Darf ich oder darf ich nicht?

Es gibt 81 Antworten in diesem Thema, welches 9.812 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Juli 2011 um 17:12) ist von NightHawk89.

  • Sehr viele Messer lassen sich mit Übung und Fummelei einhändig öffnen. Die würden dann ja auch alle dem Führverbot unterliegen (insoweit sie einhändig feststellbar sind oder automatisch verriegeln). Wo wir wieder bei den schon oft angesprochenen Rechtsunsicherheiten sind

    So siehts aus. Im Gesetz steht halt nur einhändig feststellbar (Von einhändig öffnen ist ja nichtmal die Rede). Noch ein Grund mehr das von mir genannte Rettungsmesser bei mir zu tragen - erfüllt meine Bedürfnisse volkommen und hat vom BKA bestätigten Werkzeugstatus.

    | Luftdruck: Diana 75, Diana 16, Beretta Px4 | SSW: Röhm RG59N, Umarex Wahlther P99 | Paintball: Invert Mini, WGP Autococker Trilogy |

  • Im Gesetz steht halt nur einhändig feststellbar (Von einhändig öffnen ist ja nichtmal die Rede).

    Teufel auch, Du hast recht - das ist mir nie aufgefallen. Dem Buchstaben des Gesetzes nach ist also das Führen der feststellbaren Opinels auch erstmal verboten.

    Ich kotze Kröten. :cursing:

    Hm. Nun gibt es ja noch die kleineren Größen ohne Feststellring. Die dürften legal führbar sein.

    Man traut sich ja kaum noch irgendwas zum Thema WaffG zu sagen. Es scheint sich täglich irgendwas zu ändern und alle bisherigen Annahmen auf den Kopf zu stellen. Kommt das nur mir so vor?

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Also ich glaube kaum dass das Opinel unters Führverbot fällt, falls doch...ach den Kommentar dazu spar ich mir lieber...

    Für mich ist das ein ganz normales Taschenmesser welches in keinster weiße irgendwie "böse" oder sonstwas ist.
    Das sehe ich übrigens bei allen anderen Messern genau so.
    Oder hat schon mal jemand ein Messer gesehen, welches von alleine iegendwelche Verbrechen begangen hat?...Ich zumindest nicht.

    Mal noch was zum Thema Führverbot:

    Ich kenne die Polizisten hier aus dem Ort sehr gut, mit denen habe ich mich auch schon öfters über das Thema Einhandmesser unterhalten.
    In ihren Augen ist das absoluter Schwachsinn dieses sogenannte Führverbot.

    Das Argument, dass man ein Einhandmesser schneller in "Anschlag" bringen kann halte ich auch für Käse.
    Mein Back Up von Walther ist z.B. deutlich schneller "gezogen" als mein Einhandmesser und führen darf ich es einfach so.

    Dass kann also kaum der Verbotsgrund sein.
    Die genaue Begründung würde ich echt mal gerne hören, aber sinnvoll wird diese kaum sein.

    Dass es das einhändige Feststellen sein soll kann ich irgendwie nicht glauben.

    Gehe niemals ohne Dein Messer irgendwohin!

    Weg mit dem :F: :smash:

    Hubraum statt Spoiler!

    Einmal editiert, zuletzt von NightHawk89 (9. Juli 2011 um 12:54)

  • es soll sogar Menschen geben die Jahrzehnte ohne Füherschein fahren und nicht erwischt werden.
    Was sagt das aus ? Nichts

    Das sagt eine ganze Menge aus:
    Es sind die rücksichtsvollsten, am vorsichtigsten fahrenden Verkehrsteilnehmer überhaupt.
    Wer solange Auto fährt, dem kann man einen FS getrost schenken, der kann fahren.
    Der fährt auch nicht betrunken, aus Angst aufzufallen!

    Gruß!

    P.S.:
    Bei Messern dürfte es sich ähnlich verhalten!

  • Danke erst mal für die Antworten! :rolleyes:

    Aber nochmal kurz im Klartext. Erlaubt sind also alle feststehenden Messer bis 12cm Klingenlänge, sofern sie nicht beidseitig geschliffen sind und alle Klappmesser wenn sie nicht automatisch verriegeln und nicht mit einer Hand zu öffnen sind? Also mein kleines altes Taschenmesser bei dem ich zum schließen oben auf das Griffende drücken muss um es zu entriegeln ist verboten??? 8|

    Im Ernst, ich habe mir zig Messer in diversen Internetshops angesehen, davon fallen dann doch 90% unter das Führverbot! Zu lang, beidseitig geschliffen, Klappmesser sogut wie nur mit Öffnungsnippel... woher soll ich denn nun zBsp. wissen welches Klappmesser nicht mit einer Hand zu öffen geht?

    Ich glaub ich nehm einfach ein Küchenmesser, dass unterliegt hoffentlich keinem Gesetz.

    Jens

  • alle Klappmesser wenn sie nicht automatisch verriegeln und nicht mit einer Hand zu öffnen sind?


    Wenn sie automatisch verriegeln (oder mit einer Hand zu verriegeln sind) UND mit einer Hand zu öffnen sind unterliegen sie dem Führverbot!
    Dein kleines altes Taschenmesser ist demnach nicht von dem Führverbot betroffen.

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Trotzallem nochmal ne ganz blöde Frage.

    Hab gerade auf einer Internetseite gelesen, dass Wandern als "sozial anerkannte Ausrede :P " gilt! Stimmt das? Da könnte ich ja fast jedes Messer mitnehmen!

    Grüße, Jens

  • Während der Wanderschaft ja. Auf dem Weg zum Wandern muss das Messer in einem verschlossenem Behältnis verbleiben.

    Mit Deiner Formulierung "Ausrede" triffst Du es ja bereits: Niemand (in diesem Fall z.B. die Polizei) ist gezwungen, diese Ausrede zu glauben ;) Das ist die (auch in diesem Thread bereits angesprochene) aktuelle Rechtsunsicherheit in diesem Thema. Wir alle Warten auf einen Präzedenzfall...

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Hi, :)

    solange dieses Gesetzteskonstrukt ganz klar ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot (ganz klare Abgrenzung: Erlaubt/Verboten) enthält, muss man damit rechnen, dass alleine schon die Eigenschaft einer geschwärzten (der Richter sagt dazu dann getarnt) Klinge ein Verbotsmerkmal begründen könnte.

    Auch wenn die Einhandöffnungshilfe entfernt ist. Die ursprüngliche Zweckbestimmung, mit der ja auch geworben wurde, oder die das Erscheinungsbild bestimmt, ist auch immer noch gegeben. Alles sehr verwirrend. Da sollte dringend nachgearbeitet werden.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Da sollte dringend nachgearbeitet werden.

    Um Gotteswillen, NEIN !

    Einfach streichen, entfallen lassen! Noch mehr Schwachsinn? - BITTE nein.
    Oder am besten zurück auf das Reichswaffen-Gesetz von 1938, gemacht von einem, dessen Namen ich nicht erwähne, dessen WG aber gemessen an heute
    1000 x freiheitlicher war
    .
    NEIN ... ich bin keiner!

    Aber das mußte mal gesagt werden.
    DER hätte nämlich geträumt von den heutigen totalen Überwachungsmöglichkeiten.

    Gruß!


    Edit:
    Die Schweizer hatten nach deutschem Vorbild ein ähnliches Gesetz,
    betreffend Einhand, Butterfly, Spring -u. Fallmesser.
    Das wurde aber ersatzlos gestrichen, nachdem man den Unsinn erkannte.
    Eben Schweiz! :thumbsup:
    Irgendwie schafft der *Deutsche Michel* das nicht. :schluchz:

  • Habe ich gesagt, dass zu dem Schwachsinn noch mehr Schwachsinn dazu soll? Also bitte nicht so laut brüllen, da tun einem ja die Ohren weh! *lol*

    Eine Nachbesserung oder "Nacharbeiten" kann auf viele Arten geschehen. Auf jeden Fall gehört bei diesem Einhandmesserführverbot eine Rechtssicherheit geschaffen, die es bis jetzt nicht gibt. Und zwar schnellstens!

    Von mir aus könnte man das ganze Konstrukt in den Mülleimer schmeißen, weil es dafür keine vernünftige Erklärung gibt. Man hat versucht eine vermeintliche Gefahr durch völlig falsche Kriterien und Maßnahmen zu verringern. Was dabei heraus gekommen ist, das kann man jetzt ja sehen. :S

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Also bitte nicht so laut brüllen, da tun einem ja die Ohren weh!

    Sehe das nicht als Brüllen an, ist nur eine Betonung gewesen.
    "Nachbessern" war in D schon immer eine Katastrophe, egal auf welchem Parkett.
    Woanders ist man schlauer, man streicht einfach seine Fehler.

    Da deutsche Bürokraten jedoch niemals Fehler machen (wie sie glauben), wird daran ruminterpretiert und so wird´s immer schlimmer. Ist so, leider!
    Genau wie das berühmte Häufchen, es wird nicht weniger durch´s drauftreten, nur breiter.

    Sollte ich Deinem Gehörgang jedoch irreparable Schäden zugefügt haben, durch mein vermeintliches *Schreien*, so bitte ich trotzdem von einer Anzeige wegen
    gefährlicher Körperverletzung (durch Verwendung von Groß-Buchstaben), abzusehen.

    Selbstverständlich bin ich gerne bereit eine Dose Oropax springen zu lassen, um Dir beim zukünftigen Lesen meiner Post´s weitere Ohrenschmerzen zu ersparen. :D

    Gruß!


    Edit:
    Generell sollte jede Klinge unter 8,5 cm, gleich welcher Bauart
    das Messer ist, kein Thema sein.

  • Generell sollte jede Klinge unter 8,5 cm, gleich welcher Bauart
    das Messer ist, kein Thema sein.

    Die 8,5 cm gelten nur für Springmesser bei denen die Klinge seitlich aus dem Griff springt und die nicht zweiseitig geschliffen sind.
    Und es ist nur eine Ausnahme für das generelle Verbot von Spring und Fallmessern.

    Mit dem Führverbot hat das nichts zu tun.
    Auch ein Einhandmesser und Springmesser mit einer Klinge unter 8,5 cm dürfen nicht geführt werden.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Ist mir bestens bekannt lieber Joachim,
    deshalb auch mein Edit!
    Damit meinte ich das "Streichen" des *Führverbots* allgemein, generell für Einhandmesser, Springmesser, Fallmesser und Aufhebung der Einordnung von Butterfly´s als "Verbotene Gegenstände"!
    Zumindest solange die Klinge nicht über 8 1/2 cm ist. (Zugabe 3 mm +/-) Soviel Spielraum muß sein.
    Böse Buben interessiert das §§ Geschwätz 0,0 ... und die es interessiert, sind gewiß NICHT die Klientel auf die das Verbot abzielt. ERGO ... ? (Uups ein Schrei?) Nein! *lol*

    Gruß!

  • Auch ein Einhandmesser und Springmesser mit einer Klinge unter 8,5 cm dürfen nicht geführt werden.


    Hä? Ich dachte, dass Einhandmesser und Springmesser mit einer einhändig feststellbaren Klinge unter das Führverbot fallen. Ich dachte, dass hätten wir jetzt hier geklärt?!

    Aus diesem Grund bietet Böker doch das Speedlock II Curting an. Klingenlänge <8,5cm und "Bei dieser Variante verriegelt die 4034er Edelstahlklinge nach dem gewohnten, automatischen Öffnen nicht, sondern wird durch die Kraft der Öffnungsfeder offen gehalten. Das Messer wird also nach Gebrauch wie ein herkömmliches Taschenmesser ohne erneutes Lösen einer Arretierung einfach zugeklappt. Eine einfache und zeitgemäße Technik, die das Messer zu jeder Zeit an jedem Ort zum zuverlässigen Begleiter macht." (Zitat Böker)

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Hast schon recht.
    Für mich ( und auch für das WaffG ) sind Einhandmesser jene Messer die einhändig Arretiert werden können und Springmesser

    Zitat

    deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),

    .


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Danke! Dann bin ich ja beruhigt....kommt man ja auch knapp mit klar mit dem ganzen Mist im WaffG X(

    airgunsmith.tumblr.com
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    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Das Argument, dass man ein Einhandmesser schneller in "Anschlag" bringen kann halte ich auch für Käse.
    Mein Back Up von Walther ist z.B. deutlich schneller "gezogen" als mein Einhandmesser und führen darf ich es einfach so.

    Halt! Ich glaube mich zu erinnern , dass es zum Walther Back up ein Bka Bescheid gibt der es als verbotenen Gegenstand ausweist.
    -.- sam

    "Und 90% der BILD-Leser fragen sich immernoch: Wer ist eigentlich diese Vici Lieks und wann zeigt sie endlich die Titten?"
    "Mir kann Schäuble nichts...Ich hab ne Treppe..."

  • Warum sollte das denn verboten sein?
    Etwa wegen der "bösen" schwarzen Klinge?

    Gehe niemals ohne Dein Messer irgendwohin!

    Weg mit dem :F: :smash:

    Hubraum statt Spoiler!

    Einmal editiert, zuletzt von NightHawk89 (11. Juli 2011 um 21:56)