Erma ERP 74 erwerben - wie?

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 7.663 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Oktober 2011 um 15:46) ist von fliege.

  • Hast Du damit dann alles kaufen können, was es an 9 mm gibt? Oder gar nichts, weil zu ungenau formuliert?


    Nein, auch wieder nicht. Zum einen muss nicht der SB sachkundig sein, sondern der WBK-Inhaber so dass Fehler zu Lasten des WBK-Inhabers gehen. Zum anderen sind ja alle Voreinträge mit nur wenigen Ausnahmen an ein Bedürfnis gekoppelt. Der Erwerb der Waffe muss zu Bedürfnis passen. Das obliegt jedoch der Kontrolle des WBK-Inhabers, weil weder der Waffenhändler noch später der SB das anhand der zum Waffeneintrag später erneut vorgelegten WBK kontrollieren kann.

    Beispiel: Sportschütze bekommt vom Verband ein Bedürfnis für einen 357'er Revolver für die beantragte Disziplin 08-15.
    Schportschütze geht mit diesem Bedürfnisschreiben zum Amt und lässt sich einen Voreintrag Revolver 357 Magnum eintragen.
    Damit kann er jeden x-beliebigen 357'er Revolver erwerben, jedoch auch die, die beispielsweise mangels richtiger Lauflänge vom sportlichen Schießen nach § 6 AWaff ausgeschlossen sind. Der Händler kann am WBK-Eintrag nicht sehen, mit welcher Bedürfnis der WBK-Inhaber diesen gültigen Voreintrag bekommen hat.
    Nun ist der Voreintrag ein Jahr gültig, so dass der eigentliche Waffenerwerb viel Zeit hat.
    Er kauft nun so eine Stupsnase. Der Handel trägt Seriennummer, Hersteller und Modellnummer und den Erwerb in die WBK ein. Nun geht der WBK-Inhaber, seiner Pflicht nachkommend, innerhalb von 2 Wochen mit seiner WBK zum Amt und lässt den Erwerb abschließen. Auch der SB wird mit der Modellbezeichnung kaum was anfangen können und wird nicht sehen können, dass der Sportschütze am Bedürfnis vorbei gekauft hat.

    Daher kann man Deine Frage klar mit "Nein" beantworten.
    Wie das von mir geschilderte Beispiel rechtlich zu bewerten ist, weiß ich allerdings nicht. Jedoch zeigt es, dass man eben nicht beliebig kaufen darf.

    PS: Ähnlich die Inhaber der gelben WBK, die ohne vorherigen Voreintrag bestimmte Waffenarten kaufen dürfen. Die über diesen Weg erworbene Waffen müssen prinzipiell sportlich nutzbar sein. Sie müssen zu irgendeiner Sportordnung passen.

  • Ich habe mir vor kurzem einen RG75 zugelegt und mußte zum Voreintrag bereits wißen was und in welchem Kaliber ich erwerben möchte.
    Zu deutsch: Ich habe als Voreintrag "Röhm RG 75" und "4mm lang" nebst Munitionserwerb erhalten...


    Begründung: Um zu verhindern das ich mir trotz des Unterschiedes eine gekorene und eben keine geborene Waffe kaufen könne...
    Wie ists den nun "richtiger"? War das vielleicht sogar gar nicht rechtens mich zur Entscheidung zu zwingen?


    Zitat

    Evtl. gleich 8 Voreinträge geben lassen und quasi eine "4mm WBK" von machen, denn 1 bis 8 Einträge kosten lt. WaffKostV. dasselbe, aber Achtung mancher SB weiß das nicht.
    (da brauch es dann einen kleinen Hinweis, er möge in die WaffKostV. sehen, da steht das drin)

    Das war auch mir nicht klar.
    Nur um sicher zu gehen - gilt das nur wenn man die Karte vollmacht oder auch wenn man nur zwei auf einmal eintragen läßt? Und viel wichtiger, die Regelung bezieht sich auf alle Einträge und nicht nur auf Bedürfnisfreie - oder? 8o

    Die GröKoaZ will, zu unserer Sicherheit, rückwirkend bis 1889 die Nahrungmittelzubereitung über 40° verbieten... O-Ton Hosenanzug: "Viel Leid und Elend können verhindert werden!"

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  • Begründung: Um zu verhindern das ich mir trotz des Unterschiedes eine gekorene und eben keine geborene Waffe kaufen könne...
    Wie ists den nun "richtiger"? War das vielleicht sogar gar nicht rechtens mich zur Entscheidung zu zwingen?


    Tja, da hat er nicht so ganz Unrecht. Es ist ja zu erwarten, dass noch etliche Waffen im konvertierten Kaliber existieren. Ein SB kann ohne Sachkenntnis diese auch nicht auseinander halten. Damit könnte man die Forderung eines Bedürfnisses für das Originalkaliber der umbauten Waffe umgehen.

    Rechtlich einandfrei? Warum nicht. Der Voreintrag ist ja dazu da, den Erwerb einzugrenzen. Das geht auch bis runter zur Waffe. Die Signalpistole ist auch so ein Fall.
    Eine Behörde kann immer Auflagen erteilen, die nicht dem WaffG zuwider laufen. Das sehe ich in dem Fall nicht.

  • Thomas hat Recht, dass sich nciht alle SB's auf den Eintrag "4mm" einlassen. Versuchen würde ich es trotzdem, da das erheblich flexibler ist.

    Also mal ganz ehrlich, natürlich bist du mit einem Eintrag "4mm" erheblich flexibler, aber der Eintrag ist definitiv nicht richtig, da habe ich bis jetzt auch nur ein mal von gehört (ich glaube es war hier im Forum), und in einer uralten WBK habe ich es mal gelesen, da muss man dann erstmal an Hand der SN die Waffe raussuchen um zu sehen in welchem Kaliber die Waffe denn nun tatsächlich ist.
    Ich persönlich würde es nicht versuchen so einen irregulären Eintrag zubekommen, denn es könnte schnell Schwierigkeiten geben und man ist selbst verantwortlich für sein waffenrechtliches Handeln, da könnte einem schnell die Zuverlässigkeit abgesprochen werden (zumindest bei Vorsatz).

    Denn WBK Besitzer haben ja eine Waffensachkundeprüfung abgelegt und müssen deshalb wissen was sie waffenrechtlich dürfen und was nicht. Besonders gilt dies natürlich für Inhaber einer roten WBK die zur normalen WSK, noch zusätzlich ihre Sach- und Fach- Kunde per Gutachten und/oder in einer mündlichen Prüfung abgelegt haben.

    Deshalb wäre mir das auf jeden Fall zu riskant, nee da würde mir mein SB aber den "Kopf waschen" wenn ich als Sammler nach solchen ("falschen") Einträgen fragen würde.

    Viele SB haben keine große Ahnung von 4mm Waffen sie kommen in ihrem Arbeitsalltag einfach nicht vor, nicht wenige SB hören zum ersten mal von bedürfnisfreien Waffen wenn man einen Voreintrag dafür haben will. Noch spaßiger (besser stressiger) wird es wenn man einen Voreintrag für einen bedürfnisfreien 6mm Flobert Revolver haben will, von denen haben viele SB erst recht noch nie was gehört.

    Ich habe als Voreintrag "Röhm RG 75" und "4mm lang" nebst Munitionserwerb erhalten...

    Nun ja in Sachen bedürfnisfreie 4mm Waffen lässt sich mancher SB zu sehr kuriosen Dingen verleiten, ich habe da schon Sachen gehört...die entstehen meiner Meinung nach aber eben aus einer gewissen Unsicherheit heraus.
    Zu mal das in dem Fall völlig überflüssig war, denn es gibt keine umgebauten Revolver in 4mm R also hättest du mit einem "normalen Eintrag" Revolver 4mmR kein Umbau kaufen können.
    Abgesehen davon das du gerade bei den "Revolvern 4mmR" auf das F Zeichen achten musst den da gibt es viele ohne F mit voller Leistung (ca.30 Joule).

    Begründung: Um zu verhindern das ich mir trotz des Unterschiedes eine gekorene und eben keine geborene Waffe kaufen könne...

    Das verhält sich im Prinzip genauso wie in dem Beispiel von Klaus mit dem "Stupsnasen"- Revolver (zu kurzer Lauf zum sportlichen Schießen), klar könnte man sich theoretisch eine umgebaute mit dem Eintrag kaufen (ok nicht mit deinem Eintrag, aber als Beispiel mit einem Eintrag "Pistole 4mmM20"), vorrausgesetzt der Verkäufer hat auch keine Ahnung und verkauft dir das Ding einfach. Nur du darfst keine Umbauten kaufen das ergibt sich aus dem aktuellen Waffg. nachdem die Umbauten dem Ursprungskaliber gleich gestellt sind.

    Das bedeutet wie weiter oben schon geschrieben du machst dich strafbar, erwirbst illegal eine Waffe die du nicht erwerben darfst, auch wenn dein SB das evtl. mangels Kenntnis dieser Waffenart nachher einträgt (absiegelt) bei einer Kontrolle bist du allein dafür verantwortlich und nicht dein SB.

    Deshalb verstehe ich auch manche Leute nicht die sich freuen wenn sie einen "zweifelhaften Voreintrag" bekommen haben, es soll schon SB gegeben haben die meinten die 2/6 Regelung gilt getrennt für die grüne und gelbe WBK. So das der WBK Besitzer quasi 4 Waffen in 6 Monaten kaufen konnte. Viel Spaß wenn es bei einer Kontrolle raus kommt, dann ist man wieder ganz allein dafür verantwortlich.

    Deshalb würde ich immer sehr genau darauf achten was der SB genehmigt, und das es auch alles rechtens ist.

    Tja, da hat er nicht so ganz Unrecht. Es ist ja zu erwarten, dass noch etliche Waffen im konvertierten Kaliber existieren. Ein SB kann ohne Sachkenntnis diese auch nicht auseinander halten. Damit könnte man die Forderung eines Bedürfnisses für das Originalkaliber der umbauten Waffe umgehen.

    Das sehe ich anders, nach der jetzigen Gesetzeslage darf man mit Einträgen wie z.B. "Pistole 4mmM20" nur original in 4mm hergestellte Waffen kaufen denn der richtige Eintrag für den Erwerb einer umgebauten z.B. 9mm Luger in 4mmM20 wäre doch "Pistole 9mm Luger", eben weil sie gleichgestellt sind/wurden.

    Rechtlich einandfrei? Warum nicht. Der Voreintrag ist ja dazu da, den Erwerb einzugrenzen. Das geht auch bis runter zur Waffe. Die Signalpistole ist auch so ein Fall.

    Eine Behörde kann immer Auflagen erteilen, die nicht dem WaffG zuwider laufen. Das sehe ich in dem Fall nicht.

    Das seh ich auch so wie Klaus Eingrenzungen seitens der Behörde sind da immer möglich und auch rechtens, wenn sie nicht gegen das Waffg. verstoßen, was aber auch möglich ist nur heißt das dann "Ausnahmegenehmigung". ;)

    Nur um sicher zu gehen - gilt das nur wenn man die Karte vollmacht oder auch wenn man nur zwei auf einmal eintragen läßt? Und viel wichtiger, die Regelung bezieht sich auf alle Einträge und nicht nur auf Bedürfnisfreie - oder?

    Ganz richtig, in der WaffKostV. steht sinngemäß das 1 bis 8 Einträge in die grüne WBK dasselbe kosten wie die Ausstellung einer grünen WBK (40,90 bei uns in Niedersachsen), da steht nichts von bedürfnisfreie oder bedürfnispflichtige Waffen.
    Wobei ich mir nicht sicher bin ob das generell gilt, oder nur bei der (jeder) Neuausstellung einer grünen WBK, das sollte der SB aber aus der WaffkostV erlesen können.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    3 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (18. Januar 2011 um 16:46)

  • Also ich kann den Themenstarter nur ermutigen! :thumbsup: Klar ist das im Prinzip eine sauteure Angelegenheit, aber es macht schon Spaß, mit solchen Waffen hin ud wieder mal zuhause zu schießen. Der Geruch, der Knall, der Rauch ... einfach herrlich. :thumbup: Das Sammeln dieser Mäusepistolen macht zudem irgendwie süchtig.

    Neben der ERP 74 kann man sich auch gut nach den ERMA ER 66 oder 77 umschauen, das sind ebenfalls sehr hochwertige Waffen, die außerdem rein äußerlich wie "echte" GK-KW wirken - Nachbau S&W eben.

    Ganz zufrieden bin ich auch mit meiner Weihrauch HW 4 mit 2,5 Zoll Lauf. Die gibt es neben anderen Varianten auch noch neu zu kaufen, wenn auch nicht ganz billig. Gibt es in 4m20 und in 4mmR.

    Jens

  • Also ich kann den Themenstarter nur ermutigen! Klar ist das eine sauteure Angelegenheit,

    Bei eGun bekommt man die Munition oft zum haben Preis, oder noch billiger es sind dann meistens ältere Dosen, aber funktioniert haben sie bei mir immer, und da waren welche bei die waren über 30 Jahre alt. ;)

    Hi Holger,

    Thomas: Was meinst Du mit dem ER77-Koffer? Die gab's in schwarzen billigen Plastikkoffern ab Werk (oder besser gesagt ab Montagestelle, da Suhl und nicht Dachau). Habe selbst einige davon.

    Das gibt es doch nicht, da telefonieren wir so oft miteinander und ich habe dich nicht speziell nach dem Koffer gefragt...man ich werde alt. Meine Nachforschungen zu dem Teil, in unserem Sammlerkreis (du kennst ja die üblichen Verdächtigen), ergab eher das der Koffer wohl nicht von Erma ist da Erma fast alles in Pappschachteln, Holzkästen bzw. Styropor verpackt hat.

    Was mich ja immer stutzig gemacht hat ist der Aufkleber, der quasi genauso ist wie der der immer seitlich auf den Erma.Pappkartons klebt.

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    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (18. Januar 2011 um 17:22)

  • Thomas: die Dinger sind definitiv Werksverpackungen. Erma in Suhl hatte noch 'zig ER77 rumliegen, aber keine Kartons mehr. Also wurden diese Billig-Plastikboxen gekauft. Gab's auch bei ein paar anderen Modellen.

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  • Da demnächst bei mir noch die Anschaffung einer 45ACP Kurzwaffe ansteht, mach ich das mit den 4mm waffen im gleichen Gang - dann brauch ich nicht so viel laufen.

    Ich sehe mich grad schon um - die ERP 74 gibt es wohl an jeder Ecke, aber die ER77 sind kaum zu kriegen. Eine Kleinanzeige habe ich gefunden, der wollte 500€ dafür. Die ERP kriegt man schon für Versandkostenausgleich. :rolleyes:

    A real man doesn't own a gun - he owns five or more!

  • die ERP 74 gibt es wohl an jeder Ecke, aber die ER77 sind kaum zu kriegen. Eine Kleinanzeige habe ich gefunden, der wollte 500€ dafür. Die ERP kriegt man schon für Versandkostenausgleich.

    Geschätzte 80% der vorhandenen 4mm Waffen sind eigentlich richtig billig zu haben, die Preise liegen zwischen 1,- und 50,- Euro bei eGun.
    Die ERP bekommt man in relativ gutem Zustand für ca. 20,- Euro.

    Den ER66 oder ER77 bekommt man kaum noch unter 250,- Euro (aber 500,- ist definitiv zu viel), "Angebot und Nachfrage", von den beiden Revolvermodellen wurden in den letzten Jahren nur eine Handvoll angeboten bei eGun (obwohl sie gar nicht in so kleinen Stückzahlen gebaut wurden).

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  • Thomas: Was meinst Du mit dem ER77-Koffer? Die gab's in schwarzen billigen Plastikkoffern ab Werk (oder besser gesagt ab Montagestelle, da Suhl und nicht Dachau). Habe selbst einige davon.


    Würde mich auch interessieren. Die Standard-Köfferchen entsprechen den UMAREX-Plastikschachteln, in Denen beispielsweise die P88 ausgeliefert wurde.

  • Hallo Alfred,

    Die Standard-Köfferchen entsprechen den UMAREX-Plastikschachteln,

    nein das stimmt so nicht (ich glaube das war auch schadavi´s "falsche Annahme") die Umarex "Koffer" sind doch diese in einem Stück gegossenen Teile ohne richtigem Scharnier und Verschlüssen. Nur mit Plastik-Clips zum zumachen.

    Der Erma-Koffer ist aus dickerem Hartplastik, mit eingelassenem Metallscharnier und seitlichen Schiebeverschlüssen. Die größe ist etwa 1,5 mal so groß wie die Umarex Koffer.

    siehe hier:
    https://www.co2air.de/wbb3/index.php…6ad91736491eb9&

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    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (22. Januar 2011 um 10:25)

  • Hallo Thomas,

    ich habe schon den "besseren" Kunststoff-Koffer gemeint. Darum habe ich auch erwähnt, dass es sich um einen ähnlichen Koffer handelt, der Früher bei der UMAREX P88 mitgeliefert wurde. Diese Koffer sind in der Ausführung den Doskcoil-Koffern nachempfunden.

    ....den UMAREX-Plastikschachteln, in Denen beispielsweise die P88 ausgeliefert wurde.

    Der hatte auch das "Stäbchen"-Scharnier, war bedeutend massiver und widerstandsfähiger, als die Mittllerweile bei vielen Anbietern mitgegebenen weichen Koffer.
    Gruss
    Alfred

    P.S.: Wobei mir der Inhalt Deines Koffers Besser gefällt! :rolleyes:

  • Hm, entschuldige Alfred,

    ich habe schon den "besseren" Kunststoff-Koffer gemeint. Darum habe ich auch erwähnt, dass es sich um einen ähnlichen Koffer handelt, der Früher bei der UMAREX P88 mitgeliefert wurde.

    ich kenne mich mit Umarex-Artikeln nicht wirklch aus, deshalb nahm ich an das dein Hinweis auf die P88 nicht so wichtig war und du diese Standard-Koffer von Umarex gemeint hast.

    Also sind diese besseren Koffer auch mal von Umarex verwendet worden ? vielleicht weiß Holger noch genaueres ?!?!

    P.S.: Wobei mir der Inhalt Deines Koffers Besser gefällt!

    Ja nur leider wird sowas schönes, solides, wertvolles, lange haltenes nicht mehr gebaut...aber wem sage ich das :thumbup:

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  • Genau diese Koffer meinte ich auch - ich habe zwei davon mal bei Teutenberg leer gekauft.

    Es sind definitiv keine Ostprodukte, sondern stammen von Negrini aus Frankreich- müsste auf den Schiebeverschlüssen stehen.

    Ich hab keine Ahnung wie alt deine sein könnten, meine sind aber definitv baugleich (aus dem Foto geschlossen) und sind ziemlich frisch produziert.

    Vermutlich wurden die zwischendurch mal umgetütet - aus der 12er Packung Revolver halt in einzelne Koffer. Wir bekommen auch ab und zu ware in Großgebinden, die wir selber kleiner abpacken müssen, da sind die Aufkleber dann schon dabei.


    Meine aktuelle Vermutung also: Revolver und Aufkleber orginal, Koffer vom Großhändler.

    Sieh es positiv: Entweder ist es ein orginal, und du hast gewonnen.
    Oder es ist ein billiger Negrini-Koffer, dann brauchst du dich nicht wegen jedem Kratzer zu grämen.

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  • Nachdem keine "großen Erma Kurzwaffenkartons" mehr in Suhl, aber noch einiges an entsprechenden großen Kurzwaffen vorhanden waren, haben die sich halt einfach nach einem Zulieferer umgesehen. Warum die dann statt einen Karton diese Plastikköfferchen genommen haben, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Meine Umarexen haben alle billigere Plastikköfferchen mit Klipsen zu verschliessen. Keine Ahnung, ob die früher mal hochwertigere Köfferchen hatten.


    P.S: Übrigens hat auch Erma in Dachau teilweise in den 1990ern mit Koffern bei Sondermodellen angefangen.

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  • Es sind definitiv keine Ostprodukte, sondern stammen von Negrini aus Frankreich- müsste auf den Schiebeverschlüssen stehen.

    Da mich Rätsel nicht loslassen bevor sie gelöst sind...habe ich den Koffer jetzt mal genau unter die Lupe genommen (wörtlich zu verstehen), da steht nirgends Negrini es sind keinerlei Zeichen oder Buchstaben zu finden, außer in der Griffbrücke des Deckels da steht die Nummer 2026 vermutlich die Artikelnummer ?!?!

    Ich denke die Waffe wurde mit dem Koffer von Erma ausgeliefert (vierstellige Art.Nr. wie auch die SSW-Abschussbecher von Erma, evtl. ein Indiz ?!).

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  • Ich hol mal die alte Leiche wieder hoch,

    habe jetzt auch mal die Grüne WBK für 4mm beantragt (noch kein Bedürfnis für was anderes) und interessiere mich auch für das ERP 74 Modell. Bin vor etwa 3 Wochen zur Behörde gelatscht und hab alles vorgelegt. Da ich mir noch nicht sicher war, welche Waffe ich kaufen möchte, habe ich die SB gefragt, ob sie auch einfach Kurzwaffe eintragen könnte. War kein Problem. Habe jetzt die WBK abgeholt und dort steht jetzt "Kurzwaffe 4mm". Munitionserwerb hat sie mir auch direkt mit abgestempelt, obwohl ich ja noch gar keine Waffe erworben habe. Naja was solls, Geld gespart.
    Auf der letzten Seite unter "Amtliche Eintragungen" steht nun dass es nur für Originalwaffen im Kaliber 4mm gilt.

    So ganz sauber ist das bei mir da auch nicht gelaufen, oder? Wenn ich jetzt irgendwann mein Bedürfnis nachweise, oder z.B. noch einen 6mm Flobert Revolver kaufen möchte, dann passt das mit der Amtlichen Eintragung ja nicht mehr.

    Meine Sachbearbeiterin macht ihren Job übrigens seit etwa 4 Monaten laut ihrer Aussage. Scheint ein wenig überfordert zu sein, oder sehe ich das falsch?

  • Ich habe Deinen Beitrag jetzt mehrfach gelesen, aber vielleicht stehe ich auf der Leitung? Was genau empfindest Du verkehrt?

    Der Hinweis auf "gilt nur für Originalwaffen im Kal. 4mm ...." bezieht sich darauf, dass nur noch "geborene" und nicht mehr "gekorene" Waffen in 4mm ohne Bedürfnis eingetragen werden!

    Und ohne einen vorliegenden Bedürfnis-Nachweis etc. wird Dir auch keine andere Waffe eingetragen werden. Sollte ich Deine Frage falsch verstanden habe, einfach noch mal dezidiert beschreiben, was Du als Fehler der Sachbearbeterin empfindest.

  • So ganz sauber ist das bei mir da auch nicht gelaufen, oder? Wenn ich jetzt irgendwann mein Bedürfnis nachweise, oder z.B. noch einen 6mm Flobert Revolver kaufen möchte, dann passt das mit der Amtlichen Eintragung ja nicht mehr.

    Stimmt schon, der Eintrag ist nicht ganz korrekt wie "weiter oben" schon gesagt müsste die Waffenart und das Kaliber explizit eingetragen sein z. B. Revolver 4mmR oder Pistole 4mmM20.
    Und stimmt natürlich auch das du in der WBK (mit dem Eintrag) keinen 6mm Flobert Revolver eingetragen bekommst.
    Aber das lässt sich noch ändern, falls du später einen Voreintrag für eine bedürfnispflichtige Waffe oder einen 6mmR Revolver in diese WBK haben möchtest, muss der SB bei seiner amtlichen Eintragung nur hinzufügen "gilt nicht für die laufende Nummer XY (steht für die lfd Nummer 1-8 der WBK).

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