Western Revolver aus Vollstahl wie PTB bekommen?

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 6.781 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Juni 2011 um 14:15) ist von germi.

  • Die PTB-Zulassung ist eine Bauartzulassung. Das heißt es werden mehrere Exemplare einer Baureihe eingeschickt und die werden abgenommen.

    Entspricht die Waffe nicht dem hinterlegten Baumuster ist sie nicht mehr legal...nur mal so am Rande erwähnt.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • germi:
    Naja , vier gleich umgebaute reichen, damit er seine bekommt.
    Eine weitere Produktion steht für ihn wohl nicht zur Debatte.
    Aber er muss für jedes Waffenmodell das ganze Prozedere komplett machen (außer die Waffen sind technisch annähernd identisch).
    Ich nehme allerdings mal an, er möchte verschiedene Modelle.


    Mir fällt aber noch etwas aus dem WaffG ein, die Variante ist aber noch unmöglicher:

    Zitat

    1.3 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

    Zitat

    § 25 Ermächtigungen und Anordnungen
    (1) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung der §§ 23 und 24
    1. Vorschriften zu erlassen über
    a) Inhalt und Führung des Waffenherstellungs- und Waffenhandelsbuches,
    b) Aufbewahrung und Vorlage des Waffenherstellungs- und Waffenhandelsbuches,
    c) eine besondere Kennzeichnung bestimmter Waffen- und Munitionsarten sowie über die Art, Form und Aufbringung dieser Kennzeichnung,

    Im Prinzip kann also das Bundesministerium des Inneren eine Kennzeichnung definieren, die eine Waffe ohne PTB zu einem Gegenstand macht, der einer SSW gleichgestellt ist.
    Keine Chance!

    Evtl. könnte man auch das BKA um eine Einzelzulassung bitten.
    Auch eher unwahrscheinlich.


    Stefan

  • Wie Germi richtig schrieb, handelt es sich bei der PTB-Zulassung um eine Bauartzulassung. Diese ermächtigt die Hersteller genau nach dem Prüfmuster weiter und ohne weitere Einzelprüfung weitere Waffen herzustellen. Daher glaube ich auch nicht, dass eine Privatperson ohne Waffenherstellungslizenz und ohne erkennbare Absicht Waffen wenigstens in Kleinserie herstellen zu wollen, eine solche Baumusterabnahme bei der PTB durchführen lassen kann. Zumal dürften sich die Kosten in nicht unerheblichen Größenordnungen bewegen.
    Es ist allemal einfacher eine rote WBK mit Sammelgebiet für SSW ohne PTB zu bekommen. Sachlich begründet und je nach Anforderungen des SB mit einem Gutachten belegt dürfte das kein Problem darstellen und durchaus genehmigungsfähig sein. Das ist dann insgesamt mit Sicherheit billiger, zumal diese Erlaubnis dauerhaft und nicht auf einzelne Waffen beschränkt ist.

  • Daher glaube ich auch nicht, dass eine Privatperson ohne Waffenherstellungslizenz und ohne erkennbare Absicht Waffen wenigstens in Kleinserie herstellen zu wollen, eine solche Baumusterabnahme bei der PTB durchführen lassen kann


    Stimmt, wird garantiert nie passieren, deshalb erwähnte ich oben ja schon den Weg über einen Berechtigten.
    Man muss sich an jemanden wenden, der SSWs herstellen darf.
    Ein Büma sollte die Erlaubnis bekommen können.
    Aber der restliche Zulassungskrempel bleibt natürlich.


    Stefan

  • Ein Büma hat in der Regel auch eine gewerbliche Lizenz zum Waffenbau, braucht er auch. Alternativ gibts ja noch die Lizenz für den nicht-gewerblichen Waffenbau.

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