Befriedetes Besitztum

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 4.512 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Juni 2010 um 14:27) ist von HWJunkie.

  • Das ein Wohnwagen nicht zum Grundstück gehört bedeutet noch lange nicht das der Bereich des Wohnwagens vom Grundstück ausgenommen ist.

    Sprich, solange ich auf meinem Grund und Boden ohne KWS führen darf, darf ich das auch in einem Wohnwagen der darauf steht. Die Lateinischen Ausschluss-Floskeln hab ich nicht im Kopf, aber z.B. gehört eine Plastikplane auch nicht zum Grundstück, trotzdem muss ich mit meiner SSW nicht um die Plane herumlaufen bloß weil die auf dem Boden liegt.

    Anders kann es aussehen wenn der Wohnwagen dann vom Grundstück herunter bewegt wird. Soweit ich weiß ist es Wohnraum solange es bewohnt wird. So hat es mir jedenfalls mal ein Polizist (und zwar einer der Sorte die wenigsten halbwegs Ahnung haben) erklärt. Sprich einen aufgebauten Wohnwagen dürfen die nur nach den Vorschriften durchsuchen wie eine feste Behausung. Ist der Wohnwagen allerdings an ein Fahrzeug angehängt wird der Wohnwagen genau wie jeder andere Anhänger behandelt. Rechtlich Problematisch wird es bei nicht angehängten Wohnwagen die abgestellt sind. Meines Wissens gibt es da verschiedene Urteile die mal auf Fahrzeug, mal auf Wohnraum hindeuten. Dabei kommt es wohl auch stark darauf an wo der Wohnwagen steht und in wieweit er "Aufgebaut" ist.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Also ein entfernter Bekannter (Tätowierer) von mir, tingelte das ganze Jahr in seinem Wohnmobil durchs Land. Aufgrund seiner Erscheinung (Tätowierer halt :D ), hatten sie auch mal versucht, seine Bude auf der Autobahnraststätte zu durchsuchen. Durften sie aber nicht, weil sie für so eine Karre einen Hausdurchsuchungsbefehl brauchten. Das ist jetzt das, was ich darüber weis. Wie das jetzt mit einem Wohnwagen ( Anhänger) ist, da hab ich keine Ahnung.

  • gilmores link hat's ja gelöst, ich wusste es war so xD

    naja eigentlich war ich nicht mehr sicher, aber habs mir so irgendwie eingebildet..^^

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Also würde das bedeuten,ich darf im Wohnwagen eine SSW transportieren,im verschlossenem Behältnis und beim Bewohnen,Parken,Übernachten die tatsächliche Gewalt innerhalb des Wohnwagens ausüben?

    Gruß Max