Sehr viele Messer lassen sich mit Übung und Fummelei einhändig öffnen. Die würden dann ja auch alle dem Führverbot unterliegen (insoweit sie einhändig feststellbar sind oder automatisch verriegeln). Wo wir wieder bei den schon oft angesprochenen Rechtsunsicherheiten sind
So siehts aus. Im Gesetz steht halt nur einhändig feststellbar (Von einhändig öffnen ist ja nichtmal die Rede). Noch ein Grund mehr das von mir genannte Rettungsmesser bei mir zu tragen - erfüllt meine Bedürfnisse volkommen und hat vom BKA bestätigten Werkzeugstatus.