Ja Christian das is mir schon klar.
Ich meinte damit eher was genau gelten für regelungen wenn man eben nicht auf befriedeten Grund und Boden seine Abwehrmunition testen will.
Damit hab ich mich bis heute nie befasst,darum frage ich nach.Gibts da unterschiede ob innerhalb der Ortschaft oder ob man abseits im Grünen steht?
Gruß Andy
Da ist es das gleiche wie bei Platzpatronen!Nur auf eigenem Grundstück alles andere ist Verboten,wenn sie dich erwischen bist du reif!Mit KWS=ist es eine OWi (KWS ist dann weg) ohne KWS eine Straftat!Außerhalb vom Befriedeten Besitztum darf man nur in Notwehr oder Notstand schiessen!