"LITTLE JOE"-Feuerzeug - LEGAL?

Es gibt 57 Antworten in diesem Thema, welches 5.118 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Februar 2011 um 08:43) ist von 5-atü.

  • Hi Jungs,
    war grade auf egun unterwegs und hab was neues gefunden.
    Da hat jeman einen Little joe zum feuerzeug umgebaut. :S ist das überhaupt legal ?
    Da steht er habe verschiedenes aufgebohrt und geändert.
    Kann ja irgentwie dann nicht mehr legal sein oder täusche ich mich da ? ?( ?(

    Gruß ramzy.

    Artikel-ID: 3170707

  • Die 2 entscheidenden Fragen dürften sein:

    - Hat der Verkäufer den "Little Joe" so verändert, dass Alle Waffentechnischen Eigenschaften nicht mehr bestehen. Oder Anders ausgedrückt, handelt es sich jetzt nicht mehr um eine SSW, sondern ein Stück Metall, das als Feuerzeug dient?

    - Hat der Verkäufer die Erlaubnis zum Bearbeiten von Waffen? Denn zumindest am Anfang der Bearbeitung, hatte der "Little Joe" noch diese Waffentechnischen Eigenschaften. Und zu diesem Zeitpunkt wäre es die Bearbeitung einer Waffe gewesen, die nur ein BüMa oder eine Person mit Erlaubnis zur Waffenbearbeitung, durchführen darf.

  • Wenn eine Trommel so bearbeitet wurde (gefräst), dass keine Patronenlager mehr existent sind ...... ist es nur noch ein Stück Altmetall. Kein Waffenrelevantes Teil mehr.

    Im Prinzip genausowenig ein Waffenteil, wie ein Butterbrot.

  • Das Little Joe Feuerzeug ist legal, der Hahn ist festgesetzt worden deshalb fehlt die hälfte vom Röhm schriftzug in die Trommel wurde eine kerbe gefräßt damit die gasleitung durchgeht
    zudem ist keine mechanik mehr am Abzug denn damit löst man jetzt die Piezozündung aus und im lauf ist das gasventil für die flamme verklebt. Also kannst es dir beruhigt kaufen :thumbup:

    MfG

    Rechtschreibfehler dürfen behalten werden 8)

    :ptb: Meine SSW: Röhm RG96, RG88, RG76, RG600, RG 8 und eine Browning GPDA8 :johnwoo:

  • Das Little Joe Feuerzeug ist legal, der Hahn ist festgesetzt worden deshalb fehlt die hälfte vom Röhm schriftzug in die Trommel wurde eine kerbe gefräßt damit die gasleitung durchgeht
    zudem ist keine mechanik mehr am Abzug denn damit löst man jetzt die Piezozündung aus und im lauf ist das gasventil für die flamme verklebt. Also kannst es dir beruhigt kaufen :thumbup:

    MfG


    Aha, hört sich ja fast so an als wärest Du der Verkäufer. ;) Woher hast Du die ganzen Detailinformationen und worauf stützt Du deine Aussage das dieses Teil legal ist?

    Meinem Rechtverständnis nach ist das Teil illegal da waffenrechtlich relevante Bauteile wie Lauf,Trommel und Rahmen bearbeitet worden sind und anzunehmen ist das derjenige keine behördliche Erlaubnis dafür besitzt.

    Ich persönlich wollte sowas nicht in meinen vier Wänden haben, geschweige denn mit sowas irgendwo "auffallen".

    Gruß,
    Rene'

  • Man sollte jedoch beachten, dass auch der KWS das Führen nicht mehr gestattet. Hier gilt der Anscheinsparagraph!

    Also: schön zuhause lassen und bloß nicht zum Stadtbummel in die Gürtelschließe stecken!

    Fördermitglied des VDB.

  • @Rene`
    Ganz einfach die details sind aus dem Text und auf den Bildern zu sehen, der Little Joe ist in keinster weise mehr schußfähig.
    Ob die Person die ihn Umgebaut hat es auch durfte weiß ich nicht aber der Little Joe ist jetzt ein Feuerzeug
    und in Keinster weise mehr zum Schießen geeignet. Und meiner Meinung nach legal.

    MfG Clowny

    Rechtschreibfehler dürfen behalten werden 8)

    :ptb: Meine SSW: Röhm RG96, RG88, RG76, RG600, RG 8 und eine Browning GPDA8 :johnwoo:

    Einmal editiert, zuletzt von Clowny (4. Februar 2011 um 20:35)

  • Man sollte jedoch beachten, dass auch der KWS das Führen nicht mehr gestattet. Hier gilt der Anscheinsparagraph!

    Ich möchte nicht Klugsch.. aber der Anscheinsparagraph bezieht sich nur auf Dinge die Nach Ihrem Anschein keine Waffen sind.Beispiel Stockdegen.
    Bei dem Feuerzeug in Pistolenform ist es aber andersrum.

    KWS sowiso nicht erforderlich da es keine PTB Waffe ist sondern ein Feuerzeug!

    Für Feuerzeuge bedarf es keiner Waffenrechlichen Erlaubnis.

    Ich bitte um Korrektur falls ich mich Täusche!

    § 37 Abs.1 Satz 1 Nr. 11 WaffG ist auf Gegenstände anzuwenden, die als
    Waffe nicht mehr funktionsfähig sind ( vgl. § 7 Abs.1 der 1. WaffV).


    LG Mitbürger :)

    Das Gefährliche Ende einer Schusswaffe ist HINTEN! 8)

    2 Mal editiert, zuletzt von Mitbürger (4. Februar 2011 um 21:00)

  • Mitbürger:
    Auch falsch.

    Sobald etwas aussieht wie eine Schusswaffe gilt der Anschensparagraph!

    Der sieht so aus:

    Zitat

    .6 Anscheinswaffen
    Anscheinswaffen sind
    1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
    1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
    1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.

    Für diese Dinge gilt Führverbot.
    Außer natürlich es ist ene Schusswaffe, für die man die Erlaubnis zum Führen hat (WS/KWS/JS).


    Stefan

  • Hm OK , jupp stimmt.

    .....oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.“
    – Anlage 1 zu § 1 Absatz 4 Waffengesetz)

    Dann müssten alle relevanten Kennzeichnungen auf der Waffe auch Entfernt sein.Das ist hier nicht der Fall.Unter diesen Umständen tatsächlich Führverbot. 8|

    OK-Punkt für die Mods! :D


    LG

    Das Gefährliche Ende einer Schusswaffe ist HINTEN! 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Mitbürger (4. Februar 2011 um 21:41)

  • Diesen neuen Anscheinsparagraphen haben wir unter anderem all den Kiddies zu verdanken, die seit dem Wegfall des alten Anscheinsparagraphen (WaffG, alt §37 - 1.1. Schusswaffen, die ... e) der äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe hervorrufen) mit den endlich erlaubten Softairs im MPi-Look durch Straßen und Wälder tobten und für so manchen Polizeieinsatz sorgten.

    Seit 2008 ist das Führen solcher "Waffen" eben verboten. Und dazu zählen eben nicht nur Waffen, die dem WaffG unterliegen (also Softair > 0,5J, Druckluftwaffen bis oder über 7,5J und scharfe Waffen), sondern auch Dekowaffen und Spielzeuge! Also Softair < 0,5J, Wasser- und Knallplättchenpistolen, usw.
    Ja, selbst eine aus Balsaholz geschnitzte und nach schwarzer Färbung echt wirkende "Waffe" darf demnach nicht geführt werden.

    Es gibt (oder gab?) zwar die Einschränkung, dass Maßstabsverkleinerungen dies ausschließen würden, was bei einem Sturmgewehr, dass eben (z.B.) statt 100cm nur noch 30cm lang ist; aber bei Revolvern, die es eben auch in so kleiner Form als Taschenpistole gibt und in dem Falle sogar "original" in der Größe, dürfte der Anscheinsparagraph auf jeden Fall Anwendung finden.

    Fördermitglied des VDB.

  • Legalität hin oder her...

    Wo kann man seine Zink Waffen schwarz-verchromen lassen? Das sieht ja wirklich mal total verschärft aus :wow:

    jaja, so ist das...

  • Jetzt ganz blöd unterstellt:

    Das Teil wurde im Ausland umgebaut. Keiner weiß in welchem Land, und ob es da illegal war.

    Jetzt hat die Waffe alle Schusswaffeneigenschaften verloren - einfach mal unterstellt - und wird nun bei Egun angeboten.

    ...wo liegt jetzt das Problem?

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Ja, oder der Besitzer wurde von Aliens in eine ferne Galaxie entführt und nach 24 Stunden Folter und Gehirnwäsche wachte er in seinem Vorgarten auf und hatte plötzlich das Teil in der Hand..... ;)

    Fakt ist: Sollte diese umgebaute SSW bei dem Besitzer mal aus irgendeinem Grund "sichergestellt" werden dann kann es, je nach Anti-Waffeneinstellung des Staatsanwaltes, mächtig Stress geben.
    Sicherlich gibt es viele Argumente für "legal", sicherlich aber genau so viel Argumente für "illegal". Mir persönlich wäre es zu heiss so ein Teil zu besitzen und ich würde die Finger davon lassen.

    In einem anderen Thread wird aktuell darüber berichtet das jemand einen demontierten,unvollständigen Liege-Derringer im Helmfach des Mopeds transportiert hatte und jetzt einen Strafbefehl über 750€ daheim liegen hat. So schnell kann das gehen.

    Gruß,
    Rene'

  • Oh mein Gott.
    In welchem Land leben wir eigentlich, daß man sich um die Legalität (!!!) eines zum harmlosen Spielzeug umgebauten Knallrevolverchens Sorgen machen muss........

    Wenn man schon möglichst wenig Waffen im Volk will, dann sollte man doch froh sein wenn jemand Feuerzeuge daraus macht :wacko:

    Und ich glaube nicht, daß wir den neuen Anscheinswaffenparagraph irgendwelchen Kiddies verdanken.
    Wir verdanken ihn der Paranoia der zuständigen Staatsorgane.
    Eine Häufung der Fälle, in denen Kinder in deutschen Wäldern fälschlicherweise für Anhänger von Bin Laden gehalten wurden, fiel mir jedenfalls nach wegfall des alten Paragraph nicht auf.
    Und ich denke, daß das in den Medien auf jeden Fall breit getreten worden wäre wenns so gewesen wäre.

    Einzelfälle gab es vor und nach der Entstehung des neuen Paragraphen, das kann aber nicht als Grund angegeben werden wie ich finde.

    Genauso die Geschichte mit dem Messerführverbot. Ich finde beim besten Willen keine verlässlichen Zahlen, die erstens den Sinn dieses Gesetzes und zweitens dessen Nutzen seit dem Bestehen nachvollziehbar belegen.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ja, oder der Besitzer wurde von Aliens in eine ferne Galaxie entführt und nach 24 Stunden Folter und Gehirnwäsche wachte er in seinem Vorgarten auf und hatte plötzlich das Teil in der Hand..... ;)

    Fakt ist: Sollte diese umgebaute SSW bei dem Besitzer mal aus irgendeinem Grund "sichergestellt" werden dann kann es, je nach Anti-Waffeneinstellung des Staatsanwaltes, mächtig Stress geben.
    Sicherlich gibt es viele Argumente für "legal", sicherlich aber genau so viel Argumente für "illegal". Mir persönlich wäre es zu heiss so ein Teil zu besitzen und ich würde die Finger davon lassen.

    In einem anderen Thread wird aktuell darüber berichtet das jemand einen demontierten,unvollständigen Liege-Derringer im Helmfach des Mopeds transportiert hatte und jetzt einen Strafbefehl über 750€ daheim liegen hat. So schnell kann das gehen.

    Gruß,
    Rene'

    Das mit den Aliens kommentiere ich jetzt mal gar nicht erst...

    Das mit dem Derringer ist nunmal - wenn wesentliche Teile unverschlossen transport wurden - ein illegales Führen der Waffe. Ob das nun was mit "Gerechtigkeit" zu tun hat, da nen Strafbefehl in dieser Höhe rauszuschicken, sei dahingestellt. Den Strafbefehl muss man übrigens nicht akzeptieren, da gibts Rechtsmittel. Im Zweifel kommts dann zur Hauptverhandlung, wo ein logischer denkender Richter das Verfahren dann einstellt.

    Fakt ist, um mal deinen Begriff aufzugreifen:

    Das Teil hat - höchstwahrscheinlich - jegliche Schusswaffeneigenschaft verloren. Der spätere Käufer hat keinen illegealen Umbau in der BRD vorgenommen. Unterm Strich wird hier ein Feuerzug käuflich erworben.

    ...irgendwie kann man das Deringer-Beispiel nicht wirklich übertragen, weil da der Besitzer nunmal gegen geltendes Recht verstoßen hat.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Das Teil hat - höchstwahrscheinlich - jegliche Schusswaffeneigenschaft verloren

    Genau so kann man behaupten das das Teil - höchstwarscheinlich - nicht legal ist.

    Damit ist dem Fragesteller aber nicht geholfen. Offensichtlich hat er Spaß dran und überlegt ernsthaft ob er darauf bieten soll. Da er sich unsicher ist was die legalität dieses Umbaus betrifft hat er hier nachgefragt.

    Und im Zweifel sage ich dann eher "Nicht legal". Und die Bilder bestätigen mir diese Vermutung.

    Alfa1802 hat es oben schön erklärt: "Wenn eine Trommel so bearbeitet wurde (gefräst), dass keine
    Patronenlager mehr existent sind ...... ist es nur noch ein Stück
    Altmetall."
    Die Trommel z.B. die man auf dem Bild in der Auktion sieht ist nur längs durch eine Kammer geschlitzt. Die vier anderen Kammern sind offensichtlich unbearbeitet. Der Lauf ist auch weder dauerhaft verschlossen noch gebohrt oder geschlitzt.

    Mir persönlich ist es wurst ob jemand anderes so ein Ding umbaut,besitzt,kauft oder verkauft. Wenn aber, wie hier geschehen, jemand danach fragt ob sowas in der Form legal ist und ob man sowas bedenkenlos kaufen kann dann sage ich im Zweifel lieber "Nein! Lass die Finger besser davon."
    Sollte er sich das Ding dennoch kaufen ist das seine Sache. Sollte er irgendwann mal deswegen Stress bekommen dann juckt das diejenigen die hier jetzt schreiben "legal" hinterher herzlich wenig. ;) Ich finde das unverantwortlich.

    Gruß,
    Rene'

    Einmal editiert, zuletzt von Rene' (5. Februar 2011 um 16:49)

  • Fakt ist, um mal deinen Begriff aufzugreifen:

    Das Teil hat - höchstwahrscheinlich - jegliche Schusswaffeneigenschaft verloren. Der spätere Käufer hat keinen illegealen Umbau in der BRD vorgenommen. Unterm Strich wird hier ein Feuerzug käuflich erworben.


    EBEN! Wenn in meinem Wohnzimmer eine Stehlampe stünde, die ihrem Ursprung nach einmal ein Gewehr war, müsste man mir schon nachweisen, dass dieses ehemalige M16
    a) in meinem Besitz gewesen ist (-> illegaler Waffenbesitz/ Verstoß gegen des KWKG) und ich es
    b) umgebaut habe, ohne dafür nötige Erlaubnis (-> illegale Bearbeitung von Schusswaffen oder wesentlichen Teilen)

    Aber in dem Falle könnte ich dann wohl auch die Rechnung präsentieren und sagen "Hier!"
    http://prediger.de/shop/flos-loun…&utm_medium=cpc
    :D


    P.S.: Nein, ich gebe keine 2.000 EUR für eine Stehlampe aus. Und auch wenn sie nur 5 EUR kosten würde - die Scheidung wäre alle mal teurer als die Designerlampe. ;)

    Fördermitglied des VDB.