F-Waffen am Flughafen

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 1.733 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Juni 2010 um 23:01) ist von gilmore.

  • Hallo,

    ich wollte mal fragen ob ich "F"-Waffen im Gepäck, dass ich am Flughafenschalter aufgebe, mit nehmen darf oder nicht.
    Ich habe eine CP-Sport und eine Air Magnum 850 jeweils im Waffenkoffer und die Munition in einem extra Koffer.

    Vielleicht könnt ihr mir da helfen?!

    danke im Voraus

  • Ich weiß nicht genau wie es da gesetzlich so aussieht ?(


    Im Handgepäck ist es mit Sicherheit verboten. Und im normalen Gepäck bin ich mir ziehmlich sicher das es erlaubt ist!

    Weil in meinem Jagdkurs (den habe ich vor 1 Monat abgeschlossen) war eine Stewardess, und die hat mir erzählt das man WBK Waffen (meistens eben Pistole) im Gepäck mitnehmen darf.


    Und ich schätze die wird es schon wissen :D


    Aber Achtung: Ich bin aus Österreich, vielleicht ist es bei euch in Deutschland anders.....


    Freundliche Grüße

  • Je nach dem Zielland ist das möglich, jedoch natprlich nicht im Handgepäck. Dazu muss jede Waffe beim Zoll angemeldet werden. Der Flugkapitain behält aber das letzte Wort zum Transport. Dei genauen Regeln sind irgendwo auf dem Server von Lufthansa zu lesen.

    Da das sicher nicht zur Afrikajagd verwendet wird, muss das sein? ?(

  • @ Marc,
    Dias sind keine Munition, sondern Geschosse. Das heißt, einfach nur gepresstes Blei. Darum werden sie auch anders behandelt / gewertet.

    DKMS.de - ich bin dabei, du auch ?

  • Die Ein- und Ausfuhr ist erlaubt. Druckluftwaffen sind aber auf der Liste gefährlicher Güter, die nach Ermessen als Gepäck zugelassen werden.

    Ich würd mich vorher bei der Fluggesellschaft und evtl. auch bei der Bundespolizei erkundigen, wie das am reibungslosesten geht.
    Einfach mal mit dem Gepäck aufgeben könnte einen die Abflugzeit überschreitenden Verwaltungsaufenthalt verursachen.

    Dann mußt Du die Regelungen inkl. Grenzkontrolle für´s Einreiseland kennen.

    Bei der Rückreise umgekehrt: Bestimmungen des Ausreiselandes für Ausfuhr, Deklaration bei Fluggesellschaft und Grenzkontrolle ectr.

    Falls Dein Flug mit Umsteigen in einem Drittland, Nutzung einer Partnerfluggesellschaft für eine Teilstrecke o.ä verbunden ist, kann auch deren Verwaltungsapparat aktiv werden.

    Spätestens wenn Du Dein Gepäck in D wieder übernimmst, muß ein Schloß an den Koffer. Ob das schon vorher dran sein darf, falls die Bundespolizei Deine Waffe in Augenschein nehmen will ?

    Andreas

  • @ Marc,
    Dias sind keine Munition, sondern Geschosse. Das heißt, einfach nur gepresstes Blei. Darum werden sie auch anders behandelt / gewertet.

    Das stimmt nur teiweise. In Deutschland ist das so, aber bei Auslandsreisen muß man da unbedingt die Bestimmungen des jeweiligen Landes beachten. In manchen zählen Diabolos durchaus als Munition.

    Auch sind manche Waffen die in D frei sind es im Ausland nicht unbedingt. Die CP-Sport wird wohl in NL schon als ganz böse angesehen.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Nur im aufgegebenen Gepäck dürfen folgende Gegenstände
    mitgeführt werden:

    • Besteck
    • Rasierklingen
    • Spielzeuggewehre
      und handelsübliche Spielzeuge, die möglicherweise als Waffe verwendet
      werden
      können
    • Katapulte
    • Sportschläger und sonstige Sport-
      und Freizeitausrüstung, die als Waffe verwendet werden kann
    • Stricknadeln
    • jegliche anderen scharfen Objekte wie Messer, Nagelscheren,
      Stielkämme und Spritzen (außer für nachgewiesene medizinische Zwecke).


    Komisch, letztens habe ich bei AIRBERLIN irgendwas gelesen das nicht mal Airsoftwaffen im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden dürfen. oO

  • Ich danke für die Auskunft!

    Also ist es in jedem Fall besser vorher sich und die Ausrüstung anzumelden,
    um unnötige Aufmerksamkeit und Störungen am Flughafen zu vermeiden.

    Um es richtig zu verstehen, ist es innerhalb Deutschland erlaubt "F"-Waffen im Gepäck (gesichert/nicht schussbereit) am Flughafen aufzugeben.

  • Um es richtig zu verstehen, ist es innerhalb Deutschland erlaubt "F"-Waffen im Gepäck (gesichert/nicht schussbereit) am Flughafen aufzugeben.


    Ja, aber ich würde auf jeden Fall vorher bei der Airline bzw. Info des Flughafens die genauen Modalitäten erfragen.

    Andreas