april april

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 743 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Mai 2010 um 21:39) ist von jnievele.

  • eine frage an die leutchen die mehr wissen als ich und zwar sind seit dem 1. april 2003 wurfsterne verboten worden wieso das?! war das wieder so ein aprilscherz unserer regierung?! ich weiss noch das ich ende der neunziger noch wurfsterne gekauft habe (sind natuerlich schon laengst verschrottet) wollte nur wissen wieso so harmlose meteallsterne verboten werden die dinger sind nicht gefaehrlicher als jedes wurfmesser..

  • Logik im deutschen Wffg? Vergiss es ;)

    Ich denke es wird einfach am schlechten Image gelegen haben, genauso wie bei Butterflys obwohl die auch nicht gefährlicher sind als ein Küchenmesser.

    Dadurch das man zum Messerwerfen lange üben muss werden sie wohl kaum von "pösen" Jugendlichen benutzt und schon eher als Sport angesehn.
    Im Gegensatz zu Wurfsternen mit denen vermutlich jeder Anfänger werfen kann.

  • naja, wenn man keine ahnung von nichts hat(so wie die o.g. Pol.), dann denkt man: alles was nicht wie spielzeug aussieht=gefahr für alle, und das obwohl der großteil der bevölkerung eh keine ahnung von messern hat!(oder blankwaffen allgemein) Für die ist küchenmesser = kampfmesser und andersrum auch, also muss man entweder beides oder keins verbieten, aber unlogisch bleibts allemal! Wenn einer nach logik sucht is das waffengesetz (das deutsche) das letzte, wo er die findet!
    lg

    2 Mal editiert, zuletzt von steyruserlp10 (20. Mai 2010 um 15:59)

  • Ja, hatte ich auch mal. Vermutlich gibt es keinen vernünftigen Grund, daß sowas in Kinderhand landen sollte. Die billigen Blechdinger sind ja aber auch kein Sammlerobjekt und sportliche Wettbewerbe gab es bestimmt auch nicht.
    Ich frage mich nur, was macht man, wenn man ein historisch wertvolles originales 200Jahre altes Stück aus einer japanischen Ausgrabung hat. Auch auf den Schrott oder kann das auf einer Sammler-WBK eingetragen werden?

  • Zitat

    Original von Nebuloes
    Ich frage mich nur, was macht man, wenn man ein historisch wertvolles originales 200Jahre altes Stück aus einer japanischen Ausgrabung hat. Auch auf den Schrott oder kann das auf einer Sammler-WBK eingetragen werden?

    Auf eine WBK nicht, für verbotene Gegenstände kann aber das BKA eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

    Die sind aber schwer zu bekommen, teuer und dann meist an Auflagen wie Verwarung im Tresor mit bestimmter Sicherheitsstufe usw. gebunden.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Nebuloes
    Auch auf den Schrott oder kann das auf einer Sammler-WBK eingetragen werden?

    Die Frage stellt sich mittlerweile nicht mehr - entweder man hat das 2003 schon geklärt, oder man kommt gar nicht mehr in die Verlegenheit (Importieren darf man es nicht, und finden wird man so ein Teil in Deutschland auch nicht... oder die Archäologen hätten viel zu rätseln).

    Wie bei allen Fragen zum Thema "Warum hat der Staat entschieden?" ist auch hier die Antwort auch hier GANZ EINFACH: WEIL.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer