Waffenrecht / Manipulation?

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 1.854 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. November 2010 um 19:15) ist von [RUS] Guard.

  • Hallo, hab da ne Frage die mich net mehr loslässt.

    Habe über eine Onlineauktionsplattform (nicht Egun) eine Browning GPDA9 ersteigert.

    Zustand war gut! Als ich diese dann erhielt fiel mir auf das der Schlitten nicht hinten arretiert,teile fehlten.Hab diese dann bestellt (10 €).

    Hab dem Verkäufer daraufhin angeschrieben, naja ende vom Lied ne Negative bewertung.

    Hab dann die Waffe bei Egun reingestellt, habe dann erst gesehen das das Gewinde wo der Zusatzlauf angebracht wird nicht mehr vorhanden ist. Sieht nach einem Akkubohrer aus.

    Die Auktion wurde Seiten Eguns gelöscht.

    Auf meine Frage bekam ich folgende Antwort.

    Lauf wurde manipuliert, da das Gewinde des Zusatzlaufs nicht mehr zu sehen ist.

    Die Zulassung dieser Waffe ist durch die Manipulation erloschen.

    Habe ich das So zuverstehen das ich diese Waffe ohne EWB dann garnichit mehr haben darf? Verstehe ich das mit der Zulassung im Sinne des PTB richtig?

    Ich frage das weil sollte ich diese Waffe garnicht besitzen dürfen aufgrund dieser "Manipulation" mache ich mich dann doch auch Strafbar,oder ?

    Wäre es dann nicht am besten zur Kripo zugehen und dennen dort den Sachverhalt schildern und gleichzeitig Strafanzeige stellen? Denn so darf ich die Waffe ja nicht besitzen oder gar verkaufen ??????????


    Danke schon mal im vorraus

  • Du hast es richtig erkannt! Der Besitz der beschrieben GPDA ist schon strafbar und das Handeln damit erst recht!
    Du hast 2 Möglichkeiten:

    - Die GPDA zur Polizei mit Adresse des Verkäufers und Strafanzeige gegen diesen wegen Verkauf und Besitz einer illegalen Waffe.

    - GPDA mit einem Hammer bis zur Unkenntlichkeit plätten und ab in den Abfall - Magazin, wenn in Ordnung ruhig bei eGun einstellen, um den verlust zu minimieren.

  • Auf Grund der Möglichkeit, dass egun den Vorfall der Polizei gemeldet haben kann/muss, würde ich das Teil in einen verschlossenen Koffer packen und zur Polizei bringen, bevor sie sie abholen kommen.
    Bezüglich eines möglichen Strafantrags gegen den Verkäufer der Waffe, werden die Beamten dir dann auch mehr sagen können. Wobei ich auf Grund des öffentlichen Interesses(heißt juristisch so) davon ausgehe, dass ein Strafantrag deinerseits unnötig ist.

  • Dann danke ich erst mal, und werd mich dann am Montag mal zur nächsten Wache begeben.

    Werd mal den ganzen Schriftverkehr den ich mit dem Verkäufer geführt habe ausdrucken und ebenfalls mitnehmen, denke das dann meine Sicht besser verstanden wird.

  • rheno,

    solltest du eine Rechtschutzversicherung haben so gehe zum Anwalt und schildere den Fall. Du hast gute Chancen dein Geld zurückzubekommen, da der Kaufvertrag sittenwidrig und somit nichtig war. Du kannst deine Leistung (Geld) zurückverlangen.

    Falls du keine RS-Versicherung hast stellt sich die Frage nach dem Gegenstandswert (=Kaufpreis zzgl. investierte € 10,00). Da ist es dann vielleicht besser die Sache abzuhaken, denn wenn der Verkäufer "klamm" ist bleibst du am Schluss auf den Kosten sitzen.

    Hinsichtlich der Behandlung der Waffe schließe ich mich Vampyr an. Gib das Teil bei der Polizei ab.

    Viel Erfolg

    HuBo
    :schiess1:

  • Ich schließe mich dem Großteil der Vorredner an.
    Da die Sache schon ziemlich öffentlich ist, solltest du den offiziellen Weg wählen.
    Ich hoffe nur, dass man dir daraus keinen Strick dreht. Gibt es vom Verkäufer erstellte Fotos die bei genauerer Betrachtung die Manipulation belegen könnten?

    Grundsätzlich ist es sicherlich am Besten vorher eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Am Ende kann der Verkäufer noch mit "Zeugen" "belegen", dass er die Waffe in einwandfreiem Originalzustand verschickt hat.....

    "OT:" Generell finde ich es mittlerweile zum Erbrechen, wieviel Schindluder bei eGun getrieben wird. Folgendes Muster hat sich bei mir in letzter Zeit häufig wiederholt:

    Ich stelle Fragen zu einem Angebot bei eGun bspw. allgemeinen Sachen wie Lieferumfang. Kommunikation mit Verkäufer ist sehr gut. Geht es dann um Sachen wie den Treuhandservice (bei neu angemeldeten 0ern) oder Fragen zu seltsamen Formulierungen die auf Manipulation/Leistungssteigerung hindeuten, bekommt man plötzlich keine Antwort mehr. Nach all den Threads in letzter Zeit sieht das nach einer neuen Qualität von Bauernfängerei aus....

  • Das teilweise nichtmehr vorhandene Gewinde zeigt deutlich Rost, innerhalb einer Woche nicht möglich. Ich werd die Waffe bei den behörden abgeben.Zivilrechtlich werde ich eventuell vorgehen (geht um 94€).
    Da ist noch eine andere Person die ähnliche Probleme mit dem Verkäufer hat.

    Mir geht es nur darum das man mir Strafrechtlich keinen "Strick" draus dreht.

    Man lernt das ganze Leben :) und zahlt dafür auch.

  • Sollte es zu einem Verfahren gegen den Verkäufer kommen, kannst du als Nebenkläger auftreten, da der Betrug in Tateinheit mit dem Verstoß gegen das WaffG begangen wurde.
    Das hat im Gegensatz zum zivilrechtlichen den Vorteil, dass dir deine Auslagen im Falle einer Verurteilung erstattet werden.

    Lass dir das wie gesagt auf der Wache bzw von einem Anwalt erklären. Die Kosten für letzteren zählen übrigens auch zu deinen Auslagen.

    Halte uns bitte über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden.
    Gruß Vampyr

  • In letzter Zeit häufen sich die vorfälle bei egun, da werden entweder Dinge ganz verschwiegen ( wie Gewinde ausgebohrt) oder man wirbt direkt damit, das die Waffe jetzt noch Schärfer aussieht oder manche benutzen oft und gerne das Wort Film Waffe.

    Von den Modellen her ist alles dabei, ob es ein Bruni Bregadir oder ein Erma 66x ist, spielt für diese Leute wohl keine Rolle.

    Hauptsache das Blöde Gewinde ist weg:bash:

    Die andere Seite, sind da wieder Leute, die ganz frech die Waffe als Neuwertig angeben, wo man aber schon erhebliche Gebrauchsspuren erkennen kann.

    oder die Fraktion Nr.3 , die einfach nur Bescheissen und die Leute Betrügen wollen, in dem sie sachen Verkaufen, die sie gar nicht bestitzen und die Artikel mit Fotos von google usw geklaut haben.

    Deshalb Rate ich jedem, bei Nuller immer auf Treuhand zu setzen, extra Fotos zeigen zu lassen und bei Leuten mit meheren Bewertungen, ebenfalls auf extra Fotos setzten. ( Ganz wichtig, die Mündung einer Waffe).

    Da öfters auch Leute mit 200 Bewrtungen, einen Verarschen können.

    Oder man wartet mittlerweile bereits 2 Wochen auf sein Geld, die Spaß Bieter gibt es auch noch :(

    MFG
    Canny

    2 Mal editiert, zuletzt von Cannyblue (15. Mai 2010 um 11:09)

  • So, war dann heute morgen gegen 9 Uhr auf der nächstgeliegenen Wache, hat dort einem Herren den Schverhalt dargestellt, nach Begutachtung der Waffe sagte er: Die hält maximal noch 10 Schuss aus...., Ich kann damit machen was ich will, den Lauf als Defekt verkaufen, In Müll werfen etc..

    Es erging gegen den Verkäufer keine strafanzeige in irgendeiner Form, noch wenn ich den Beamten richtig verstanden habe verstößt das aufbohren des gewindes gegen ein Gesetz. Komisch oder?


    Jedenfalls geht es am Montag zum Anwalt und ich werde auf dem Zivilrechtlichen Weg weitermachen.

    Die Ausgebauten Teile sind bei Egun zubesichtigen.

  • Dass das Gewinde weg ist, kann auch andere Gründe haben. Wenn man einen falschen Abschussbecher aufschraubt oder den Abschussbecher zu fest aufschraubt , kann auch mal so ein Billig(Guss)Gewinde flöten gehen.

  • Daran sieht man, dass der gute Beamte keine Ahnung vom WaffG hatte.

    Das erinnert mich an den Beamten, der mir mal erklären wollte, dass ein Schlagring kein verbotener Gegenstand sei, sondern lediglich § 42 a WaffG unterfalle.

    Interessant ist, dass der gute Mann in Deinem Falle nichtmal die Fachdienststelle anrief, um sich dort nach dem Richtig oder Falsch zu erkundigen. Das sollte eigentlich das Mittel der Wahl sein, wenn man mit einem Sachverhalt konfrontiet wird, bei dem man sich nicht absolut sicher ist.

    Aber naja.

    So kannst Du wenigstens noch die ausgeschlachteten Teile zur Minimierung Deines Verlusts noch veräußern.

    Andere Seite:

    Zivilrechtlich würde ich hier wirklich nur was 'dran drehen, wenn Du entweder einen Anwalt im Freundeskreis hast, der das dann mal so nebenher macht, oder wenn Du eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hast.

    Hast Du nämlich eine Rechtsschutzversicherung mit der üblichen 100,00 bzw. 150,00 EUR SB, kommt die Anwaltsrechnung bei diesem Streitwert außergerichtlich nicht drüber und selbst gerichtlich hast Du dann einen Großteil der Kosten auf Deiner Seite.

    Und auch wenn der Gegner die Kosten nach einem möglicherweise langwierigen Verfahren zu erstatten hat, kannst Du einem nackten Mann schlecht in die Tasche fassen.

    Der Tipp mit der Nebenklage (und vorallem einem sog. Adhäsionsantrag) ist nicht schlecht.

    Aber leider scheitert die Nebenklage daran, dass Du nicht Geschädigter des Verstoßes gegen das WaffG bist und der Betrug gem. § 263 StGB zu Deinem Nachteil gem. § 395 StPO nicht nebenklagefähig ist, denn dem Verfahren im Wege der Nebenklage kann man sich nur in den dort abschließend genannten Fällen anschließen.

    Dir bleibt also nur der - allerdings recht erfolgversprechende - Adhäsionsantrag gem. §§ 403 StPO, wenn Du Dich an ein Strafverfahren gegen den Verkäufer dran hängen wolltest. Denn häufig werden die im Adhäsionsverfahren geltend gemachten Ansprüche zur Auflage für eine Bewährungsstrafe bzw. für eine Verfahreneinstellung gem. § 153 a Abs. 2 StPO gemacht.

    Und auch dort gilt:

    Wenn man selbst keine Ahnung hat, was man tut, hilft nur ein Anwalt und der lohnt bei diesem Gegenstandswert regelmäßig nicht.

    Aber da Du die noch verwertbaren und gesetzeskonformen Einzelteile ja nun eh veräußerst, ist dies eh nur noch reine Theorie. Denn im Falle der zivilrechtlichen Inanspruchnahme des Verkäufers kann es durchaus darauf ankommen, dass man die Waffe noch als Beweismittel zur Inaugenscheinnahme (oder gar eines Sachverständigengutachtens, was dann das zivilrechtliche Verfahren völlig aus der Prozessökonomie geraten lässt) benötigt.

    Sieh es als Lehrgeld (und ich weiß wiedermal, warum ich bei E-Gun nicht aktiv bin und auch nie sein werde).

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • Guten Morgen,

    mein Gott: gleich am Anfang als erste Antwort hat Vogelspine die absolut richtige Antwort gegeben, nämlich das Ding mit dem Hammer dermassen plätten, daß es zu GARNICHTS mehr zu gebrauchen ist, und nimmer als Waffe erkennbar!!
    Das Magazin verkaufen, gut.

    Die Nummer bei der Polizei hätte auch anders ausgehen können, und jetzt noch das Ding bei Egun einstellen,
    das darf doch nicht wahr sein!

    @Threadersteller: mache deine eigenen Erfahrungen, nur keinen Fehler auslassen.............................*seufz*... :new16:

    Das Ding ist definiv nicht mehr als freie Waffe zugelassen, fertig.

    Gruß!

  • Hallo

    Ich hatte vor einigen Jahren ein ähnliches Problem.
    Ich rate Dir einen Anwalt für Waffenrecht (wichtig) aufzusuchen.
    Adressen kann Dir z.B. das Forum Waffenrecht nennen .
    Falls Du aus dem Ruhrgebiet kommen solltest kann ich Dir auch den Anwalt nennen der mich damals vertreten hat.

    Bitte nichts zerstören, Du hast für einen Waffe Dein gutes Geld bezahlt.
    Entweder Du bekommst es zurück oder eine entsprechende Waffe .
    Mit weniger würde ich mich nicht zufrieden geben.


    Grüße

    Digl70

  • Den Anwalt wird man sich angesichts des Betrages um den es geht und der Beweislage wohl, im wahrsten Sinne, sparen können. Man muß ja dem Verkäufer beweisen können daß dieser das Gewinde ausgebohrt hat... das dürfte schwierig bis unmöglich sein, sofern dieser das nicht freiwillig einräumt, wovon man nicht ausgehen sollte. Rost an der Mündung hilft da auch nicht weiter. Er läßt zwar im privaten Rahmen durchaus ganz vage Rückschlüsse auf den Zeitpunkt der Bearbeitung zu. Rechtlich aber nicht haltbar, wir sind hier ja nicht bei CSI ;) Auch zu einem Abgleich der Werkzeugspuren mit dem Bastelkeller des VK dürfte es aller Wahrschenlichkeit nicht kommen...

    Mögliche Vorgehensweisen wurden dem TE ja bereits vorgeschlagen, ich würde das aber fast unter Lehrgeld verbuchen und angesichts des Betrages und der Beweislage dürfte der Anwalt wohl zu einem ähnlichen Schluß kommen. Da sollte man zum Wohle der eigenen Brieftasche und des unbezahlbaren Nervenkostüms dann auch auf dem Teppich bleiben.
    Der offenbar in der Sache konsultierte Beamte hat die für mein Empfinden in diesem Fall bisher sinnvollste Aussage mit größtmöglichem Realitätsbezug getroffen. :rolleyes:

    @Catch22
    Die funktionsfähigen Einzelteile, welche nicht verändert wurden, auf egun als Ersatzteil anzubieten ist in meinen Augen überhaupt kein Problem.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Den Anwalt wird man sich angesichts des Betrages um den es geht und der Beweislage wohl, im wahrsten Sinne, sparen können. Man muß ja dem Verkäufer beweisen können daß dieser das Gewinde ausgebohrt hat... das dürfte schwierig bis unmöglich sein, sofern dieser das nicht freiwillig einräumt, wovon man nicht ausgehen sollte. Rost an der Mündung hilft da auch nicht weiter. Er läßt zwar im privaten Rahmen durchaus ganz vage Rückschlüsse auf den Zeitpunkt der Bearbeitung zu. Rechtlich aber nicht haltbar, wir sind hier ja nicht bei CSI ;) Auch zu einem Abgleich der Werkzeugspuren mit dem Bastelkeller des VK dürfte es aller Wahrschenlichkeit nicht kommen...

    Mögliche Vorgehensweisen wurden dem TE ja bereits vorgeschlagen, ich würde das aber fast unter Lehrgeld verbuchen und angesichts des Betrages und der Beweislage dürfte der Anwalt wohl zu einem ähnlichen Schluß kommen. Da sollte man zum Wohle der eigenen Brieftasche und des unbezahlbaren Nervenkostüms dann auch auf dem Teppich bleiben.
    Der offenbar in der Sache konsultierte Beamte hat die für mein Empfinden in diesem Fall bisher sinnvollste Aussage mit größtmöglichem Realitätsbezug getroffen. :rolleyes:

    @Catch22
    Die funktionsfähigen Einzelteile, welche nicht verändert wurden, auf egun als Ersatzteil anzubieten ist in meinen Augen überhaupt kein Problem.


    Recht hast Du,auch was die Teile anbelangt. :thumbup:


    LG Ralf

  • 1. Verkäufer auf den Sachmangel hinweisen und Geld zurück fordern. - NIX? - dann ...
    2. Verwertbare Teile ausbauen und einzeln, oder als Konvolut anbieten.
    3. Formaljuristisch *kitzlige* Sachen schreddern, oder Fäustel drauf, daß langt bei Zinkdruckguss und tief versenken.
    4. Keine Polizei, Anzeige, Ärger und aus! :new11:
    5. Etwas Wut über den Reinfall, aber die Freude, daß der Verlust was geringer wurde. (VK Konvolut)
    6. Kopfschütteln über schwachsinnige WG in D! - Wegen einem Zink-Pistölchen, was max. > PENG < macht und als *Parfüm*-Zerstäuber dient.
    7. Nicht mehr ärgern! - GANZ WICHTIG!

    Gruß!

  • @ rheno:

    ich wuerde sie nicht zur Polizei bringen, lasse sie abholen.

    Gruss
    pak9


    So ist es. Bei der Aktion, wo die Polizei annonym alle illegalen Waffen eingesammelt hat, hat es eine Menge Anzeigen gehagelt. Viele hatten eine Waffe geerbt gehabt und wollte die einfach loswerden, weil sie damit nichts anfangen konnten. Deshalb habe sie die zur Polizei gebracht und haben dort eine Anzeige bekommen, weil sie eine illegale Waffe transportiert haben. Dann hatte man sie aufgeklärt, dass sie hätten anrufen müssen, damit ein beamter diese dann mit nimmt.

    Letztlich wurden aber die meisten Anzeigen (soweit ich gehört habe) wieder zurück gezogen, da bei der Aktion das nicht deutlich gemacht wurde, wie das ganze Verfahren läuft und dass die Leute u.U. eine Straftat begehen (was die meisten sicherlich nicht wollten).

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,