Airsoftgehäuse in Deutschland (Frage)

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.424 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. April 2011 um 13:41) ist von T-gnom.

  • Klingt komisch, ist aber so. Hab ne Frage. Ich wohne in Österreich. Erstmal dazu. Hier benötigt man keine F. In Polen ebenso nicht. In Deutschland schon.


    Ich mache demnächst Urlaub in Deutschland (Berlin) und möchte nach Polen um dort etwas zu besorgen. Eine Airsoft. Da es natürlich in Deutschland PROBLEME gibt bei Airsofts ohne F meine Frage.

    Wann ist eine Airsoft für das Deutsche Gesetz eine Airsoft? Würde es reichen, wenn ich die Airsoft OHNE GEARBOX nach Deutschland einführe und dann von dort ebenso wieder ausführe nach Österreich (ich umgehe den Zoll am Flughafen indem ich mit dem Bus nachts zurück fahre.

    Ich möchte keine Straftat begehen, dass soll hier klar gestellt werden, nur möchte ich auch nicht ungewollt Probleme bekommen oder machen, darum meine Frage.


    Wird das GEHÄUSE welches als solches ja nicht funktionsfähig ist, ebenso unter das "Gesetz" fallen (muss ein F besitzen) oder wäre das in diesem Falle "egal". ? Ich habe nicht vor, damit in der Öffentlichkeit herumzutanzen. die Tasche würde beim Transport mit einem Schloss geschlossen werden... wie es das Gesetz vorschreibt...nur könnte ich Probleme bekommen?

    Weil es ja sogesehen Import, Einfuhr ist...oder gilt dies nur, wenn ich einen festen Wohnsitz hätte?

  • Ich würde die Gearbox aus dem Body nehmen und seperat transportieren fertig.

    Dann hast du einmal einen Body und eine vollautomatische Luftpumpe

    Toptech M4 sowie Mp5, KWA USP compact

  • Definiere "Seperat".


    An wen müsste ich mich jetzt um ne Offizielle Aussage wenden? Polizei? Zoll? Büchsenmacher? Ordnungsamt?

    Ich will und brauche die AEG in DEUTSCHLAND nicht zusammenbauen, es ist lediglich die Frage, ob ich sie überhaupt in Deutschland "halten" (besitzen) darf für den kurzen Zeitraum in dem ich da bin.

    Ich meine mal die Gearbox hat ne Selectorplatte mit Fullauto und eine 120er Feder (etc.) und das erlaubt mir ja, Fullauto und über 0.5j zu schießen, was ja verboten ist.


    Also diesbezüglich hätte ich kein Problem, die Gearbox seperat in Polen mit der polnischen Post (oder im schlimmsten Falle in Deutschland mit dem Versand nach AT zu schicken, wobei ich bei letzterem die Gearbox ja wieder nach Deutschland einführen würde, was ja verboten ist...???????

  • da man in deutschland exportfedern und -ventile sowie lep-patronen für firecaps frei kaufen darf (eben nur nicht einbauen und benutzen), gehe ich eigentlich davon aus dass die gearbox ausserhalb der airsoft-waffe kein problem sein sollte. schwieriger wird sicherlich der rest, denn wenn du kontrolliert wirst werden die beamten auf dem gehäuse nach einem f suchen und das teil ungeachtet der rechtlichen situation erstmal einsacken wenn sie keins finden.

  • Ja alles etwas schwierig, ich würde es so machen wie ich gesagt habe und gut.Body eventuell noch in 2 Teile.

    Ansonsten einfach auf dem Postweg nach Österreich schicken?

    Toptech M4 sowie Mp5, KWA USP compact

  • Ich würde auch vorschlagen, dass du die Airsoft in Polen kaufst und von dort per Paket zu dir nach Österreich sendest. So teuer wird es nicht sein und du umgehst die rechtlichen Probleme.

  • Tja, so schwammig sind die Gesetze.

    Das Gehäuse einer Langwaffe ist kein wesentliches Waffenteil, damit so legal wie ein Türstopper.

    Gearbox und Hop-Up sind Teile der Antriebseinheit, also ebenso wie der Lauf wesentliche Waffenteile. Das man diese in D frei kaufen kann, ist eine Grauzone. Genau genommen ist die FA-Gearbox kein Teil einer freien Waffe.

    Also wäre mit der Post schicken (warum nicht die komplette AS ?) besser.

    Andreas

  • also habt ihr selber keinen genauen "Plan". Und an wem müsste man sich jetzt wenden? Polizei oder Zoll?

    Postweg muss ich schauen, wäre wohl dann das beste. Da müsste ich mich jetzt mal schlau machen obs DHL und Co dort gibt ^^

  • Soweit ich mich da erinnere, sind wesentliche teile den Waffen, zu denen sie gehören gleichgestellt.
    Auseinandernehmen bringt also wenig, da prinzipiell bereits der lauf als eigenständige waffe beahndelt werden könnte, und, da kein F drauf oder sonstiges, eine erlaubnis braucht.

    Andererseits könnten es natürlich ersatzteile für eine in deutschland legale Softair sein...


    bekommst du die selectorplate einfach ausgebaut? prinzipiell macht ja nur die den unterschied zwischen vollauto oder nicht. außerdem ist sie nicht allzu groß, sodass du die evt. mit nem normalem brief, ohne viel porto an dich schicken kannst.

    wenn es zudem noch ein modell ist, das in deutschland ebenfalls erhältlich ist, nur dann eben in semi, brauchen die einzelnen teile wieder keinen beschuss etc. blahblah, weil du sie lediglich als ersatzteile klassifizieren kannst... Dafür müsste das ganze selbstverständlich zerlegt, und optimalerweise in verschiedenen Taschen sein.

    Zumindest weiß ich, dass einige bereits problemlos Läufe und andere wesentliche Teile im Ausland bestellt und auch nach deutschland geliefert bekommen haben, ohne Probleme mit dem Zoll oder ähnliches, indem sie das als "Ersatzteil" passend für eine F-Waffe beschrieben haben.

    Ob das allerdings so super war, oder auch eher graubereich, oder schlichtweg glück... keine ahnung.

    Meine Erfahrung beschränkt sich da eben wie gesagt auf einzelteile und dem, was ich von anderen gehört hab.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Ich hab jetzt mal das Landeskriminalamt Berlin angeschrieben. Die soll mir ne Antwort schicken. Mal schauen.


    Ähm jein nein. Es ist eine umgebaute AK mit original Waffenteilen (Schaft, MFD und Handguard) einer echten Waffe.xD

    Ich würde die komplette Gearbox entfernen, aber denke auch, es wird das einfachste sein, dort hin, anschauen, kurz testen und dann per Post aus Polen nach Österreich schicken. Das Ding ist, der jenige bei dem ich sie kaufe WILL ES NICHT VERSCHICKEN. ^^

    Muss ich nur noch schauen was am relativ günstigsten kommt. DHL, Hermes etc.

  • Das einfachste sicherlich, musst nur ggf. in österreich/polen mit dem zoll schaun, wie es da speziell mit der ein/ausfuhr von beidem aussieht.
    da du es aber an dich selbst schickst, und in beiden ländern legal, sollte auch das problemlos gehen.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett