Frage wegen KWS zum x-ten mal

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 1.948 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Januar 2012 um 20:51) ist von Rolf.

  • Ich habe bei meinem Antrag bei der Waffe nur "8 oder 9mm" und bei Aufbewahrungsort "Schublade" oder sowas eingetragen ... Etwa drei Wochen später kam der Schein mit Überweisungsträger ...

    eGunID=goose969

  • Hallo,

    bei Punkt 2 habe ich meine SSW angegeben (muß aber nicht sein),
    bei Punkt 3 habe ich geschrieben: In einem abschließbarem Schrank.

    vG :nuts:

  • Hallo, :)

    wenn Du eine bestimmte Waffe einträgst, schränkst Du Dich unter Umständen selbst ein hinsichtlich der Waffen, die Du führen darfst. Wenn der SB dann genau diese Waffe einträgt, dann darfst Du nur diese eine Waffe führen.

    Schreib lieber Schreckschuss- und Gaswaffen mit PTB-Zulassung.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hallo, :)
    wenn Du eine bestimmte Waffe einträgst, schränkst Du Dich unter Umständen selbst ein hinsichtlich der Waffen, die Du führen darfst. Wenn der SB dann genau diese Waffe einträgt, dann darfst Du nur diese eine Waffe führen.


    Ich glaube das ist nicht ganz richtig. In meinem KWS steht auf Seite 2:
    Waffe ... Art xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
    Kaliber xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
    Hersteller xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
    Herstellungs-Nr. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    und auf Seite 3:
    Dieser Waffenschein berechtigt zum Führen von:
    Schreckschuss- Reizstoff- und Signalwaffen die der zugelassenen Bauart nach § 6 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBI. I S 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs.1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen.

    Eine bestimmte bzw. spezielle Waffe ist da nicht eingetragen, obwohl ich in meinem Antrag eine Waffe angegeben habe.

  • Hallo ceska,

    ja klar. Aber wenn er explizit eine Waffe nennt, dann kann es passieren, das der Sachbearbeiter auch diese Waffe einträgt und dann ist Essig. Normalerweise wird der Text, wie Du zitiert hast, auf dem KWS eingetragen.

    Wenn das der Sachbearbeiter nicht macht, ist der Schein nur auf die Waffe beschränkt. Deshalb ist es besser, wenn er gar keine spezielle Waffe angibt, sondern nur allgemein das Führen zugelassener SSW beantragt.

    Wenn es der SB richtig macht, dann sieht es genauso aus, wie bei Dir.

    Schönen frühen Morgen noch

    LG Andreas :) :) :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hey Andreas,

    einigen wir uns also darauf: Es liegt beim jeweiligen Sachbearbeiter, ob er eine angegebene Waffe einträgt oder nicht.

    vG :nuts:

  • So wie ich das verstehe liegt das Problem ja mehr in der Praxis als der Theorie. Wenn ein Polizist sich den Schein anschaut und die Angaben nicht mit der geführten Waffe übereinstimmen, kann es halt schlecht ausgehen.


    Eine Frage dazu: Wo doch der Schein definitiv für alle gelten muss (weil das gesetzlich so festgelegt ist), warum fragen die das denn noch nach? Schlicht Versuch einer (illegalen?) Datenerhebung?

  • Wo doch der Schein definitiv für alle gelten muss (weil das gesetzlich so festgelegt ist), warum fragen die das denn noch nach? Schlicht Versuch einer (illegalen?) Datenerhebung?

    Ich würde darin keine Datenerhebung sehen.

    Es ist einfach in den Anfangs-/Einführungszeiten des KWS so entstanden, dass man Formulare und Erfassungsbögen zum Waffenschein aus Mangel an eigenen Formularen zum "Kleinen Waffenschein" umgestrickt hat.
    Und da beim "richtigen" Waffenschein zwingend detailierte Angaben zur geführten Waffe gemacht werden müssen, haben viele Sachbearbeiter diese Erfordernis auch beim KWS angenommen.

  • Bei meinem KWS hat man auch einen normalen Waffenschein genommen und einfach "kleiner" davor geschrieben. Die Angaben auf der Rückseite nach Waffentyp und Nummer etc. wurden durchgestrichen und es wurde einfach "Gas- und Signalwaffen mit PTB-Nummer im Kreis" hinein geschrieben.

    Du musst dazu keine Angaben machen, also mach es am besten auch nicht. Las die Spalten einfach frei.

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • Ich hab reingeschreiben "Pistole 8 mm" und "Pistole 9 mm". Sollte also das meiste abdecken.

    2 Mal editiert, zuletzt von Fire_Fly (5. September 2010 um 18:33)

  • Ich hab reingeschreiben "Pistole 8 mm" und "Pistole 9 mm". Sollte also das meiste abdecken.

    Ich wuerde hinzufuegen: Pistolen im Kal. .22, dto. im Kal. 6 mm Flob., dto. Kal. .315, Revolver im Kal. 9 x 17 mm RK und .22.
    Oder Sammelbegriff: Waffen mit PTB-Zulassung in allen zulaessigen Kalibern.
    Dann hast Du die meisten Waffen im Griff.
    Sonst hast Du u. U. eine nicht erforderliche Einschraenkung.

    Gruss
    pak9

  • Revolver und kaliber 6 mm und .22 sind nicht so mein Ding. Von daher wäre es nicht so tragisch.

    Ich hab ihn heute mittag in deren Briefkasten geworfen. Ich hoffe das geht auf diesem Weg. Leider ist alles andere wegen meiner Arbeitszeiten nicht möglich. Zudem hab ich der zuständigen SB noch eine Email geschickt.

  • Schreckschuss- Reizstoff- und Signalwaffen die der zugelassenen Bauart nach § 6 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBI. I S 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs.1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen.

    Das ist die amtlich korrekte Bezeichnung, welche in dem Feld der zu führenden Waffen einzutragen ist. alles andere wie Nennung von ein oder zwei Kalibern oder sonst welche Einschränkungen sind mehr hinderlich als förderlich. Wer weiß denn schon, welche Kaliber zukünftig mal auf den Markt kommt oder welche Waffen eventuell noch dazu kommen werden.

    Da der KWS nur zum Führen von SSW dient, aber nicht den Besitz einer SSW beinhaltet, kann man den KWS besitzen, ohne daß man eine SSW besitzt. Daher ist es unsinnig, etwas anderes als die obige zitierte Formulierung einzutragen.

  • Naja, mal abwarten was dann im Schein steht. Eine nachträgliche Änderung ist im Fall der Fälle wohl nicht mehr möglich.