Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 2.706 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Dezember 2010 um 22:32) ist von baumstamm.

  • Hätte mal eine Frage mir ist aufgefallen das es die angebotenen Kubotane nur in Stiftform gibt.

    Ist das rechtlicher Natur das es KEINE T Kubotane zu erwerben gibt ?

    In etwa so:

    X
    X
    XYYYYYYYYYYY
    X
    X

  • Ich würde eher schätzen, das hat sinnhafte Gründe. Wie will man bei so einem Teil verhindern, dass die Spitze bei einem Treffer nach unten wegbricht? Zwischen den Fingern ist Platz und abgestützt ist auch nichts. Mit einem richtigen Griff wie bei einem Stoßdolch würde es wohl gehen, aber dann sind Drucktechniken immer noch nur eingeschränkt möglich. Die Konstruktion hat gegenüber einem normalen Kubotan keine Vorteile.

  • Natürlich gibt es Kukotan in "T-Form", z.b. den Kobushi-Bo, "ein Massagestab der zur Lockerung und zur Lösung von Muskelverspannungen eingesetzt wird".
    "Mit einem oder beiden Kugelköpfen, oder mit dem schlanken Endstück hat man immer die ideale Möglichkeit Muskelprobleme zu therapieren."

    Ob der Feststellungsbescheid des BKA bzg. des Stinger auch hier zutrifft, kann ich natürlich nicht sagen.
    Meines Erachtens unterscheidet sich die Griffform und die Ausarbeitung des aus den Fingern ragenden Endes doch deutlich.
    Aber man kann nie wissen :S

    Dateien

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • habe ich den feststellungsbescheit über den push dagger richtig verstanden, weder messer noch verbotener gegenstand und müßte so zu führen sein?
    weißjemand wo es das ding gibt?

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • habe ich den feststellungsbescheit über den push dagger richtig verstanden, weder messer noch verbotener gegenstand und müßte so zu führen sein??


    Naja, es wurde dort nur festgestellt, dass es sich nicht um ein Faustmesser handelt.
    Ob der Gegenstand evtl. als Schlagring angesehen werden kann (wie der Stinger) ist dadurch nicht ausgeschlossen.
    Und es ist mit Sicherheit eine Waffe, und fällt lt. §42a WaffG dadurch unter das "Führungsverbot"


    weißjemand wo es das ding gibt?


    z.B. >> hier <<

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • das ist eine intressante these, da im feststellungsbescheid anscheinend wirklich nur explizit die messereigenschaft verneint wurde.
    ich denke, wenn es sich um einen verbotenen gegenstand wie einen schlagring handeln würde hätten die die verbotseigenschaft herausgestellt und darauf hingewiesen.
    wieso glaubst du das es unter den§42 fällt? ich habe schon diesen executive letter opener der hoffentlich weder waffe noch messer sondern brieföffner ist.
    allerdings ist der zur sv eher bedingt geeignet da er zu leicht ist und auch nicht schneidet.
    diesen stoßdolch der vieleicht im tiefsten inneren auch nur ein brieföffner ist, könnte man ähnlich zur sv missbrauchen wie eine schere, das wäre wesentlich effektiver als der executive letter opener.
    fallen die dinger vieleicht unter anscheinwaffen?
    sicherheitshalber werde ich mal einen für mich und einen für meine freundin bestellen.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

    Einmal editiert, zuletzt von baumstamm (9. Dezember 2010 um 15:57)

  • Ich denke, Du wirfst da einiges Durcheinander.

    Es gibt (ganz allgemeine) Messer, die auch Werkzeug sein können, Waffen, Schusswaffen und verbotene Gegenstände. Letztere sind bis auf ganz wenigen Ausnahmen für jedermann komplett verboten. Bei strittigen Gegenständen, klärt das BKA nicht nur ob ein Gegenstand unter dem Verbot fällt, sondern auch, ob der Gegenstand nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 eine Waffe darstellt. Hat der geprüfte Gegenstand eine Waffeneigenschaft, bedeutet das automatisch Führverbot und Erwerb und Besitz erst ab 18, so denn dieser nicht unter einer anderen Erlaubnispflicht steht.
    Messer können je nach Ausführung unabhängig ihrer Klingenlänge oder Einhandeigenschaft vom Führtvernot betroffen sein. Andere Waffen, wie Schlagstöcke, E-Schocker usw. haben immer Führverbot, denn sie entsprechen der Definition einer Waffe.
    Ein Küchenmesser ist zwar keine Waffe, aber dennoch vom Führverbot erfasst. Eine Machete kann man ähnlich sehen.

    Einzig bei verbotenen Gegenständen soll uns eine weitere Auffieselung und der genaue Verbotsgrund egal sein.

    PS: Wenn Dein Brieföffner doppelseitigen Schliff hat, ist es eine Waffe. Da mag noch so fett Brieföffner drauf stehen, er ist der Definition dann ein Dolch, der immer Waffe ist. Somit auch Führverbot.

  • es ist in dem fall wirklich schwer für mich zu verstehen! der brieföffner ist aus kohlefaserkunststoff, somit hat er keinen schliff und wird auch als brieföffner verkauft, nicht als waffe. ich hatte auch extra gefragt ob man ihn unter 18 haben kann, was bejat wurde vom händler weil es kein messer ist. beim push dagger bin ich mir auch nicht so sicher, da er ja laut feststellungsbescheid keine messereigenschaft besitzt, somit kann es also kein dolch sein sonst würde er ja ein verbotener gegenstand sein.
    wo soll dann die waffeneigenschaft herkommen? das müßte dann genau so eine sinnfreie waffeneigenschaft haben wie ein kubotan, und unterliegt der dem führverbot?

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Obwohl der Push Dagger nicht unter "Messer" fällt, kann er trotzdem eine "Hieb- und Stoßwaffe" sein.
    Und wenn man z.B. die Werbung von Cold Steel durchliest, ist er genau dafür gedacht::
    "Black as a moonless night and silent as the grave", "With violent home invasions on the rise a strategically placed Nightshade™ could save the day, and even your life. "

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • ja, du hast recht, er kann.....oder könnte.... eine hieb oder stoßwaffe sein und das geschreib der fa coldsteel könnte wirklich auch so verstanden werden! ich als samler mit bescheidenen englischkentnissen habe das so verstanden, das in zeiten in den hausüberfälle vermehrt statfinden ein solcher dekorationsgegenstand an der richtigen stelle plaziert den tag oder das leben retten kann, ähnlich dieses liedes in dem es heißt:" last night the d j saved my live".
    ich muß immer an den satz aus dem feststellungsbescheid http://www.bka.de/profil/faq/waf…170_kubotan.pdf denken wo es sinngemäß heißt: nich jeder gegenstand der dazu geeignet ist, ist auch eine hieb oder stichwaffe, vielmehr ist die tatsächliche ausgestaltung entscheident....

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg