Habt ihr schon einen Antrag zum kl. Waffenschein gestellt?

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 3.696 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. April 2003 um 14:49) ist von Kid Silencer.

  • Hallo,

    also ich werde heute meinen Antrag per Post an meine zuständige Behörde abschicken.

    Wie sieht es mit euch aus? Wollt ihr euch auch diesen Schein beantragen oder nicht?

    Immerhin werden ja bei 50 EUR pro Schein die leeren Staatskassen wieder kräftig aufgefüllt.

  • Ich werde ihn auch nicht beantragen.

    Volle Zustimmung zu dem, was Para geschrieben hat. Ich bin nicht besonders gefährdet und sehe keinen Grund, mit einer Gaswaffe durch die Gegend zu rennen, und für die Erlaubnis auch noch 50¤ zu bezahlen.

    Marcus

  • Hi !

    Ich werde mich Anfang nächster Woche bei der Stadt erkundigen und dann eventuell direkt nen Antrag stellen.

    Gruss, Jörg

  • also ich werde den auch net beantragen, wie para schon sagte dem staat unnötig geld in den hintern zu stecken damit sich unsere politiker mehr leisten können muss nicht sein. brauchen tu ich ne gaswaffe zur verteidigung nicht unbedingt, meißtens reicht meine faust oder auch ein morgenstern aus ;)

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  • Ich werde schon einen kleinen Waffenschein beantragen (Igendwann einmal). Allerdings brauche ich keine Gaspistole zu Schutz oder der gleichen. Und 50¤ für ein Stück Freiheit (und das Geld kommt ja auch einen gutem Zweck zugute :)) ) ist doch nicht viel :cry: .

    Gruß
    Babylon

  • ich werde ihn nicht beantragen weil ich den sinn nicht sehe. es wurde ja bereits erwähnt das ein stück freiheit dadurch genommen wurde. aber das kann sich jeder der 50¤ hat ja wieder zurückkaufen und darin sehe ich keinen sinn, wenn da ne auswahl getroffen würde wo z.b.verhaltensauffällige personen oder sowas nicht berechtigt würden dann hätte es ja noch sinn.

    :n1: :direx: "zwischen Leber und Milz passt immer ein Pils" :huldige: :n1:

  • @Tante:

    für den kleinen Waffenschein werden Zuverlässigkeit und persönliche Eignung vorausgesetzt. Wer vorbestraft oder psychisch krank ist, bekommt den kleinen Waffenschein nicht.

    Marcus

  • Das Führungszeugnis wird geprüft und die Staatsanwaltschaft wird wohl auch befragt, soweit ich weiß.

    Eine Psycho-Test gibt's zum Glück nicht, aber der Antragsteller muß wohl versichern, daß er z.B. nicht drogenabhängig ist u.ä., und wenn der Behörde etwas bekannt wird, gibt's keinen kleinen Waffenschein.

    Marcus

  • hi @ alle,

    ich seh schon die schlagzeilen:

    millionen deutsche haben den kleinen waffenschein beantragt, daraus folggt die bild schlagzeile "millionen deutsche rennen immer mit einer schreckschusswaffe rum"

    das gibt dann wieder wind in die mühlen.
    aber ich mach da auch nicht mit. is mir schade ums geld.

    cz75

  • Ich beantrage keinen "Kleinen Waffenschein", da ich Gaswaffen für die Selbstverteidigung für ungeeignet halte. Daher führe ich die Teile eh nicht.

    gunimo

  • Hallo,

    hatte dazu schon mal ausfuehrlich in einem anderen
    Thread gepostet.

    Gleichgueltig, ob man eine PTB - Waffe zur Selbstver-
    teidigung fuehren will bzw. ob diese dazu ueberhaupt
    geeignet ist, ich halte es fuer richtig, den kleinen WS
    zu beantragen. Dass das schon wieder Gebuehren
    kostet, laesst sich leider nicht verhindern. Ich gehe
    davon aus, dass bei der geringsten Auffaelligkeit mit
    PTB - Waffen die bestehende oder eine spaeter zu pruefende waffenrechtliche Zuverlaessigkeit in Frage
    gestellt wird. Also: Safety first!

    War auf dem Amt

    - habe vorlaeufige Vollzugshinweise des BMI komplett
    vorgelegt.
    - Sachbearbeiter freute sich, weil er sie noch nicht
    kannte, nur wusste, dass sie kommen sollen.
    - Habe formlos Antrag, nicht wie frueher von ihm ver-
    langt fuer eine Waffe, sondern nach den Vollzugshin-
    weisen BMI fuer die Gattung der Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PRB - Zulassung
    gestellt. Also kann eine beliebige Waffe gefuehrt
    werden.
    Geht nach seiner Aussage in Ordnung.
    - Beigefuegt Erlaubnis ueber scharfe Waffen.
    - Nun fragt er beim Bundeszentralregister nach Vor-
    strafen usw. an.
    - Es wird beim Staatsanwaltschaftlichen Zentralregis-
    ter nach laufenden Verfahren angefragt.
    - Bei der Polizeibehoerde wird nach "Auffaelligkeiten"
    angefragt.
    - Bisherige Auskuenfte fuer WBK usw. werden angeb-
    lich nicht verwendet. Muss alles neu gemacht wer-
    den.
    - Dauer ca. 3 Wochen.
    - Kosten 50 ¤ gem. BMI - Vollzugshinweisen.
    - Eigenstaendige Formulare sind nicht vorhanden,
    keiner weiss, wie sie aussehen sollen.
    - Kleiner WS wird auf dem "normalen" blauen WS aus-
    gestellt mit Zusatz ueber die Waffengattung.

    Ging eigentlich alles ganz ordentlich.
    Wenn es wesentliches Neues gibt, werde ich berich-
    ten.

    Gruss pak9

  • Zitat

    Original von cz75

    ich seh schon die schlagzeilen:

    millionen deutsche haben den kleinen waffenschein beantragt, daraus folgt die bild schlagzeile "millionen deutsche rennen immer mit einer schreckschusswaffe rum"

    Seh ich auch so.
    Ich beantrage auch keinen "Kleinen Waffenschein".
    Bei mir liegen die Dinger eh nur in der Vitrine.

    HAROLD EMERY LAUDER


    CO2: Beretta 92 FS, Colt Government 1911 A1

    Gas- & Schreckschuß: Walther P 99, Colt Double Eagle, Vector CP 1

  • hmm, den Nicht-Beantragern kann ich nur Recht geben, einzig und allein Silvester bereitet mir Kopfschmerzen, ich will nicht auf die schöne Knallerei verzichten müssen (is eigendlich ja nicht erlaubt, aber mit WS kommt dann wenigstens nicht noch illegales Führen dazu.).

    Leuts! Versauft nicht euer ganzes Geld, kauft lieber Bier davon! :n12:
    -FWR Nr. 27447- http://www.party-san.de [GLOW=orangered]Hell is here! [/GLOW]

  • Ich überlege noch!
    50 Euro sind mir auch zuviel, zur Selbstverteidigung reicht meine Statur ( absolut abschreckend ).

    Wie Jubei schon geschrieben hat, wird Sylvester wahrscheinlich ein Problem werden.
    Ich schieße auf der Strasse und Sylvester ist auch der einzige Tag im Jahr, wo man(n) mal seine Waffen hemmungslos ausprobieren kann.
    Aber dann eine Strafanzeige riskieren?
    Andererseits war das Schießen schon immer verboten und die Polizei hat in dieser Nacht bestimmt besseres zu tun.

    Wie lange wird sich wohl der Preis für den WS halten?
    Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß das Ding in den kommenden Jahren noch teurer wird.

    Alex

  • Habe mich gerade mit unserem Ordnungsamt über das Thema "kleiner Waffenschein" unterhalten.
    Die vorläufigen Vollzugshinweise liegen dort vor, aber die Interpretation ist etwas eigenwillig:
    1) Alle Gaswaffen, die man führen möchte, müssen im Antrag aufgeführt und genau spezifiziert werden. Es scheint sich also mitnichten um eine gattungsbezogene Erlaubnis zu handeln, sondern sehr wohl um eine, die sich auf konkrete Waffen bezieht. Zum Glück dürfen mehrere Waffen angegeben werden.
    2) Im Antrag muß nachgewiesen werden, daß die Gaswaffen zuhause sicher und vor dem Zugriff Unbefugter (z.B. Minderjähriger) geschützt aufbewahrt werden :confused2: , also nix mit Vitrine... Ob die Art der Aufbewahrung zureichend ist, liegt im Ermessen der Behörde. (Die Diskussion darüber war schon recht lustig bis absurd, aber die bestehen wirklich darauf ...)
    Insgesamt war deutlich zu merken, daß man auf den Ämtern wohl doch noch nicht so 100 % genau weiß, was in Sachen "kleiner Waffenschein" Sache ist. In den nächsten Tagen bekomme ich das Antragsformular, dann sehen wir mal weiter.

    Gruß :winke:

    GHN5UL