Es gibt 66 Antworten in diesem Thema, welches 8.450 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. August 2015 um 03:03) ist von Torben.

  • UND genau deshalb schreibt der Hersteller es drauf, NICHT weil er es MUSS, sondern weil er es selber WILL, denn er möchte seinen Schalldämpfer für F-Waffen verkaufen also erlaubnisfrei.

  • Eben. Ein Hersteller macht keinen Prduktionsschritt, den er nicht aus irgendwelchen Gründen muss. Den alles kostet Geld und summt sich bei hohen Stückzahlen.

  • Eigentlich habe ich ja keine Lust mehr auf den Hich-Hack, aber
    .

    Wenn wir uns darauf einigen könnten, dass SD nicht explizit das :F im Fünfeck als Prüfzeichen für Schusswaffen, sondern eine anderweitige Kennzeichnung zur Abgrenzung der Erlaubnispflichtigen tragen müssen, reicht es.


    Na dann bin ich ja mal gespannt wann die Verschlüsse von Salut Waffe ebenfalls beschriftet werden.

    Fakt ist doch Schalldämpfer müssen nicht beschriftet werden und Anwendungseinschränkungen seitens des Hersteller sind sind hier gesetzlich Irrelevant.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Anwendungseinschränkungen seitens des Hersteller sind sind hier gesetzlich Irrelevant.


    Ganz im Gegenteil!
    Der Hersteller baut den SD für eine bestimmte Anwendung.
    Und je nach gedachter Anwendung ist der SD frei bzw. erlaubnispflichtig.


    Es gibt, wie schon richtig festgestellt wurde, keinerlei Regelungen bzgl. der Beschriftung eines SD.
    Aber wo und wie bitteschön sonst sollte seine Bestimmung nachvollziehbar sein?
    Bei <0,5J-Softair-SDs ist die Konstruktion bereits Hinweis genug, sie würden nichtmal an einem 7,5J-:F:-Gewehr überleben, aber einige LG-Dämpfer aus GB arbeiten da bis 16,3J, hier werden sie nur durch ihre Kennzeichnung auf die Verwendung an 7,5J-Waffen beschränkt und sind nur durch diese Kennzeichnung frei erwerbbar.

    Kurz:
    Es gibt keinerlei Regelungen bzgl. der Beschriftung von SDn, die nötige Erkennbarkeit ihrer Bestimmung für freie LG/LP muss aber irgendwie erkennbar sein.


    Stefan

  • "Ganz im Gegenteil!
    Der Hersteller baut den SD für eine bestimmte Anwendung.
    Und je nach gedachter Anwendung ist der SD frei bzw. erlaubnispflichtig."

    es sind bei den hier verkauften sds mehrere anwendungen möglich. welcher hersteller ist denn bitte so dumm die anwendung seines produkts einzuschränken?
    im zweifelsfall reicht auch ein blick in die anleitung, auf die homepage oder die direkte nachfrage beim hersteller. nur wenn der dann angibt, dass sein produkt nicht
    für waffen bis 7,5 joule gedacht ist hat man ein problem.

    somit ist ein aufdruck nicht gesetzlich vorgeschrieben, er erleichtert aber die zuordnung.

    das war jetzt mein letzter erklärungsversuch. eigentlich ist es nämlich vollkommen egal, da alle sds hier einen aufdruck tragen, obwohl sie es nicht müssen. wichtig
    ist, dass sie nicht verboten sind. :P

  • Nun, zumindest ein englischer Hersteller muss sie bei den für den deutschen Markt gedachten SDn einschränken.
    Es ist also die Frage, wo durch die Exekutive nachgeschaut wird.
    Und da würde zumindest ich mich nicht auf die Treffsicherheit der Exekutive verlassen.

    Womit wir wieder bei Weihrauch und Produktionsvereinfachung wären.
    Wenn eine Aufschrift auf der Verpackung reichen würde, dann könnten sie sich die Lasergravur des SDs sparen, tun sie aber nicht!

    Auch wenn die Beschriftung gesetzlich in keinster Weise geregelt ist, so ist sie doch zur zweifelsfreien Einstufung erforderlich und damit unverzichtbar.


    Stefan

  • ich kann mir zwei Möglichkeiten vorstellen warum das mit dem "F" auf den SD´s steht.

    Einerseits erhöht sich der Absatzmarkt der anscheinend überwiegenden Ausländischen Firmen für den deutschen "7,5 Joule" Markt, in dem man SD´s die für 16 Joule gebaut wurden auch für deutsche "F" Waffen anbietet.

    Zum anderen sind SD´s für "scharfe" Waffen sicherlich aus festerem Material wegen dem Größeren Druck der sich durch den SD drängt.
    Also mal ganz doof gesagt, der Weihrauch Schalli könnte beim Gebrauch mit cal.50 bei nicht entsprechender Bezeichnung auf dem SD für Schütze und Hersteller problematisch werden. :whistling:


    Es gibt ja nicht umsonst "Schalldämpfer für Jagdwaffen" (kein Scherz, die nennt man wirklich so). Jagd Schalli an LG könnte klappen (Gesetze beachten)...umgekehrt eher nicht 8o

    Auch wenn bei einigen bis cal.22 drauf steht (also KK),und die aus Metall sind, würde ich eventuell nur bei einem Zombie Angriff diesen größer aufbohren und an eine 9mm schrauben.
    (diesen unglaublichen Einfall habe ich in einem anderen Beitrag über SD´s gelesen) :pinch:

    Es wird schon seinen Grund haben für die Beschriftung. Vergesst nicht in welchem Land Ihr zum überwiegenden Teil Lebt.....hier ist die Wiege der Gesetze, Verordnungen und Normen.

    Laßt euch nicht beißen...

    Torben

    Wer nichts weiß ?( muss alles glauben 8o

    kommen noch...33, 49, III-53, III-284, 303-4, 304, 310-3, 310-4.1, Mars 115, Diana 30 R, Daisy 2002, Crosman 622

    Einmal editiert, zuletzt von Torben (17. August 2015 um 07:40)