Also ich finde in § 27 nicht die Bedingung, dass eine Genehmigung einer Schießstätte einer Verbandszugehörig oder einer eigene Schießsportordnung nötig ist. Allerdings ist eine Haftpflichtversicherung des Betreibers für diese Anlage nötig. Da hast Du natürlich Recht, dass es über den Verband billiger ist.
Ob eine WSK "pillepalle" ist, ist eine blöde Aussage, denn dann hat sie keinen Wert. Aber den Schwierigkeitsgrad bewerten die Teilnehmer immer unterschiedlich.