PEARL verkauft Messer

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 1.813 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Mai 2011 um 10:35) ist von Windbeutel.

  • abgesehen davon das der Link ins Nirvana führt ist der V nicht verpflichtet auf die Gesetzeslage hinzuweisen, lediglich muss er auf die Altersfreigabe achten.
    Aldi, Lidl und co. haben auch mal Einhandmesser verschleudert ohne ein Wort darüber zu verlieren das man die Dinger nicht führen darf.
    Das Thema ist nichts neues............ wobei es pflicht sein müsste den Kunden darauf hinzuweisen.

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Direkt den Laden dicht machen!

    Spaß beiseite - hier im Laden um die Ecke wird man auch nicht drauf hingewiesen, dass sowas nicht "einfach so" geführt werden darf.

    Man darf es bei berechtigtem Interesse allerdings weiterhin führen, Pearl wirbt doch selbst mit "Die spannende und ideale Herausforderung für echte Abenteurer, Survival-Freaks, Pfadfinder, Camper, Grillfreunde, Angler oder Outdoor-Aktive."

    Abgesehen davon gibt es so viel Verbotenes, auf das man nicht hingewiesen wird. Dass man damit niemanden erstechen darf schreiben sie auch nicht ;)

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Hier handelt es sich wohl um ein Einhandmesser, das niht geführt werden darf.

    Was widerum geschätzte 95% der Bevölkerung gar nicht wissen. *) Ist doch nur ein Taschenmesser...
    Ich wußte es übrigens auch nicht, bevor ich mich hier im Forum anmeldete.

    Bestellt habe ich mir das Messer schon gestern, da kam eine Email, mal sehen was es taugt?

    Und jetzt habe ich sogar erfahren, daß man keine Leute erstechen darf, toll, schon wieder was gelernt. :rolleyes:

    Gruß!

    Edit:
    *) So kann der Staat bei dieser "Ordnungs-Widrigkeit" mal wieder abkassieren und beschlagnahmen, wobei sich natürlich die Frage stellt, wie erfährt er davon?
    In die Tasche sehen kann man nicht. Ißt oder schnitzt man damit, ist es als *sozialadäquat* erlaubt. Jäger, Camper, Angler dürfen sowieso, also was soll dieser
    Paragraph?

  • Ähnliche Messer werden auch in Baumärkten verkauft; sogar an Jugendliche. Der 15-Jährige Sohn eines Bekannten hat es für sein Praktikum bei einem Baumarkt bekommen. Aber besteht denn eigentlich für den Verkäufer eine Hinweispflicht?

  • Ähnliche Messer werden auch in Baumärkten verkauft; sogar an Jugendliche.

    Was meines Wissens auch nicht verboten ist. Der Umgang unter 18 ist nur für die Messer untersagt die als Waffe eingestuft sind. Das trifft auf dieses Messer so sicher nicht zu.

    Zitat

    Aber besteht denn eigentlich für den Verkäufer eine Hinweispflicht?

    Nein, eine Pflicht ist das leider nicht. Und wenn man sich mal umsieht ist es auch die absolute Ausnahme.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Tach Gemeinde!
    Freunde, des guten Geschmacks. Pearl verkauft auch Minitonbandgeräte und Rc-Helikopter mit Minikamera. Wenn ihr damit die Nachbarin bespannert, macht ihr euch auch strafbar. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wer halt seine Machete gut sichtbar am Gürtel trägt, ist selbst Schuld, wenn er erwischt wird.

  • RC-Helikopter mit Kamera? Wo - ich will auch einen ;)

    Aber zurück zum Thema, im neuen Katalog steht ein hübsches kleines Keramik-Taschenmesser drin - hat das evtl. schon jemand und kann was dazu sagen?

    Zu sehen unter http://www.pearl.de/a-NC3389-5235.shtml

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Das Thema ist nichts neues............ wobei es pflicht sein müsste den Kunden darauf hinzuweisen.

    Warum sollte der Verkäufer noch Rechtslagen weitergeben, wo jeder Bürger eh verpflichtet ist, sich zu informieren? Ruft die Polizei dich an, oder schreibt dir Briefe, wenn falsches Parken nun 10 Euro mehr kostet?

    DKMS.de - ich bin dabei, du auch ?

  • Das Thema ist nichts neues............ wobei es pflicht sein müsste den Kunden darauf hinzuweisen.


    Na ja, man stelle sich das mal beim Autokauf vor: nicht mehr bei Rot über die Ampel, keine Fußgänger umsäbeln ... 8|

    Beim Kauf die komplette Straßenverkehrsordnung mit dem Verkäufer durchsprechen... :whistling:

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.