Geco P225 Schlittenfang Rechtliche Frage

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.277 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. September 2010 um 16:58) ist von Motorbiker.

  • Hallo ich habe eine Rechtliche Frage zum Schlittenfang der GECO P225. Ist es rechtlich überhaupt erlaubt den Schlittenfang zu modifizieren? Es ist ja eigentlich eine bauliche änderung oder nicht? Ist es erlaubt einen geänderten Hebel einzubauen damit der Schlittenfang ordnungsgemäss funktioniert so wie er sollte und auch eigentlch bei allen SSW funktioniert?


    Gruß

    Oliver

  • Ich plane ebenfalls einen Umbau des Hebels. Änderungen am Griffstück oder Schlitten sind dafür tabu. Was bei meiner Idee nötig wäre, wäre ein Nachbearbeiten der rechten Abdeckplatte. Diese ist mit dem Griffstück verschraubt und nicht Teil des Griffstücks. Wäre es legal, da etwas abzufeilen? :huh: :?:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • In egun ist derzeit eine 225 drin (Filmwaffe), da haben die einfach in die Aussparung beim Verschluss einen Zacken reingefeilt, so das der Schlittenfang jetzt angeblich funktioniert :thumbdown:

  • Bei Egun Bietet immer wieder jemand einen Modifizierten Schlittenfanghebel für die Geco P225/Hämmerli P26 an.
    Einfach mal durchschauen,Links zu laufenden Auktionen sind hier nicht gestattet.

    Gruß Sven

    "The only easy day was yesterday!" (Der einzig leichte Tag war der Gestrige!)-US SEALs
    W
    Dolce & Gabbana ?? Ne, ne ich trage Heckler & Koch

  • "Filmwaffe" - das sind doch die, wo der Held nie nachladen muß, also mit dem 2794-Schuß-Magazin... :P

    Meine Idee wäre, einen Winkel aus 1,5er oder 2er Blech kraftschlüssig mit dem Fanghebel zu verbinden, der sich an der Unterkante des Stoßbodens abstützt (erhöhter Verschleiß kein Thema, da austauschbar!), dazu müßte aber die Abdeckplatte nachgefeilt werden, damit der Winkel drunter paßt. :huh:

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  • Was ich mich ja schon länger frage: Soweit ich mich erinnere und es auf der downgeloadeten Bedienungsanleitung deuten würde, ist der Schlitten der Geco225 zweigeteilt - in den äußeren Teil, den Lieschen Müller als "Schlitten" bezeichnen würde, und einen per Spannstift darin befestigten inneren Teil, zu dem der Stoßboden gehört und der u.a. den Schlagbolzen aufnimmt.Stimmt das so weit? Ich habe meine 225 leider nicht mehr zur Hand, da verkauft.

    Zweiter Punkt meines Gedankens: Im WaffG heißt es:

    Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
    Begriffsbestimmungen

    Abschnitt 1:
    Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

    [...]
    Wesentliche Teile sind
    1.3.1 der Lauf oder Gaslauf, der
    Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; [...] der Verschluss
    ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil
    ;
    [...]
    1.3.4 bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.

    All das ist der äußere Teil des 225-Schlittens ja nun nicht - das sollte doch heißen, daß jedermann da ganz nach Gusto neue Schlittenfangrasten hineinfeilen, Blechfähnchen per Gewindebohrung anbringen etc. darf?

    Ich bin mir der Rechtslage da etwas unsicher, deswegen habe ich es an meiner auch nicht versucht.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Ui... Ich denke mal eher umgekehrt. Der Schlitten ist ja wohl ein waffenrechtlich relevantes Bauteil - aber das Innenteil, in dem der Schlagbolzen sitzt, ist möglicherweise ein seperates Bauteil. Aber genau weiß ich das auch nicht. :huh:

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  • Nein, keinesfalls umgekehrt, denn rein vom Gesetzestext hat schnurbel vollkommen recht.
    Es gilt tatsächlich nur das den Lauf hinten abschließende Teil als Verschluss, der Rest nicht.

    Allerdings würde ich mich nicht darauf verlassen, dass das im Falle des Falles der Sachverständige und der Richter genauso sehen, denn immerhin bilden beide Teile eine funktionelle Einheit, wenn deren Trennung auch möglich ist.
    Erst der äußere Mantel gibt dem ganzen ja Funktion und vorallem Führung.


    Stefan

  • Okay, dem Thema Schlittenfang a la Tobias :D wäre das eh wurst, weil ich den Schlitten nicht verändern wollte. Ich hatte mal die Idee, den Spannstift durch einen Gewindebolzen zu ersetzen, aber das wäre ja auch wieder ne Bearbeitung, also hundepfui... :S

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  • Hmm... je mehr ich darüber nachdenke, desto eindeutiger kommt mir der Gesetzestext vor. Da ist ja von dem "unmittelbar [...] abschließenden Teil" die Rede, nicht von der "üblicherweise als Verschluß bezeichneten Baugruppe" oder so was. Der äußere Teil des Schlittens ist natürlich technisch gesehen ein für die Funktion der Pistole wesentliches Teil, aber nach dem Wortlaut des WaffG sollte er m.E. kein "wesentliches Teil" darstellen. Der Schlagbolzen ist ja beispielsweise auch keins. Obwohl er sogar noch näher an "den Lauf abschließen" herankäme.

    Vor Gericht ist man allerdings auf hoher See, oder so ähnlich. Gut möglich, daß meine Sichtweise nicht der eines Richters entspricht.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • ...den Spannstift durch einen Gewindebolzen zu ersetzen, aber das wäre ja auch wieder ne Bearbeitung... :S

    Naja, wenn ich meinen Gedanken mal in die Richtung weiterführe käme es drauf an in welchen Teil des Schlittens Du das Gewinde bohrst...

    Spannstift raus, kleine Schraube durchstecken und außen mit einer Mutter versehen dürfte jedenfalls legal sein. Ist halt so ein 80er-Jahre-Chic, das muß man mögen. :)

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Das Gewinde wäre im Schlagbolzengehäuse, also im Innenteil drin gewesen. Hat sich aber wie gesagt aus Sicherheitsgründen erledigt. Vielleicht halten die Spannhülsen in 3 x 30, die ich hier noch liegen habe, besser als der originale Bolzen. ?(

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