Hallo liebes Forum
Ich befasse mich gerade mit dem Schaftbau und hab im Waffengesetz folgendes gelesen:
Abschnit 1
Verbotene Waffen
1.2.3 über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können;
Dies verwundert mich nun sehr. Ich wollte mir einen Klappschaft anfertigen, weil mein Kofferraum nicht der Größte ist und mein PLG da zusammen mit dem Kinderwagen kein Platz hat.
Auch die Rückbank fällt aus, da Kindersitz. Bei einem Internet-Shop kann ich ein Luftgewehr mit Klappschaft legal bestellen
http://www.sportwaffen-schneider.de/product_info.p…roducts_id/8815
Wie muss ich dieses Gesetz nun verstehen?
Ich hab auch Probleme bestimmte Sachen im Gesetz zu finden, was mich zu meiner eigentlichen Frage führt:
Warum hat CO²AIR eigentlich keine eigene Rubrik für Gesetzesfragen?
Postet man das alles unter "Allgemein"?
MfG
AvalonGG