Hallo Leute,
ich werde in den nächsten Tagen mein komplettes FWb 300 bei egun versteigern.
Jetzt habe ich da noch eine Frage, ich habe für die Waffe mal ein sehr schönes Laufgewicht in Form eines Schalldämpfers gemacht, dass ca. 10cm über die Laufmündung ragt.
Da das Gewicht quasi das Geschoss "führt" stellt sich mir die Frage, ob das überhaupt legal ist, also ob ich das einfach mitversteigern darf oder nicht.
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass "geschosslführende" Teile einen Beschuss brauchen.
Oliver