Gründung Field Target e.V.

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 1.679 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. August 2010 um 23:32) ist von Steinschleuder.

  • Also ich finde in § 27 nicht die Bedingung, dass eine Genehmigung einer Schießstätte einer Verbandszugehörig oder einer eigene Schießsportordnung nötig ist. Allerdings ist eine Haftpflichtversicherung des Betreibers für diese Anlage nötig. Da hast Du natürlich Recht, dass es über den Verband billiger ist.

    Ob eine WSK "pillepalle" ist, ist eine blöde Aussage, denn dann hat sie keinen Wert. Aber den Schwierigkeitsgrad bewerten die Teilnehmer immer unterschiedlich.

  • Ob eine WSK "pillepalle" ist, ist eine blöde Aussage, denn dann hat sie keinen Wert. Aber den Schwierigkeitsgrad bewerten die Teilnehmer immer unterschiedlich.


    Wenn man hier alle Beiträge von Floppyk liest ist man auf die Prüfung eigendlich schon sehr gut vorbereitet, da braucht man keine Angst vor haben.

    Aber bei fast 9000 Beiträgen sind die 2 WE Schulung bestimmt schon schneller erledigt :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Hallo..

    nun für mich war es weniger aufregend oder anstrengend..
    aber schwer war es nun wirklich nicht, was die Notwendigkeit einer Regelung der Abläufe auf einem Schießstand nicht
    unwichtig erscheinen lassen soll, eher, dass es meiner Meinung nach selbstverständlich ist..

    Dem §27 Waffengesetz würde ich aber unter der Anwendung der Algemeinen Verordnung zum Waffengeset
    Abschnitt 3 §5 und Abschnitt 4 §9-11 so interpretieren, dass es auf einem zugelassenen Schießstand keine
    Schießbetrieb ohne genemigte Schießordnung und der darin beschriebenen Disziplinen gibt und somit greifen
    diese Dinge alle ineinander..


    LG

  • Nochmal zum Gelände: Habt ihr dort kein Industriegebiet mit em alten Firmengelände? Die sind meist hoch ummauert ud sollten genug abgrenzung biete! Außerdem wärs ne Hammermäßige Kulisse!

    Einigkeit und Recht auf Freibier!
    !!!POFF!!! :thumbsup: :thumbup: 8o

  • Dem §27 Waffengesetz würde ich aber unter der Anwendung der Algemeinen Verordnung zum Waffengeset
    Abschnitt 3 §5 und Abschnitt 4 §9-11 so interpretieren, dass es auf einem zugelassenen Schießstand keine
    Schießbetrieb ohne genemigte Schießordnung und der darin beschriebenen Disziplinen gibt und somit greifen
    diese Dinge alle ineinander..

    Richtig. Das ist eine der vielen kleinen, versteckten Gemeinheiten des deutschen Waffenrechts. :(

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Das sehe ich allerdings nicht so, denn jeder kann einen Verein gründen und meines Wissens ist eine Genehmigung nicht von einer Verbandsmitgliedschaft abhängig. Dann entfällt aber auch natürlich die Möglichkeit als Verein über den Verband waffenrechliche Bedürfnisse ausstellen zu lassen. Wie ich schon schrieb, kann dieser Verein auch einen fremden Schießstand temporär mieten. Das Verfahren nutzen viele RAG, die im Reservistenverband organisiert sind.


    Da hast Du sicher recht.
    Was neben der Möglichkeit waffenrechtliche Bedürfnisse ausstellen zu lassen allerdings auch noch fehlt ist

    - offizielle Wettkämpfe nach BDS Sporthandbuch Teil F ausrichten zu dürfen (um das Field Target geht es dem Themenstarter).

    Wir können natürlich auch Mauseköttel spalten und nachschauen ob innen drin auch Mauseköttel ist - oder vielleicht Kakaopulver -
    dem Themenstarter hilft das sicher keinen Schritt weiter. :wogaga:

    Weiterhin hat eine Mietschießbahn von 25 oder 50 Metern auf dem geschlossenen Stand mit FT nicht viel zu tun.
    Da schießt man bestenfalls Seine Waffe ein.


    Zum Golfplatz oder zum Steinbruch - regelmäßig wird daraus wohl nichts werden - man beachte den Bleieintrag.
    Und ein Verein braucht natürlich auch ein Gelände auf dem regelmäßig trainiert werden kann.
    Eine Zulassung auf "unbelastetem Grund" zu bekommen - dafür ist mehr als ein Handstand nötig.

    Gruß,

    Micha

  • Du meinst nicht zufällig den Golfplatz im Rittergut Birkhof? :)

    Hallo Nachbar..

    wie schon unter uns geschrieben, ja den meine ich ;)
    Und das schlimme ist, der private, nicht zugängliche Park daneben ist mindestens genau so groß, besteht aus einem schönen Wald mit großen alten Bäumen und ist sicher perfekt um dort seinem Hobby nachzugehen.. (Da sind wir als Kinder mal heimlich rein, noch schöner als der Wald bei Liedberg, der auch schick wäre aber frei zugänglich ist)

    Gruß
    Markus