SSWs mit Spielzeug gleichzusetzen ist dasselbe wie eine Luftpistole oder eine scharfe Kurzwaffe als 'Spielzeug' zu betrachten. Für Langwaffen gilt dasselbe.
Nicht umsonst sind alle eben genannten Waffen als Schusswaffen eingestuft und fallen ausnahmslos unter das WaffG.
Der Umgang mit SSW hat genauso gewissenhaft zu geschehen wie mit sämtlichen anderen scharfen Waffen, LG, LP, CO2 usw.
Sicherlich nutzt man SSWs - Sammeln mal nicht betrachtet - überwiegend an Silvester um 'Spaß zu haben'.
Das befreit einen aber nicht davon, sich an geltendes Recht zu halten.
Auch wenn bei einer SSW vorne 'nur heiße Gase' rauskommen, haben die genug Power um jemanden ernsthaft zu verletzten.
So, wie die Gleichung da steht Schreckschusswaffe = Spielzeug? ein ganz klares Nein!