Unglaublich, welches Halbwissen hier kundgetan wird, obwohl weiter vorne im Thread die korrekten Spielregeln für die BRD genannt wurden!
Lest lieber den gesamten Thread, bevor ihr andere Leute aufs Glatteis führt und euch lächerlich macht!
Richtig ist:
- Kauf und Umgang ( anfassen reicht! ) erst ab 18!
- Luftgewehr und Luftpistole im Schützenverein unter Aufsicht eines abgenommenen Jugendwartes als Schießaufsicht ab 12, davor nur Lichtpunktwaffen im Verein!
- Außerhalb von Schützenverein / amtlich abgenommener und zugelassener Schießstand maximal 7,5 J ( )
- Alles mit mehr als 7,5 J nur auf dem amtlich abgenommenen und zugelassenen Schießstand, wenn er für die Schußenergie der Waffe ausgelegt ist.
- Wenn ein Volljähriger eine "frei ab 18"-Waffe einem Minderjährigen überlässt oder den Umgang damit zulässt, macht er sich strafbar. Minderjährige ab 14 ( strafmündig ) machen sich ebenfalls strafbar.
Da gibt es auch keine Grauzonen oder Auslegungsmöglichkeiten.
Zuhause darf ein Minderjähriger nur schiessen, wenn zuhause ein amtlich abgenommener, zugelassener Schießstand existiert und der aufsichtführende Volljährige seine Ausbildung und erfolgreiche Prüfung als Jugendschießwart abgeschlossen hat und während des Schiessens ständig den Minderjährigen vor Ort überwacht - also man defacto in einem Schützenverein schiesst. Alles andere ist illegal, verboten und in diesem Forum kein Thema.