Regelprüfung auf Zuverlässigkeit bei kleinem Waffenschein

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 6.387 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juli 2011 um 13:51) ist von barret.

  • Ich möchte nochmal auf die no-politics-Regel hinweisen.

    Mich juckt es ja auch, was zu dem Video zu schreiben, aber ich sehe da nur sehr indirekt einen Zusammenhang mit der Erhebung von Gebühren für einzelne Verwaltungsakte. Und schon deshalb gehört das Thema nicht in diesen Thread..

    Gruß,
    Marcus

  • Hi Sven, :)

    das kann man anhand der wenigen Informationen, die Du bis jetzt genannt hast, nicht einmal tendentiell einschätzen. Dafür bräuchte man viel mehr Informationen. Um es mal sehr vereinfacht zu sagen, bedeutet der Eintrag wegen schwerer Körperverletzung nur, dass gegen Dich wegen eines solchen Deliktes ermittelt wurde. Mehr erst einmal nicht.

    Schwere Körperverletzung hast Du geschrieben, was vermutlich aber nur eine gefährliche KV war(?), oder einer der Angreifer hat bleibende Schäden behalten?

    Es kommt auf den Gesamtzusammenhang an. Das ist nicht leicht aus der Distanz, die Sachlage dann einzuschätzen.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Habe ich jetzt noch eine Chance einen neuen Ausgestellt zu bekommen ??
    Gruß Sven


    Es kommt auf drei Dinge an:
    1. Wieviel Tagessätze gabe es dafür?
    2. Stellungnahme der örtl. Polizei
    3. Zusammenfassende Meinung des Sachbearbeiters

    Ich denke jeodoch, bei einer Verurteilung wegen schwerer KV ist der Ermessensspielraum des SB gering.
    Übrigens - wahrscheinlich wäre der KWS mit der nächsten Regelüberprüfung ohnehin wiederrufen worden.

  • Ja, der gute Staat als Raubritter. Und in BW wird sicher auch die unselige Waffensteuer dazukommen, jetzt wo wir Grün gesegnet sind.

    Langsam verliere ich die Lust an den SSWs. Meine Sammlung entstand ohnehin nur durch verschiedene Fehlkäufe auf der Suche nach der perfekten Waffe für SV. Inzwischen stehn alle SSWs in der Vitrine - die Kombination eines guten Stocks, eines Messers und eines Pfeffersprays scheinen mir sinnvoller. Vor allem muss ich mir nicht laufend Gedanken machen, ob ich an dem Ort, an dem ich mich befinde, die SSW überhaupt führen darf.

    Der langen Rede kurzer Sinn, mal schauen, was die Teile bei EGun bringen und dann weg mit. Und mit meinem KWS kann die Gemeinde dem Amtschimmel den Hintern abwischen.

    Wie sagte schon der große Philosoph Alfred Tetzlaf in seinem Werk: "Ein Herz und eine Seele" (die älteren werden sich erinnern): "Sagen Sie Herrn Gentscher, ich zahle meine Steuern. Ansonsten kann mich dieser Staat am *********** lecken." X(

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.