Hallo Christian,
ich habe hier nur mal den gesetzlichen Aspekt erwähnt, weil hier immer wieder der Irrglaube auftaucht, das Abfeuern von Schreckschusswaffen sei deshalb erlaubt, weil eben im Waffengesetz nichts Gegenteiliges steht.
Darum habe ich es erwähnt, damit im Nachhinein nicht das böse Erwachen kommt, wenn die Waffe plötzlich weg ist, vom Bussgeld mal zu schweigen. Wenn ich hier mal etwas gesetzliches erkläre, heißt es noch lange nicht, dass ich es auch gut finde. Davon darfst Du ruhig ausgehen.
LG Andreas