Beitritt in Schützenverein und evtl. WBK

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 6.261 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. August 2010 um 14:23) ist von Wolle58.

  • Schwer ist relativ. Man muss was dafür tun und meist wird es wegen gefordertes Gutachten teuer. Im Gegensatz zur gelben oder grünen WBK ist man mehr auf den Launen des SB ausgesetzt. Die grüne oder gelbe WBK muss der SB ausstellen, wenn die Antragsunterlagen insbesondere das bestätigte Bedürfnis vorliegt.

    Zwar hat eine Rote nicht automatisch einen Munitionserwerb für die eingetragenen Waffen, jedoch bietet sich ein MES für Sammler als Ergänzung an.
    Nebenbei bemerkt dürfen Waffen auf roter Sammler-WBK nicht zum (dauerhaften) Sportschießen verwendet werden.

  • moin allerseits


    hab da in sachen sammler WBK noch eine frage, die hier hoffe ich mal einigermaßen zupasst.

    mal angenommen ich besitze eine sammler WBK, auf der einige historische waffen eingetragen sind, ZB auch ein K98 in gutem zustand.

    dürfte man damit bei einem verein schießen, der einen entsprechenden stand hat ? oder ist das schießen untersagt ?
    munition müsste man doch vor ort bekommen können, oder ?

    in dem zuge noch die frage ob es eigentlich einen "waffen TÜV" gibt (auser dem beschussamt) der, nach ja nun mehr als 60 jahren, bestätigt das die waffe überhaupt noch geschsosen werden kann.


    gruß

  • weihrauch HW77

    soweit mir bekannt:

    - schießen nur zum Zwecke der Funktionsüberprüfung.

    - Mun.-Erwerb auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch ist zulässig, aber nicht jeder Stand bietet Mun. an und in ausgefallenen Kalibern schon gar nicht - da heißt es sich vorher kundig machen und eventl. ein Date mit Mun.-EWB-Inhaber auf dem Stand. (ok, für die 8x57IS des orig. K98 oder die .308 Win. für den FR8 usw. sollte das alles weniger wild sein - aber probiere mal was in 9,3x57 zu bekommen :S )

    - "Waffen-TÜV" führt dir jeder Büchsenmacher(-meister) durch - ist genauso gut/schlecht wie der KFZ-Meister beim Gebrauchtwagenkauf

    Diese Männer, sanfter als Lämmer,
    sind wilder als Löwen.
    Bernhard von Clairvaux - De Laude Novae Militiae ad milites templi

  • Richtig. Hat der Inhaber einer roten WBK für diese Waffen keine anderen genehmigten Munitionserwerb, wie z.B. über Jagdschein oder auf kalibergleiche Waffen auf anderen WBK's, so kann er dennoch Munition zum sofoerigen Verbrauch auf dem Stand erwerben. Aber Achtung - Sammlerwaffen müssen nicht zwingend beschossen sein. Der Sammler darf Waffen ohne Beschuss erwerben. Zwar darf er diese auf eigenes Risiko selbst schießen, jedoch untersagen die meisten Standordnungen das Schießen von Waffen ohne gültigem Beschuss.
    Und auch richtig - zur Funktionskontrolle ist das Schießen von Sammlerwaffen erlaubt, jedoch keine regelmäßige sportliche Nutzung und auch keine jagdliche Nutzung, da dieses das Bedürfnis als Sammlerwaffe nicht abdeckt.

  • Ich kann nur eines sagen: Der Beitritt in meinen Schützenverein St. Arnual vor 3 1/2 Jahren war das Beste was ich tun konnte . Luftgewehr schieße ich fast gar nicht mehr. Meine Sportpistole ist nun eine 9mm CZ-SP01 und Gewehr ein K98 und ein Anschütz 54.
    Nicht nur das Schießen sondern auch das Vereinsleben und meine neuen Kameraden sind eine große Bereicherung für mich. Deßhalb: Geh in einen Schützenverein .Du wirst es nicht bereuen