KWS Beantragen jedoch bin ich mir unsicher wegen Vorstrafen

Es gibt 65 Antworten in diesem Thema, welches 7.750 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. September 2010 um 19:09) ist von Mörser96.

  • Also hier wird einiges durcheinander geworfen:

    Wer (irgendeine) waffenrechtliche Erlaubnis beantragt, der stößt eine Überprüfung seiner Person an. Es wird eben kein Führungszeugnis eingeholt, weil ein FZ nur ein Auszug des BZR darstellt. Die Behörde bekommt eine komplette Auskunft des BZR.
    Weiterhin wird das anwaltschaftliche Verfahrensregister abgefragt, ob evtl. gegen den Antragsteller laufende Verfahren anhängig sind. Ist das der Fall, wird der Antrag bis zum Entscheid auf dem Stapel gelegt. Erst nach dem rechtskräftigen Ausgang eines Verfahrens kann ja beurteilt werden, ob das Verfahren eingestellt wurde oder die Verurteilung eine waffenrechtliche Relevanz haben.
    Zu guter letzt wird die örtliche Polizei abgefragt. Denn es gibt Verfehlungen die zwar nicht in das BZR eingetragen werden, aber dennoch eine Versagung einer Erlaubnis zur Folge haben können. Wenn einer beispw. als notorischer Störer oder gar Schläger bekannt ist oder des öfteren zur Ausnüchtung einsitzt, muss nicht zwangsläufig Verurteilungen im BZR stehen haben. Dann ist aber sicherlich die polizeiliche Auskunft entsprechend.

    WaffG § 5 Zuverlässigkeit
    ...
    (4) Ist ein Verfahren wegen Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 Nr. 1 noch nicht abgeschlossen, so kann die zuständige Behörde die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens aussetzen.


    (5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen: 1.

    die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;2.

    die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;3.

    die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.

  • Deswegen fragen sie dich auch wenn du bei deiner Gemeinde ein Führungszeugnis beantragst, ob es für einen Arbeitgeber oder für eine Behörde sein soll.

    Ein FZ kann man beantragen und bekommt es gegen Gebühr auch. Das BZR kann man nicht als Abschrift bekommen. Man kann es aber über das Amtsgericht einsehen. Dabei sind keine Fotos, Kopien usw. zulässig. Lediglich handschriftliche Notizen werden geduldet.
    Nachmal weil wichtig: Ein FZ ist im Bezug zu Anträgen einer waffenrechtlichen Erlaubnis uninteressant. Im BZR stehen u.U. weitaus mehr Informationen drin. Auch Verurteilungen die im FZ nicht mehr aufgeführt sind, können aber im BZR weiterhin gelistet sein. Daher bekomtm ja die Behörde Einsicht ind das komplette BZR. Weiterhin werden weitere Auskünfte zum BZR eingeholt um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit einer Person zu beurteilen.

  • ok danke für die Antworten..

    Also bin ich nicht Vorbestraft jedoch können die alten Sachen überprüft bzw. verwertet werden wenn es um Waffenrechtliche erlaubnisse geht.

    Werde dann in den nächsten Monaten mal einen Antrag auf den KWS bei der Kreispolizeibehörde stellen und dann werde ich ja sehen was dabei raus kommt.

    Wir haben ja die normalen WS wo nur kleiner drüber getippt wird und hinten ist ne Liste drauf welche Waffen man hat, eine Freundin hat dort nichts stehen. Muss ich angeben das ich schon SSW besitze oder ist das egal?

  • Jeder der wegen einer Straftat verurteilt worden ist, ist vorbestraft. Die Höhe der Strafe spielt keine Rolle. Es ist nur die Frage, ob bei einer weiteren Verurteilung diese zum Tragen kommt oder nicht.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafe

    Ob nun seine eigene "Vorgeschichte" die Ausstellung einer Erlaubnis hemmen ode gar widersprechen, kann man nur durch Antrag feststellen. Allerdings darf die Behörde auch im Versagungsfalle bis zu 75% der Ausstellungsgebühren erheben.

    Da der KWS bedürfnisfrei ausgestellt wird und dieser auch nicht zwingend den Besitz einer SSW voraussetzt, können alle Zeilen bezüglich Waffe und Bedürfnisbegründung frei bleiben.

  • Ein Bekannter hatte Post bekommen nachdem er besoffen mit einem Messer rumgefuchtelt hat. In der Post stand, dass er nicht zum führen von Waffen und zum Wehrdienst geeignet ist. Ich denke solange du solcheinen Zetttel nicht hast ist alles im Grünen.

    :n11::n11::n11:

  • Ein schriftlicher Antrag bringt Dich in den Besitz eines eines rechtsmittelfähigen Bescheides.

    Diese Möglichkeit entfällt bei einer mündlichen Auskunft des Sachbearbeiters. Trotzdem kann man vorher mal reden, zu welcher Entscheidung er tendiert.
    Der Einfluß des persönlichen Eindrucks auf Ermessensentscheidungen wurde schon genannt.

    Ein Bekannter hatte Post bekommen nachdem er besoffen mit einem Messer rumgefuchtelt hat. In der Post stand, dass er nicht zum führen von Waffen und zum Wehrdienst geeignet ist. Ich denke solange du solcheinen Zetttel nicht hast ist alles im Grünen.


    Ein Waffenverbot ist ein absoluter Hinderungsgrund. Zur Verweigerung des KWS reichen polizeibekannte Hinweise auf Gewalttätigkeit, Drogen, psychische Labilität usw. ohne bisherige Verurteilung.
    Über Wehrdiensttauglichkeit entscheidet nicht die Ordnungsbehörde. Das wäre eine billige Methode für Waffengegner, um den "Staatsdienst" herumzukommen.
    Einmal die große Show abziehen .... und raus bist Du. ^^

    Andreas

  • Ein Bekannter hatte Post bekommen nachdem er besoffen mit einem Messer rumgefuchtelt hat. In der Post stand, dass er nicht zum führen von Waffen und zum Wehrdienst geeignet ist. Ich denke solange du solcheinen Zetttel nicht hast ist alles im Grünen.


    Nein sowas habe ich nicht bekommen, war halt die Bewährungszeit und danach kam der Brief vom Richter das das Strafmakel als beseitigt erklärt wurde.

  • Ich denke mal solange deine "Jugendsünde" nichts mit Waffen (Messer auch!) oder grober Gewalt zu tun hat steht dem nix im Wege. Ich denke aber nicht, dass man dir wegen Fahrrad-, Laden-, Autodiebstalhl, Schwarzangeln oder besoffen rumpöbeln das führen verbietet.

    gilmore: Ich hab den Brief nicht gesehen, er meinte nur das er nie Waffen führen darf und auch für den Wehrdienst nicht geeignet ist. Ich denke schon, dass ein Polizeilicher Beschluss auch auswirkungen auf Wehrpflicht hat!

    :n11::n11::n11:

  • Vielleicht bei Euch im Hohen Norden, in Bayern kostet nur die
    Ausstellung lt. Dezernat Waffen, Sprengstoff, Innere Sicherheit etwas ! ;)

    Genau! Man zahlt hier nur dann, wenn man den Schein auch bekommt.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Mir wurde das freundliche Angebot gemacht, auf den Antrag zu verzichten, um die Bearbeitungsgebühr nicht zahlen zu müssen :whistling:

    Den Schein hab ich nun trotzdem und bin glücklich damit. :)

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Mir wurde das freundliche Angebot gemacht, auf den Antrag zu verzichten, um die Bearbeitungsgebühr nicht zahlen zu müssen :whistling:

    Den Schein hab ich nun trotzdem und bin glücklich damit. :)

    Mir wurde das freundliche Angebot gemacht, auf den Antrag zu verzichten, um die Bearbeitungsgebühr nicht zahlen zu müssen :whistling:

    Den Schein hab ich nun trotzdem und bin glücklich damit. :)


    Hat es bei dir beim ersten mal geklappt obwohl die sagten du solltest drauf verzichten?

  • Ich denke mal solange deine "Jugendsünde" nichts mit Waffen (Messer auch!) oder grober Gewalt zu tun hat steht dem nix im Wege. Ich denke aber nicht, dass man dir wegen Fahrrad-, Laden-, Autodiebstalhl, Schwarzangeln oder besoffen rumpöbeln das führen verbietet.


    Und genau das ist eine falsche Annahme. Lese § 5 und 6 WaffG und staune, was alles zur Versagung einer Erlaubnis führen kann. Vorsichtshalter erwähne ich noch, dass es bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung immer der gleiche Maßstab angelegt wird, egal ob man "nur" einen KWS, eine WBK oder JS beantragt. Allenfalls bei Erwerb von Schusswaffen zwischen KK und GK und beim JS wird hinsichtlich des Alters des Antragstellers unterschieden.

    (JS ab 16, KK und Flinte ab 18, übriges GK ab 25 bzw. 21 Jahren.)

  • moin


    recht interessantes thema. wollte auch schon seit einiger zeit mal den KWS beantragen. hab das allerdings noch nicht getan, weil ich mir unsicher bin, da ich gerade zivildienst mache. und dann eine erlaubnis zum führen einer SSW beantragen kommt schon iwie komisch rüber, oder nicht ?? (da ich auch noch bei der gemeinde als zivi angestellt bin)

    zudem hab ich das gefühl die gucken mich im rathaus (hab den raum mit aufschrift "waffenrecht" schon gefunden, als zivi der gemeinde treibt man sich viel im rathaus rum :D ) an als wenn ich vom mond komme wenn ich nen KWS haben will. kann mir nicht vorstellen das da schonmal einen einen haben wollte. das führungszeugnis dafür müsste ich ja ansich im "bürgerbüro" bekommen, zumindest meinte das ein freund von mir mal.

    bin mir bei der ganzen sache halt nich so sicher, nich das die da nachher nen affen machen wegen zivi und waffen bla bla

    kennt da villeicht jemand einen ähnlichen fall ??


    und zum TS: würde versuchen das einfach zu beantragen, mal gucken was die sagen. brauchst ja ansich nur das führungszeugnis zu holen, dann siehste ja schon ob da was drin steht (hab sowas ehrlich gesagt noch nie gesehen)


    noch leicht verkaterten gruß

  • So habe gerade mal auf der Seite von Kreisdezernat vor geschaut. Es sind insgesamt 4 Damen die sich um angelegenheiten mit Waffen kümmern. Vorlegen muss ich ausser den 50 Euro nichts, da kümmern die sich drum.

    Ich könnte den Antrag auch Telefonisch machen, was ich allerdings nicht so toll finde da sich die Damen kein Urteil bilden können..

    "Die Kontaktaufnahme kann persönlich bei
    der Kreispolizeibehörde erfolgen.
    Sie kann ebenfalls
    schriftlich oder telefonisch vonstatten gehen.

    Für die Beantragung des Kleinen Waffenscheines müssen -
    neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag - von Ihnen keine
    Unterlagen vorgelegt werden.
    Es werden aller zur
    Zulässigkeitsüberprüfung notwendigen Unterlagen durch die
    Kreispolizeibehörde angefordert."


    Werde in den nächsten Monaten da einfach mal reinschauen und dann hier berichten was draus geworden ist.

  • Also bei mir war das gar kein Problem. Ich habe mir den Antrag im Internet ausgedruckt, ausgefüllt und in der Kreisbehörde abgegeben.

    Nach ca. 2 Wochen kam dann endlich ein Briefumschlag mit den KWS und einem Zahlschein über 50€. :D

  • Hallo HW 77, :)

    warum sollten die Dich dumm anschauen oder einen "Affen" machen? Also, da brauchst Du sicherlich keine Bedenken zu haben.

    Wieso solltest Du nicht von Deinem Recht eine SSW zu führen Gebrauch machen? Dir kann ja keiner Dein legitimes Interesse auf Selbstverteidigung im Fall der Fälle ankreiden. Solange im Fall der Selbstverteidigung nicht andere Leute bereitwillig die Schläge einstecken, würde es mich einen Dreck kümmern, was andere Leute von mir denken.

    DIE Leute, die sich das Maul über Personen zerreißen, weil sie sich verteidigen wollen, wenn es mal so weit kommt, sind genau die Leute, von denen ich immer wieder gehört habe: "Ich hätte nie gedacht, dass mir mal so was passiert." Oder: "Und keiner hat mir geholfen, alle sind se weiter gegangen." Nicht immer so viel nachdenken, was Andere denken oder sagen könnten.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ich denke, dass es HW 77 auch mehr darum ging, dass er den Wehrdienst verweigert hat, vielleicht mit der Begründung, dass er keine Waffen mag oder so, und nun befürchtet, dass er nach der Beantragung des KWS schief angeschaut wird.

    Lg

  • Ich hab im zarten Alter von 14 Jahren auch ein einziges mal in meinem Leben Blödsinn angestellt wo ich vor dem Richter war und es einen Eintrag in eine Akte gegeben hat. War aber nichts sooo schlimmes. Ist also schon 15 Jahre her. Und heute ist meine Bestätigung vom LRA für den KWS gekommen :D