SSW im Handschuhfach legal bei Mitfahrern ohne KWS?

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 7.901 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. September 2010 um 22:53) ist von Yoda.

  • Hi Leute,
    ich hab da mal eine Frage. Und zwar....Darf ich meine SSW im Handschuhfach dabei haben? Das Auto fährt meine Freundin und es ist auch auf sie zugelassen. Ich bin dann nur Beifahrer. Den kleinen Waffenschein habe ich!

    Für ne schnelle Hilfe wäre ich sehr Dankbar da es morgen los gehen soll ca. 600km quer durch Deutschland. ?( ?( ?(

  • Ich denke, solange du permanent dabei bist, sollte das kein Problem sein. Problematisch wird es nur, wenn du nicht im Auto bist, und die Pistole geladen ist oder mit der Munition zusammen im Handschuhfach liegt.

  • Bin mir jetzt nich zu 100% sicher aber

    Du hast den KWS und es ist deine SSW damit ist das Führen schonmal kein Problem
    wie es jetzt ist wen die SSW im Handschuhfach im Auto deiner Freundin liegt hm Hat SIE einen KWS ?
    ist ja Ihr Auto indem die SSW sozusagen transportiert wird und das Auto zählt ja bekanntlich nicht
    als verschlossenem Behältnis nach WaffG

    wen sie keinen KWS hat ist das vieleicht wieder mal irgendeine Grauzone in der DU/IHR euch da bewegt.
    oder im schlimmsten Fall sogar ein Verstoß gegen das WaffG.

    wie gesgat ich bin mir nicht sicher :S

  • Ansich sollte das kein Problem sein, da du einen KWS hast und es deine SSW ist. Du darfst die SSW dort nur nicht im Auto liegen lassen.

    Ich wage zu bezweifeln, dass es einen Unterschied macht, auf wen das Auto zugelassen ist. Es ist nur die frage, wie es ausgelegt wird, wer die nun tatsächlich führt, da die Waffe im handschuhfach als Führen bezeichnet wird. Es kann sein, dass der Fahrer als Führender bezeichnet wird. Allerdings gehe ich davon aus, dass es ausreichend ist, wenn du den KWS hast.

    Anderenfalls kannst du als Beifahrer doch einfach die Waffe geholstert führen (wenn du Rechtshänder bist). Dann ist klar, dass du sie führst und nicht deine Freundin.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Zitat

    Es ist nur die frage, wie es ausgelegt wird, wer die nun tatsächlich führt, da die Waffe im handschuhfach als Führen bezeichnet wird


    Und genau DAS könnte zum Problem werden, wir wissen ja alle wie die Rennleitung auf der Strasse ist der eine sagt so der nächste so
    Seine SSW SEIN KWS ABER NICHT Sein Auto


  • Und genau DAS könnte zum Problem werden, wir wissen ja alle wie die Rennleitung auf der Strasse ist der eine sagt so der nächste so

    Rcihtig! Das Problem ist, dass es im WaffG keine Klausel gibt, in der explizit steht, wer in einem Auto nun die Waffe führt (zumindest habe ich keine gefunden). Es gibt zwei möglichkeiten: Entweder der Threadersteller führt seine Waffe geholstert (als Beifahrer ist das einfacher, da der Gurtverschluss nicht stört - zumindest für Rechtshänder, die sich nicht auf Crossdraw spezialisiert haben) oder aber die Freundin investiert 50€ in einen KWS. Ich denke beides sind attraktive Alternativen um sich gesetzlich abzusichern.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • ich denke das nichts dagegen spricht wenn du umbedingt meinst eine ssw mit dir im auto zu haben wenn du durch halb deutschland fährst,
    aber ich würde sie wirklich auch geholstert tragen so das keine missverständnisse mit der polizei bei einer eventuellen verkehrkonntrolle auftreten.
    Und ganz wichtig auf jeden fall den Kws bei dir tragen und falls es zu einer Konntrolle kommt vorher dem netten beamten gleich bescheid geben das du eine waffe mit dir führst!

  • OK vielen vielen Dank so werd ich es machen.Ich werd sie einfach im Holster bei mir führen und den KWS nehme ich natürlich mit. Vielen Dank für die schnellen Antworten!! Das ist echt ein Top Forum hier! Eine Gute Nacht euch noch.

  • @all,

    solange es in der BRD erlaubt ist, in der Öffentlichkeit eine SSW mit KWS zu führen, um sich unter Umständen damit verteidigen zu können, solange hat niemand es in Frage zu stellen, ob und warum jemand von seinen ihm zugestandenen Recht Gebrauch macht!

    Ich frage euch auch nicht, warum ihr z.B. mit dem Auto zur Arbeit fahrt, weil es euer in diesem Staat zugestandenes Recht ist, es zu tun. Als grüner Korinthendreher ( --> wenn ich mein bisschen Verstand verloren habe, dann vielleicht ^^ ) könnte ich euch die dadurch entstehende Umweltverschmutzung, der daraus entstehende Beitrag zu den gesundheitlichen Schäden Lungenkranker, etc. pp., zum Vorwurf machen und immer schön darauf hinweisen, daß ihr auch mit Bus und Bahn oder Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen könnt - und wenn dies nicht so ist, eben näher an den Arbeitsplatz heranzuziehen.

    Ich will damit zum Ausdruck bringen, daß alles was wir tun, Argumente für und wider hat. Als erwachsene Menschen sollten wir uns mit etwas mehr Toleranz begegnen und akzeptieren, daß es Menschen gibt, die zu bestimmten Themen andere Meinungen haben, sei es aus Überzeugung und/oder eigener Erfahrung.

    Wenn der Threadstarter eine SSW zur Selbstverteidigung führt, wird er sich wohl Gedanken darüber im Vorfeld gemacht haben. Er fragt hier einen speziellen Fall nach, wo er nicht so genau weiß, ob es erlaubt ist, oder nicht.

    BTT:

    Wer in der Öffentlichkeit eine SSW mit KWS führt, ist dafür verantwortlich, daß kein Unberechtiger an die Waffe gelangen kann oder sonstwie im öffentlichen Raum damit Umgang hat. Daher ist es rechtlich nicht zulässig, die SSW während der Fahrt im Handschuhfach zu lagern, wenn die KWS-lose Fahrerin theoretisch das Handschuhfach öffnen könnte - da hätte sie dann unberechtigten Zugang im öffentlichen Raum zu der SSW.
    Im öffentlichen Raum, der den KWS zum Führen nötig macht, muß die SSW eigentlich immer am Mann/Frau sein, um dem Gesetz genüge zu tun.

    Da die SSW verdeckt geführt werden sollte ( der Logik folgend ), würde ich erst direkt vor einer Leibesvisitation den Beamten auf meine legale geführte Waffe hinweisen. Bei einer normalen Verkehrskontrolle ist es unnötig, die Pferde scheu zu machen, denn sonst wird aus der normalen Fahrzeugkontrolle schnell eine Fahrzeug- und Personendurchsuchung, weil durch die Kenntnis der Waffe der Beamte vorschnell auf Gefahr im Verzuge schliessen kann.

    Manchmal ist Schweigen eben doch Gold - erspart euch eventuell einer Geschmacksprobe des Asphalts und den Beamten die vielleicht durchgeschwitzte Uniform.

  • Mal ne andere Frage was ist wenn man jetzt ne SSW + KWS im Handschufach oder bei sich im Holster im Auto hat und dann kurzfristig auf eine öffentliche Veranstaltung z.B. Oktoberfest geht, dann macht man sich ja auch bei abschliessbarem handschufach strafbar oder? Wie sieht es aus wenn man einen mit Zahlenschloss abschliessbaren Waffenkoffer (stabile Ausführung) hat, in den man die Waffe legen und verschliessen könnte, weil mitnehmen ist ja auch verboten trotz KWS. Ich bin mit über die rechtliche Situation nicht im Klaren....

    Wie ist es mit einer in so einem Koffer verschlossenen Luftpistole, darf die im Auto bleiben oder darf die nur im Auto sein, wenn es gefahren wird?

    Bitte nur meine Fragen beantworten nicht wieder über Sinn und Unsinn rumdiskutieren, ich führe meine SSW viell. 2-3 Mal im Jahr, aber ich werd halt aus der Gesetzgebung nicht ganz schlau, weils nirgends explizit steht.

    CO2-CHRIS


  • Bitte nur meine Fragen beantworten nicht wieder über Sinn und Unsinn rumdiskutieren, ich führe meine SSW viell. 2-3 Mal im Jahr, aber ich werd halt aus der Gesetzgebung nicht ganz schlau, weils nirgends explizit steht.


    Da bist du nicht der einzige. Ist schon ziemlich verwirrend.

    ?( ?( ?(

    Hat aber warscheinlich auch den Grund damit gewisse Leute es auslegen können wie sie wollen.

    Einmal editiert, zuletzt von Dragonfighter (24. September 2010 um 19:55)

  • christian: es ist nicht zulaessig, die waffe im auto zu lassen, auch nicht in einem verschlossenem behaeltnis. nur der transport ist im verschlossenen behaeltnis gestattet, aber sobald du nicht mehr die tatsaechliche gewalt ueber deinen waffenkoffer ausuebst (nicht mehr die hand drauf hast :D ) argumentiert der gesetzgeber, dass du die waffe nicht ausreichend vor unberechtigtem zugriff schuetzt. dass sie dabei in einem fahrzeug liegt, interessiert nicht.

    jemand mit groesserer moralischer flexibilitaet wuerde jetzt noch darauf hinweisen wie unwahrscheinlich es ist dass jemals herauskommt dass eine waffe im fahrzeug war..aber rein rechtlich gesehen ist es nicht legitim.

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Danke, ja die Erklärung ist sehr gut, aber ich denke ich habe genau das Problem angesprochen, das viele haben wenn sie eine SSW führen egal ob zu Fuß oder im Auto ( in der Bahn ist das Führen sowieso verboten ), wenn man jetzt spontan auf eine zeitlich begrenzte öffentliche Veranstaltung will, was mit der Waffe machen, denn nimmt man Sie mit hätte man ja das verbotene Führen einer Waffe, was aber wohl eher entdeckt würde und härter bestraft, als das Zurücklassen im Auto, evtl. könnte man die Patronen wenigstens rausnehmen oder die Waffe komplett zerlegen...

    CO2-CHRIS

  • auch das hilft nichts, das unbeaufsichtigt lassen von wesentlichen waffenteilen ist auch nicht besser als die ganze waffe unbeaufsichtigt zu lassen.

    kleine korrektur uebrigens: die deutsche bahn schliesst in ihren geschaeftsbedingungen das fuehren von waffen aus, ausser man hat die zum fuehren erforderlichen erlaubnisdokumente. die regelung kommt aus einer zeit, in der es noch keinen kws gab und war genau dazu gedacht, ssw's aus bahnen zu verbannen, da es fuer die kein erlaubnisdokument gab. aber jetzt, mit der existenz des kws kommt die regelung zurueck und beisst die bahn in den hintern, denn ssw sind jetzt so ziemlich das einzige was man an freien waffen in der bahn mit sich fuehren kann.

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Zitat

    Danke, ja die Erklärung ist sehr gut, aber ich denke ich habe genau das Problem angesprochen, das viele haben wenn sie eine SSW führen egal ob zu Fuß oder im Auto ( in der Bahn ist das Führen sowieso verboten ), wenn man jetzt spontan auf eine zeitlich begrenzte öffentliche Veranstaltung will, was mit der Waffe machen, denn nimmt man Sie mit hätte man ja das verbotene Führen einer Waffe, was aber wohl eher entdeckt würde und härter bestraft, als das Zurücklassen im Auto, evtl. könnte man die Patronen wenigstens rausnehmen oder die Waffe komplett zerlegen...

    Hallo Christian,

    woher hast Du diese Info ? Ich darf in der Bahn SW und SSW führen ! Allerdings beschränkt auf Bayern !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Eine ganz feine sache:-)
    Also das mit dem "sauber machen" :)
    Hat von euch schon jemand schlechte erfahrung machen müssen Zwecks Polizeikontrolle und ssw?
    Nur um mal wieder zur eigentlichen sache zu kommen...... :whistling: