon GPB schon erwähnt hatte, wird Grain und Gramm leicht verwechselt. Daher schreine ich den genauen Umrechungsfaktor in beiden Richtungen nochmal auf. (GPD hat sich auch um eine Kommastelle vertan - sorry Gerrit):

    1 Gramm = 15,432 Grain
    1 Grain = 0,0648 Gramm

    Wir Wiederlader benutzen das amerikanische Grain-Maß, weil es für die von uns benutzen Mengen die handlichere Einheit ist. Sie wird auch durchgängig in den Ladedatenlisten gedruckt.

  • .
    Da nicht alle Mitleser den Unterschied zwischen Grain und Gramm kennen:
    1 Grain ist ca 0,15 Gramm

    Obba Gerrit


    Gerrit, da haste Dich aber vertan :^)

    1 Grain sind 0,0648 Gramm

    Edit: Ups, FloppyK war schneller :^) Grain ist übrigens ein altes amerikanisches Apothekermaß 8)

    Edit2: Das mit dem amerikanischen Apothekermaß habe ich mal vor 25 Jahren auf einem Pulverlehrgang gesagt bekommen, jedoch steht in Wikipedia etwas anderes :S

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gran_(Einheit)

    Einmal editiert, zuletzt von Dampf (3. August 2011 um 12:02)

  • Also Beschuss denke ich nicht, dass so ein Teil braucht.
    Mal davon abgesehen, wer kontrolliert eine "Mini - Kanone" auf Beschußzeichen oder ähnliches.

    Finds aber äußerst niedlich :^) Tolle Dinger hehe..

  • Also Beschuss denke ich nicht, dass so ein Teil braucht.
    Mal davon abgesehen, wer kontrolliert eine "Mini - Kanone" auf Beschußzeichen oder ähnliches.

    Da denkst du falsch, das Ding braucht einen Beschuss auch wenns noch so klein ist. Ob das Jemand kontrolliert ist was anderes.
    (Edit: Wie bereits vorher geschrieben ist der Beschuss nur nötig wenn am damit Böllern will, schießen darf man damit ja eh nicht)


    Dass es Grain und nicht Gramm sind sollte ja wohl klar sein, die paar Krümel Böllerpulver die da reinpassen kann man ja von Hand abzählen...

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  • Also meines Wissens muss jede(r) Böller(kanone) beschossen werden. Zudem sind alle Böller alle 5 Jahre neu im Beschuss prüfen zu lassen.
    Als scharfe Waffe entfällt der Beschuss bei solch kleinen Kalibern. Die 4M20 Waffen oder die 6 mm Flobert SSW beispielsweise sind auch nicht beschossen - siehe § 4 BeschG). Der Böller fällt nicht unter dieser Ausnahme, weil er keine Feuerwaffe ist, sondern im BeschG eigenständig als Böller zählt und nach § 3 BeschG unter der Beschussprüfungspflicht fällt.
    Da ein Böller keine Schusswaffe im Sinne des WaffG ist, darf er auch selbst hergestellt werden. Zum Schießen der Böller bedarf es die Erlaubnis § 27 mit Zusatz "Böller, Böller schießen).

  • Ja, jeder Böller muss beschossen werden und der Beschuss ist auch nur 5 Jahre gültig, egal ob man den Böller selbst gebaut oder gekauft hat.

    Womit wir wieder bei einer Grauzone wären: Zwischen Herstellung und Beschuss ist es nicht klar ob es nun ein Böller oder ein Vorderlader ist. Hegt man die Absicht das Ding beschießen zu lassen ist alles im Lot, hat man das nicht vor kann einem unterstellt werden man würde Schusswaffen (Vorderlader) herstellen. Ein Hoch auf die Deutsche Gesetzgebung....

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  • Bei Vorderladern mit Lunten- oder Funkenzündung ist es völlig egal, die darf man uneingeschränkt bauen.
    Dazu gehören auch alle hier im Thread gezeigten Kanonen

    Bist Du da sicher? Man dürfte eine Modellkanone bauen , voll funktionsfähig? Also mit Laufbohrung und Zündkanal?

    Und solange man sie nicht lädt wäre dass alles gesetzeskonform?

    Grüße

    Dampf

  • deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

    Was bei den Miniaturen nicht der Fall ist.

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  • Meint ihr wirklich dass als "Modell" einfach nur reicht, dass es ein Mörser ist? Meines Erachtens nach müsste es sich dann um die Nachbildung eines Ganz bestimmten Mörsers handeln und ob sich das auch auf Miniaturen erstreckt kann man auch nur mutmaßen. Nach meinem Verständnis müsste es dann eine (1:1) Replika eines realen (vor dem Stichtag existierenden) Mörsers handeln. (Aber bei den Vorderladern wird das ja auch sehr weit gefasst...)

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  • Ohne Zündloch ist es nur ein Spielzeug.
    Aber mit?
    Scheint wieder so eine Undeutlichkeit im Waffengesetz zu sein.

    Obba Gerrit