(neue) Gelbe WBK: Bedingungen, Vor- und Nachteile?

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 42.692 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Februar 2011 um 10:33) ist von Floppyk.

  • Noch mal was zur ALTEN Gelben WBK: die zählt also nicht zur heutigen "Sport-Bindung" oder? Sprich: bei Austritt aus Verein/ Verband büßt man u.U. die Waffen der Grünen WBK und der neuen Gelben ein; die auf der alten Gelben sind davon aber unberührt oder?

    Fördermitglied des VDB.

  • Das glaube ich nicht. Wenn du kein Bedürfnis mehr hast brauchst du ja auch keine Waffen.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Zitat

    Welche Sportordnung erlaubt denn die Verwendung einer Vorderschaft-Repetierbüchse (z.B. Remington 7600/ 7615)?


    Bei der DSU gibt es mehrere Disziplinen für Repetierbüchsen zum Beispiel:

    LRep 50m
    LRep 100m
    LRep ZF 50m
    LRep ZF 100m
    LRepi (Interwall) 50m
    LRepi 100m
    LRep Md (Mehrdistanz)

    teilnehmen darf man mit jeder Art Repetiergewehr, also auch mit einem Vorderschaft-Repetier-Gewehr.

    Nachtrag:
    Die Disziplin LLa (Lever-Action) 50m , kann man auch schießen, da steht in der Beschreibung sogar noch mal extra auch für "Slide-Action" Gewehre.


    Helge du stellst die Fragen die den SB Bauchschmerzen machen. ;)

    Zitat

    Noch mal was zur ALTEN Gelben WBK: die zählt also nicht zur heutigen "Sport-Bindung" oder? Sprich: bei Austritt aus Verein/ Verband büßt man u.U. die Waffen der Grünen WBK und der neuen Gelben ein; die auf der alten Gelben sind davon aber unberührt oder?


    Ich denke mal die Einzellader die man damals mit der alten gelben erworben hat darf man auch ohne fortbestehendes Bedüfnis behalten, genauso wie es auch noch Waffenbesitzer gibt die Kurzwaffen auf grün haben (angemeldet und in eine grüne eingetragen 1973 (alt Besitz)), die vor 1973 ohne Bedürfnis und WBK erworben werden konnten.

    Hier mal ein interessanter Link zu dem Thema:
    Historie des WaffG.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    3 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (5. Mai 2010 um 22:14)

  • Zitat

    Original von LEP FAN
    Das glaube ich nicht. Wenn du kein Bedürfnis mehr hast brauchst du ja auch keine Waffen.

    Nach heutigem WaffR-Verständnis - JA.

    Aber es gibt zum einen, wie von Thomas erwähnt, den Altbestand, der Anfang der 1970er auf WBK eingetragen wurde, obwohl der Besitzer nie in einem Schützenverein war
    und die damit einhergehende Meinung: wer im Schützenverein ist, der darf sich "aus Spaß an der Freud" auch sonstige Waffen auf Gelber WBK kaufen - auch wenn dafür kein sportlicher Zweck (im Sinne von Bedürfnis/ Sportordnung) vorhanden ist.
    Nicht zu vergessen die vielen Ex-Sportschützen, die irgendwann mal ihre Grünen und Gelben WBKs bekommen haben, aber schon seit Jahren nicht mehr Mitglied eines Vereins/ Verbands sind und somit nicht mehr sportlich schießen (können), die Waffen also nur noch bunkern.

    Okay, das ging 30 Jahre lang gut, bis 2002 der erste Schusswaffen-Amoklauf kam. Die Folge: WBK erst nach einem Jahr regelmäßigen Trainings; erneute Bedürfnisüberprüfung nach 3 Jahren; Vereinsaustritte der Behörde melden; GK-Besitz erst ab 25 Jahre.
    Die Folgen der weiteren Amokläufe entsprechend, mit den Folgen in den überarbeiteten WaffG 2008 und 2009.

    Und so hat sich das WaffG eben im Lauf der letzten Jahre gewandelt:
    Vom unregistrierten Waffenbesitz (der heute "Gelben Waffen"); der ersten Hürde 'WBK-Pflicht' und dem Bedürfnisnachweis (wenn auch nur durch kurze Mitgliedschaft im Verein);
    bishin zur heutigen Regelung, die mittlerweile/ eigentlich einen permanenten Nachweis des Bedürfnisses fordert.

    Entsprechend ist die neue Gelbe WBK auch als "Sportschützen-WBK" definiert und bezeichnet. Selbst für ein starkes Luftgewehr, mit dem man derzeit FT schießt, könnte/ wird man auch künftig nachweisen müssen, dass man es auch weiterhin benötigt und eben nicht einfach "hortet".


    Dauerhaft WBK-Besitzer zu bleiben, bedeutet heutzutage lebenslang aktiver Sportschütze zu sein.
    :new16:

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Dauerhaft WBK-Besitzer zu bleiben, bedeutet heutzutage lebenslang aktiver Sportschütze zu sein.
    :new16:

    Da kann man ja mit ein paar neuen Disziplinen nachhelfen.
    50. BMG (alles andere ist mit Tatterrich nicht mehr sicher greifbar) Halbautomat (gleicher Grund) laffetiert auf Rollator. *lol*


    Etwa So:
    http://www.youtube.com/watch?v=wJ31WeV14Ns

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

    Einmal editiert, zuletzt von LEP FAN (6. Mai 2010 um 11:40)

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Dauerhaft WBK-Besitzer zu bleiben, bedeutet heutzutage lebenslang aktiver Sportschütze zu sein.

    Jepp, genau das, was die Politik will: So wenig Waffen wie möglich im Volk.


    Zum Thema selbst ist ja schon fast alles gesagt worden. ;) Ein Nachteil der neuen gelben WBK nach § 14 IV WaffG war bisher, daß sie an dem Verband "klebte", man also bei einem Vereins- oder Verbandswechsel in große Schwierigkeiten kommen konnte. Einen Ausweg bot insofern die Beantragung einer grünen WBK direkt über § 8 WaffG (quasi als vereinsunabhängiger Sportschütze), indem man seinen Bedürfnisnachweis direkt gegenüber der Behörde erbracht hat. Man müßte einmal darüber nachdenken, ob das nach der letztjährigen Änderung des § 8 immer noch möglich ist.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

    Einmal editiert, zuletzt von ZEBO (6. Mai 2010 um 13:10)

  • Hm, Kaliberunabhängig? (auch 12/76)

    Dann könnte die VorderschaftrepetierBÜCHSE (ist übrigends eine Remington 870 mit gezogenem Lauf) meines Vereinskollegen mit einer dieser Disziplinen kompatibel sein und deswegen auf gelbe Karte erwerbbar.

    Fakt ist, sie ist auf gelb eingetragen, hab ihn gestern nochmal extra drauf angesprochen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Hm, Kaliberunabhängig? (auch 12/76)


    Nee es ist natürlich in Kaliber-Gruppen unterteilt:
    Gruppe 1 (je nach Disziplin) = Randfeuer .22lr und .22 Mag. entweder oder .22 Zentralfeuer
    Gruppe 2 (je nach Disziplin) = 6 bis 8mm entweder oder .38 bis .45
    Gruppe 3 (je nach Disziplin) = über 8mm entweder oder .30 bis .45 (.30-30, .444 Marlin, .45-70)
    Gruppe 4 = Magnum 6,5mm bis .460

    Danach würde ich evtl. die 12/76 Repetier-Büchse in Gruppe 3 einordnen.
    Nachtrag:
    Wobei das Kaliber etwas schwer einzuordnen ist, es gibt Vorderschaftrepetier-Büchsen in den verschiedensten Kalibern,
    ich würde da eh was anderes nehmen.
    (die Remington 7600 gibt es auch in den Kalibern .243 Win., .30-06, .308 Win.)

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    Waffensachverständiger im VWG

    4 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (6. Mai 2010 um 22:31)

  • Naja, die GRUPPE 3 sind wohl eher die klassischen Western-Mehrladebüchsen-Kaliber.
    Also .223 Rem/ .308 Win & Co. sehe ich da eher nicht in der Sportordnung- wenn dann eher Kategorie 4.
    :confused2:

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Naja, die GRUPPE 3 sind wohl eher die klassischen Western-Mehrladebüchsen-Kaliber.


    Ja und nein, ich habe das evtl. etwas missverständlich geschrieben. :))

    Gruppe 3 ist in der Disziplin LLa (Lever-Action) = .30 bis .45 (.30-30, .444 Marlin, .45-70)
    Was natürlich die von dir beschriebenen "Western-Büchsen" sind.

    Aaaber in der Disziplin LRep 100 z.B. ist
    Gruppe 3 alles über 8mm was dann die anderen Büchsen- Kaliber einschließt.

    Bei der Disziplin LRep 100 schließen die 4 Kaliber-Gruppen eigentlich jedes gängige Büchsen-Kaliber ein. ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Was schiest man eigendlich aus einer 12/76 Büchse?

    Wie steht die eigendlich in der gelben WBK?

    Nicht das der Sachbearbeiter eigendlich garnicht weis was er da abgestempelt hat.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Zitat

    Original von LEP FAN
    Nicht das der Sachbearbeiter eigentlich gar nicht weiß was er da abgestempelt hat.


    Auch das ist leider nicht ganz auszuschließen.
    Es sollen ja einige Sachbearbeiter auch Gas-/Schreckschusswaffen mit :ptb: oder Luftgewehre mit :F: auf die WBK eingetragen haben...
    :new16:

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von LEP FAN
    Was schiest man eigendlich aus einer 12/76 Büchse?
    ...

    Slugs (auch Flintenlaufgeschoße genannt). Aber Schrot und Buck-Shot geht bestimmt auch. Edit: Aber ist auch egal, wenn man sowas eingetragen hat, kann man sich ja nen glatten Wechsellauf zulegen.... ;)

    Man hört es öfters, das Sachbearbeiter(innen) sowas machen, meine würde es jedoch nicht tun (ich hab Sie mal gefragt).

  • Zitat

    Original von LEP FAN
    Was schiest man eigendlich aus einer 12/76 Büchse?


    Ausschließlich Slugs. Schote streuen aus gezogenen Läufen extrem.

    Zitat

    Original von LEP FAN
    Wie steht die eigendlich in der gelben WBK?

    Nicht das der Sachbearbeiter eigendlich garnicht weis was er da abgestempelt hat.


    Inzwischen dürfte es sich rumgesprochen haben, dass ein Pumpe mit gezogenem Lauf nicht auf eine gelbe WBK gehört.

    Die meisten Sachbearbeiter sind sach-un-kundig. Das ist zumeist auch ein Nachteil. Denn wenn der Antragsteller mit etwas kommt, was der SB nicht kennt, wird oftmals der Eintrag verweigert.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (6. Mai 2010 um 23:48)

  • Zitat

    Original von K-Inge

    Slugs (auch Flintenlaufgeschoße genannt). Aber Schrot und Buck-Shot geht bestimmt auch. Edit: Aber ist auch egal, wenn man sowas eingetragen hat, kann man sich ja nen glatten Wechsellauf zulegen.... ;)

    ).


    Hmm,
    umginge man da nicht den Voreintrag für einen Vorderschaft-Repetierer mit glattem Lauf auf grüner WBK!? :confused2:

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Ausschließlich Slugs. Schote streuen aus gezogenen Läufen extrem.


    Inzwischen dürfte es sich rumgesprochen haben, dass ein Pumpe mit gezogenem Lauf nicht auf eine gelbe WBK gehört.

    Die meisten Sachbearbeiter sind sach-un-kundig. Das ist zumeist auch ein Nachteil. Denn wenn der Antragsteller mit etwas kommt, was der SB nicht kennt, wird oftmals der Eintrag verweigert.

    Es hat sich rumgesprochen?

    Was hat sich denn da rumgesprochen?

    Wenn die Waffe in eine der oben genannten (oder auch anderen) Sportordnungen passt, ist doch alles in Butter.
    Ich ruf nachher mal den Kollegen an und frag ihn was genau in der Karte steht.
    Das intressiert mich jetzt nämlich selber. ;)

    Ich schätz mal daß da was von Vorderschaftrepetierbüchse steht oder so, denn mit gezogenem Lauf ists ja nix Anderes.

    Und zu dem Wechsellauf. Ich glaub nicht daß man das tun sollte. Spätestens beim Einbau wäre es eine Waffe, die nicht auf Gelb erwerbbar wäre, da glatter Lauf und Repetierer.
    Aber mit gezogenem Lauf seh ich da jetzt kein Problem.


    Gruß K.

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  • Zitat

    Original von Floppyk


    Ausschließlich Slugs. Schote streuen aus gezogenen Läufen extrem.
    ......

    hier hat das mal einer mit Posten (Buckshot) getestet. ;)

    die Seite ist auch so mal interessant.

    Schrote kann man auch verschießen, allerdings ist die Deckung hundsmieserabel, aber z.b. mit 2,7mm Saga Dispersante schon recht "lustig" kreisförmig mit Loch in der Mitte.


    Ich würde das mit dem Versuch eine VSR-Flinte mit gezogenem Lauf auf gelbe WBK zu kaufen lassen - da riskieren sowohl Käufer wie auch Verkäufer ihre waffenrechtl. Erlaubnisse und reichlich Ärger. Nur der gezogene Lauf macht aus der Flinte noch keine Büchse.
    Und wenn schon eine gelbe WBK da ist - ist eine grüne mit Voreintrag auch nicht wirklich ein Problem. Auch wenn man dafür eventl. einen zweiten Verband braucht (oder macht den JS, ist man auch Probleme mit Selbstladern weitgehend los.). Ja kostet wieder Beiträge - aber schießen mehr als LG,LP im privaten Heim ist geldintensiv, kommt man nicht drum rum.
    Im Verein ist es meist doch noch am günstigsten.

    Diese Männer, sanfter als Lämmer,
    sind wilder als Löwen.
    Bernhard von Clairvaux - De Laude Novae Militiae ad milites templi

    Einmal editiert, zuletzt von Duncan (7. Mai 2010 um 13:55)

  • So nu. Also in der Karte steht: "Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Lauf"

    Er meinte, daß er es vorher mit dem Amt abgesprochen hat und die haben es bestätigt daß es geht.

    Also würd ich mal sagen, das ist alles rechtens.

    Übrigends steht auf der Karte ja nicht >Büchsen mit gezogenem Lauf> sondern LANGWAFFEN mit gezogenem Lauf.

    Also rein der Definition der Karte zufolge is es egal ob Flinte oder Büchse.
    Hauptsache es gibt dafür eine Sportordnung. Und die scheints ja zu geben wie weiter oben schon geschrieben wurde.

    Gruß K.

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  • Noch einmal eine frage zu den gezogenen Läufen,

    wenn ich mir eine Heckler & Koch SL8 zulegen will, kann ich das dann mit der gelben Karte?

    Und wißt ihr ob die SL8 auch einen gezogenen Lauf hat?

    Freiheit ist eine Illusion; sie hat immer ihren Preis