hallo,
bin froh endlich ein forum wie dieses gefunden zu haben.
ich habe einige fragen auf die ich eine antwort gesucht habe. allerdings bin ich noch verwirrter als vorher.
mit der bitte einen dummi wie mir zu helfen.
1997 habe ich mir eine Walter ME 9 mod. Para gas/schreckschusspistole gekauft. damals wurde mein personalausweis kopiert und
zur regestrierung zur polizei geschickt.
die schreckschusspistole wurde ausschließlich zu selbstschutz in den eigenen vier wänden angeschafft.
meine frage: darf ich die pistole wieterhin in meinem besitz belassen für die selbstverteidigung zu hause und nur zu hause (gegen einbrecher z.b.).
muss ich jetzt einen waffenschein machen?
vielen dank für die antwort.
schöne grüße