Das ein Wohnwagen nicht zum Grundstück gehört bedeutet noch lange nicht das der Bereich des Wohnwagens vom Grundstück ausgenommen ist.
Sprich, solange ich auf meinem Grund und Boden ohne KWS führen darf, darf ich das auch in einem Wohnwagen der darauf steht. Die Lateinischen Ausschluss-Floskeln hab ich nicht im Kopf, aber z.B. gehört eine Plastikplane auch nicht zum Grundstück, trotzdem muss ich mit meiner SSW nicht um die Plane herumlaufen bloß weil die auf dem Boden liegt.
Anders kann es aussehen wenn der Wohnwagen dann vom Grundstück herunter bewegt wird. Soweit ich weiß ist es Wohnraum solange es bewohnt wird. So hat es mir jedenfalls mal ein Polizist (und zwar einer der Sorte die wenigsten halbwegs Ahnung haben) erklärt. Sprich einen aufgebauten Wohnwagen dürfen die nur nach den Vorschriften durchsuchen wie eine feste Behausung. Ist der Wohnwagen allerdings an ein Fahrzeug angehängt wird der Wohnwagen genau wie jeder andere Anhänger behandelt. Rechtlich Problematisch wird es bei nicht angehängten Wohnwagen die abgestellt sind. Meines Wissens gibt es da verschiedene Urteile die mal auf Fahrzeug, mal auf Wohnraum hindeuten. Dabei kommt es wohl auch stark darauf an wo der Wohnwagen steht und in wieweit er "Aufgebaut" ist.