Aufbewahrung CO2 Waffen - Kapseln getrennt?

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 2.282 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. April 2010 um 16:16) ist von Christian.

  • Hallo,

    durch den wahnsinnigen Informationsgehalts dieses Forums habe ich bereits herausgefunden, dass :F:-Waffen verschlossen und getrennt von der Munition zu lagern sind. Diabolos (BBs) sind dabei keine Munition im Sinne des WaffG. Und die CO2-Kapseln? Muss ich die jetzt extra wegschließen? Ich vermute mal nein, dazu habe ich aber nichts finden können...

    Danke für Eure Hilfe!

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

    Einmal editiert, zuletzt von wern0r (9. April 2010 um 20:55)

  • Danke für die Infos, habe ich mir bereits gedacht. Aber explizit geschrieben hat das glaube ich noch keiner. Bisher war immer nur von den Geschossen die Rede...

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    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Zitat

    Originally posted by wern0r
    Danke für die Infos, habe ich mir bereits gedacht. Aber explizit geschrieben hat das glaube ich noch keiner. Bisher war immer nur von den Geschossen die Rede...

    Geschosse kann ich auch haufenweise neben die passende Waffe legen - genauso wie Hülsen oder Zündhütchen. Nr bei Munition oder Pulver gibt es Regeln zu beachten.

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    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Genau ein Geschoss allein ist keine Muntion deshalb kann es bei der Waffe liegen.

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    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Ok, dann bleibt also zusammenfassend zu sagen:

    Geschosse UND CO2-Patronen gelten auch zusammengelagert NICHT als "Munition".

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    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

    Einmal editiert, zuletzt von wern0r (10. April 2010 um 12:24)

  • Hi

    Das dachte ich mir auch schon, aber Warum schreibt der Vertrieb (Umarex) das die Muni getrennt gelagert werden soll?

    92% der deutschen Bevölkerung hören Gangsta Rap, wenn du zu denn 8% gehörst die was anderes hören dann nimm dieselbe Signatur wie ich.

  • Weil die auch nur den Job machen und keine gedanken zum Thema.
    Soll heissen viel Leute machen eben ihre Arebeit aber wollen sonst nichts von allem wissen was sie da machen.

    Also Gesetz raus Mun = trennen und gut.
    Ah Waffe Diabolo = Mun = trennen.


    Jemand der mit etwas interesse an der Sache dran ist.

    Moment Mun? Was ist das eigenlich? Also nachsehen Mun = zusammenhang von Projektil und Treibsatz.
    Aha, Diabolo nur Blei also kein Mun nur Geschosse.
    Co2 Kapsel, hmm keiner Druckbeälter mit Co2.
    Also auch keine Mun.

    Übrigens beides Diabolos als auch Co2 Kapseln sind auch frei ohne Altersnachweis verkaufbar.
    Manche Händler schreiben zwar ab 18 aber das ist denn den ihre Regel, kein Gesetz.


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    Einmal editiert, zuletzt von Christian (10. April 2010 um 15:18)

  • Eine Sonderregelung gilt für den Betrieb von CO2-betriebenen Zapfanlagen, hier müssen Fassaufnahmebehälter, Kartuschenmunition (Bier), Hahn, Bierauslauf und einzelne Kapseln jeweils getrennt in einem Panic Room mit mindestens 50 m3 und einer Wandstärke von 3 m nach allen Seiten gelagert werden.

    Naja, auf jeden Fall wird es spätestens nach der nächsten Überarbeitung des Waffenrechts so kommen. Unvernünftige Bürger sollen schließlich wenigstens vernünftig geschützt sein. :roll:

  • Nee Andi, wenn das Komasaufen so weiter geht wird es für Zapfanlagen usw. bald ein Eigenes Gesetz geben.
    Mit z.B. nicht mehr wie 1L pro Person Regel (Bier) usw.. ;)

    Und sagt nicht sowas kann nicht kommen wir sind in Deutschland!!! :confused2: :(

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian (10. April 2010 um 16:17)