Es gibt immer wieder unverständliche Urteile. Allerdings gibt es immer die höheren Instanzen, und schwachsinnige Urteile werden sehr oft von den höheren Gerichten erkannt und entsprechend aufgehoben.
Ich würde der subjektiven Wahrnehmung nicht trauen.
Wenn man sich wehrt - sei es durch drohen mit einer Schusswaffe, den Fäusten oder auch einer Schussabgabe, dann hat man immer einen Tatbestand erfüllt. Nötigung oder gefährliche Körperverletzung zum Beispiel.
Wenn man sich im Rahmen der Notwehr verhalten hat, dann wird man über § 32 gerechtfertigt. Und wird freigesprochen.
Man hört nur eben eher selten von den Fällen, bei denen das Gericht entsprechend erkennt, dass Notwehr tatsächlich gegeben war. Es wird sie aber geben.
Erste Hilfe leisten sollte man sein lassen. Wenn dich jemand - insb mit bedingten Tötungsvorsatz durch führen eines Messers - angreift, dann ist dir eine Erste Hilfe garantiert nicht zumutbar. Und somit juristisch auch nicht nötig.