Max. 8,5cm gilt nur für Springmesser.
Für alle anderen Messer ist diese Längenangabe völlig unintressant.
Es gibt nur noch eine weitere Längenangabe im Waffengesetz bezüglich Messer und das ist die 12cm-Regelung für feststehende Messer, also alle Messer die nicht einklappbar sind.
Nicht zu verwechseln mit Feststellbar.
Die 12 cm beziehen sich auf das Führen ohne besonderen Grund.
Klingt komisch, is aber so
Für alle längeren Messer brauchst du einen Grund um sie bei dir zu haben.
Mann, wenn ich mir das jetzt nochmal durchlese, hab ich das dringende Bedürfnis mir ans Hirn zu hauen.
Gruß K.