Klingt komisch, ist aber so. Hab ne Frage. Ich wohne in Österreich. Erstmal dazu. Hier benötigt man keine F. In Polen ebenso nicht. In Deutschland schon.
Ich mache demnächst Urlaub in Deutschland (Berlin) und möchte nach Polen um dort etwas zu besorgen. Eine Airsoft. Da es natürlich in Deutschland PROBLEME gibt bei Airsofts ohne F meine Frage.
Wann ist eine Airsoft für das Deutsche Gesetz eine Airsoft? Würde es reichen, wenn ich die Airsoft OHNE GEARBOX nach Deutschland einführe und dann von dort ebenso wieder ausführe nach Österreich (ich umgehe den Zoll am Flughafen indem ich mit dem Bus nachts zurück fahre.
Ich möchte keine Straftat begehen, dass soll hier klar gestellt werden, nur möchte ich auch nicht ungewollt Probleme bekommen oder machen, darum meine Frage.
Wird das GEHÄUSE welches als solches ja nicht funktionsfähig ist, ebenso unter das "Gesetz" fallen (muss ein F besitzen) oder wäre das in diesem Falle "egal". ? Ich habe nicht vor, damit in der Öffentlichkeit herumzutanzen. die Tasche würde beim Transport mit einem Schloss geschlossen werden... wie es das Gesetz vorschreibt...nur könnte ich Probleme bekommen?
Weil es ja sogesehen Import, Einfuhr ist...oder gilt dies nur, wenn ich einen festen Wohnsitz hätte?