Moin,
Manche von euch kennen sicherlch diese kleinen Modelbaupanzer mit funktionsfähiger Softairkanone, meistens unter 0,5J.
Nun fage ich mich, inwiefern es legal ist, solche oder ähnliche Modelle mit einer Beleuchtung zu versehen, zB. einem "Suchscheinwerfer", der an die Kanone gekopplt ist. Dabei würde ja zwangsweise das Ziel beleuchtet werden.
Oder bei einem James-Bond-Auto mit integrierten "Maschinengewehren", also zB. kleine AEP-Mechaniken eingebaut, sodass das Auto bei der Fahrt nach vorne schießen könnte.
Wenn die Scheinwerfer jetzt auch funktionstüchtig sind, wäre da Ziel ja auch beleuchtet.
Andererseits ist da jetzt die Lampe an der Waffe befestigt, die Waffe an der Lampe, oder nur zufällig beides an der Karosserie?
Ist das bei Energien unter 0,5J überhaupt relevant, oder dürfte ich das sowieso bauen?
Und falls es bei unter 0,5J egal ist, was ist darüber?
Von den technischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung mal ganz abgesehen würde mich wirklich mal rein die rechtliche Frage interessieren... ab wann ist die Lamp an der Waffe befestigt, die Waffe an der Lampe, oder beides gemeinsam an was anderem?
Da die Befestigungen (egal wie rum) in dem Falle auch komplett Eigenbau wären, müsste man sich nicht darum kümmern ob die auch für F- bzw. scharfe Waffen passend wären, und somit per se verboten sind. Schließlich lege ich als Zweck "legale Verwendung" fest
Naja... Vielen dank für eure Meinung schonmal.