Verlängerungsmesser

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 6.009 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. April 2010 um 15:14) ist von Kentucky.

  • Die Suche ergab leider nix.
    Ich tendiere dazu, mir ein sog. Verlängerungsmesser zuzulegen. Also ein Messer, das über zwei Klingenlängen verfügt und in beiden Positionen feststellbar ist.

    Ich würds mir gern als "Waldmesser" zulegen. Man braucht ja nicht immer so nen Riesenteil aber manchmal eben doch. Und da wäre es nicht schlecht, wenn man die Klinge nochmal aufklappen könnte.

    Hat jemand hier so eins und kann mir evtl. qualitätsmäßig irgendwelche Tips geben?
    Die Modelle fangen bei 30 Euro an und gehen in die hunderte.

    Hier mal ein Beispiel.
    http://www.tradoria.de/p/linder-saufa…cheide-54193642

    Rechtlich dürfte es als Klappmesser eingestuft werden.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Hm, scheinbar sind die Dinger nicht sehr verbreitet :)

    Also ich hab jetzt noch ein bisschen im Netz geguckt und ich denk ich werds mal wagen und mir das günstigste Modell ordern.


    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Hi, hört sich interessant an, allerdings hab ich keine ahnung, was ich mir darunter vorstellen soll? Allerdings würde ich mir da sorgen um das klingenspiel machen, da man ja 2 mal klappt!
    lg

    Einmal editiert, zuletzt von steyruserlp10 (11. April 2010 um 13:05)

  • Zitat

    Original von steyruserlp10
    Hi, hört sich interessant an, allerdings hab ich keine ahnung, was ich mir darunter vorstellen soll? Allerdings würde ich mir da sorgen um das klingenspiel machen, da man ja 2 mal klappt!
    lg

    Man klappt nicht 2x, sondern im eingeklappten Zustand steht die Klinge aus dem Heft heraus - im Prinzip wie ein normales feststehendes Messer. Beim Ausklappen "verlängert" sich die Klinge dann um die Länge des Heftes...

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Ich hatte mal eins.
    Für 15 € auf einem Markt in Südfrankreich... naja.

    Ich würde lieber dann 2 Messer mitnehmen (ein großes - ein kleines), wenn kein Kompromiss möglich.
    Nicht so ein 2 in 1 Mischmasch. Hacken oder Batoning -wo du die große Klinge bräuchtest- ist sowieso nichts für Klappmesser.

  • Das sind im Prinzip normale Klappmesser mit überlanger Klinge - auch hier gilt die führbare Klingenlänge für Taschenmesser für die gesamte Klinge. und nicht nur für den überstehenden Teil der Klinge.

    Ich hatte mal in den 80er so ein Messer, was recht instabil war. Für ernsthafte Arbeiten wie Schnitzen oder eine Haselrute entasten taugen solche Messer nicht sonderlich. Sie sind eher etwas für Sammler.

  • Nja, ich würd mir jedenfalls lieber 2 verschiedene kaufen( wie oben schon gesagt) , und nicht son möchtegern "all-in-one"..
    Die haben sich warscheinlich gedacht, die kleine für freinabeiten, und die grosse klinge fürs grobe. Was sie aber nicht beachtet haben is wohl dass die klinge, wenn ich das richtig deute mit zunehmender länge instabiler wird! Irgendwie paradox, fragwürdiges konzept, wenndu mich fragst.... :confused2:

    Einmal editiert, zuletzt von steyruserlp10 (11. April 2010 um 15:20)

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Das sind im Prinzip normale Klappmesser mit überlanger Klinge - auch hier gilt die führbare Klingenlänge für Taschenmesser für die gesamte Klinge. und nicht nur für den überstehenden Teil der Klinge.

    Hm, für normale Taschenmeser gibts aber keine Maximallänge der Klinge. Und als solches dürfte es eingestuft werden wenn es nicht für die Einhandöffnung gebaut wurde.
    Und auch wenn die Klinge im geschlossenen Zustand aus dem Griff schaut, ist es doch ein Klappmesser und kein Feststehendes.
    Feststehend definiert ja >nicht klappbar.

    Ich hab eben mit nem Bekannten telefoniert, der hat so ein Ding. Der Hersteller heißt Muela oder so. Ich schaus mir heute abend mal an.
    Er sagte es sei sehr stabil und eigentlich nicht kaputt zu kriegen.

    Na ja, mal abwarten.

    EDIT.
    Es dürfte sich um dieses Messer handeln. http://www.roedter-messer.de/muela-messer.htm

    Gruß K.

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    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (11. April 2010 um 15:56)

  • Das sieht schon(viel) stabiler aus!!
    Aber mein geschmach ist es trotzdem nicht, denn es sieht so aus, als ob der griff in der kurzen stellung zu kurz geraten wäre. Was sagt denn der preis? Ich hab jetzt mal nicht auf den "im shop bestellen" button keklickt.

  • Der Preis steht in der Artikelbeschreibung...

    @ Kentucky

    Das Messer sieht echt klasse aus. Fast zu schön zum benutzen.
    Wenn du bei deinem Bekannten bist oder dir auch so eines kaufst, mach doch bitte Fotos :)

  • So, ich hab mir dat Messerchen jetz mal ausgeliehen :)

    Fotos folgen noch, hab meine Cam grad nich einsatzbereit.

    Also die Stabilität lässt keine Wünsche offen. Die Verarbeitung ist spitzenmäßig allerdings ist es doch recht schwer. Der Griff scheint massiv Messing zu sein (zwei Hälften halt).
    Verriegelt wird die Klinge durch ein Liner-lock-System.
    Was mir aber nicht so zusagt, die Klinge kann nur im "langen Modus" arretiert werden.
    Das stört aber eigentlich nicht wirklich, da die Hand ja sowieso die Klinge im Griff festhält beim arbeiten.
    Zudem ist der Aufklappwiderstand ziemlich groß. Also aus versehen kanns eigentlich nicht aufgehen.
    Über eine Rückenfeder wird die Klinge auch noch zusätzlich auf Spannung gehalten. Ein Klingenspiel ist praktisch nicht vorhanden.

    Das andere Messer aus dem Link in meinem Startpost kann scheinbar in allen zwei Positionen verriegelt werden und wär auch schlanker.

    Der Preis ist bei beiden Modellen in etwa gleich.

    Hm, schwierig......


    Gruß K.

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  • @ Kentucky:
    Sieht gut aus, dieses Muela.

    Es hat sogar eine Blutrinne, wenn ich mich nicht irre.

    Mein Händler hat alle Messer mit Blutrinne aus dem Verkauf genommen, angeblich dürfen die nicht mehr verkauft werden!?

    Charly

    Meine Meinungsveränderer >>> Lupis: Diana Mod. 5 + Mod. 6; Diana Panther 21 + Mod. 240 Classic T05 | Weihrauch HW40 + HW70 + HW45 brün.+SS; Weihrauch HW25 L + HW30 S + HW50 M/II + HW35 K | Walther LG55 | Marksman 2004 | Hämmerli Firehornet | Browning 800 MAG | Gamo PR-45 + AF-10 + P900 | Co2: Walther CP99 c | Heckler & Koch USP | Makarov | SSW: Röhm RG89

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Hm, für normale Taschenmeser gibts aber keine Maximallänge der Klinge. Und als solches dürfte es eingestuft werden wenn es nicht für die Einhandöffnung gebaut wurde.
    Und auch wenn die Klinge im geschlossenen Zustand aus dem Griff schaut, ist es doch ein Klappmesser und kein Feststehendes.
    Feststehend definiert ja >nicht klappbar.


    Sorry, wenn ich da in die Parade fahre, aber die Klappmesser-Regelungen gelten für nicht arretierbare Klingen!

    Sobald die Klinge arrettiert ist, ist sie defacto eine feststehende Klinge - und da gilt wiederum die max. 12 cm Regel incl. Fehlschärfe. Oder, was glaubst du, weshalb die Regierung nicht explizit auf die Klingenlängen bei Klappmessern eingegangen ist? ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (11. April 2010 um 19:16)

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Sobald die Klinge arrettiert ist, ist sie defacto eine feststehende Klinge - und da gilt wiederum die max. 12 cm Regel incl. Fehlschärfe.

    Sry das ich mich an dem OT anschließe, aber das ist mir absolut neu.
    Für mich galt bissher immer, sobald man ein Messer klappen kann ist es ein Klappmesser. Fertig !
    Das eine arretierebare Klinge zu einem Feststehenden Messer ( Messer! im Gesetz ist -in dem Zusammenhang- nicht die Rede von feststehenden Klingen) führt kann ich mir noch vorstellen.

    Dann lägen ja auch die großen Opinels unter Führungsverbot.

    Hast du Textbelege?

    Einmal editiert, zuletzt von Dosenrafioli (11. April 2010 um 20:35)

  • Zitat

    [i]

    Sobald die Klinge arrettiert ist, ist sie defacto eine feststehende Klinge - und da gilt wiederum die max. 12 cm Regel incl. Fehlschärfe. Oder, was glaubst du, weshalb die Regierung nicht explizit auf die Klingenlängen bei Klappmessern eingegangen ist? ;)

    Also da muss ich dir aber jetzt widersprechen. Feststehend ist eben >festetehend< und nicht >feststellbar<.

    Sobald dus klappen kannst, ist da nichts festetehendes mehr.
    Ein festetellbares Taschenmesser kann so lang sein wie es will.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Da es mir ausdrücklich erlaubt wurde, das Messer zu "quälen". Hab ich mich grad mal an nem Holzscheit versucht und ein paar mal kräftig hingehauen. Also da wackelt nix, da schwingt nix. Kurz gesagt, stabil ist das Teil und auch für gröbere Hackarbeiten geeignet.

    Wenns nich so teuer wär......

    Vielleicht kann ich es ja dem edlen Verleiher etwas günstiger abschwatzen. :)

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ich finde, dass WaffG unterscheidet 5 Arten von Messer:
    1. Messer die als Waffe gelten - Kampfmesser
    2. Verbotene Messer - nicht weiter aufgefieselt
    3. Messer mit feststehender Klinge
    4. Messer, dessen Klinge mit einer Hand zu arretieren ist (Beachte - § 42a definiert Einhandmesser nicht mit einhändiger Öffnungsfunktion, sondern dem feststellen der Klinge. Nennen wir das mal Arretierung.
    5. die nicht genannten, sind langläufig (einfache) Messer, die einhändig nicht zu arretieren sind. Das sind Taschenmesser ohne Arretierung oder die zweihändig zu bedienen sind.

    Springmesser, Fallmesser, Faustmesser oder Butterfly sind oben entsprechend einzugruppieren.

    Aber das ein Messer mit klappbarer und arretierbarer Klinge zum festen Messer wird, habe ich noch nicht gehört.
    Vielmehr ist es sogar strittig, dass Änderungen an Messern die ursprügliche Eigenschaft ändert. Das zumindest, wenn ein Rückbau möglich ist.

    Letztlich wird künftige Rechtssprechung vielleicht mehr Klarheit bringen können. So warte nicht nur ich auf entsprechende Urteile. So würde ich mir eine klarere Einstufung nach uneingeschränkt erlaubt, führen verboten oder komplett verboten wünschen.

  • Ich hab nachstehendes von herbertz !

    http://www.dermessershop.de/media/images/p…lder/258820.jpg

    hat um die 160 öcken gekostet - SEHR Massiv !

    Mein Grund warum ichs gekauft hab :

    Im zusammengeklappten Zustand verwende ich es zum Wild aufbrechen.
    In der dazugehörigen Scheide hängt es normal am Gürtel, und macht den eindruck eines stinknormalen Jagdmessers ( auf was ich Wert gelegt habe - weil ich nicht wie Rambo daherkommen möchte )

    Im ausgeklappten Zustand verwende ich es statt einer Machete, wenn ich wieder mal durch Gestrüpp und Dornenbüsche durch muss - von denen befinden sich leider zu viele in meinem Revier.
    Aber für diesen Einsatzzweck ist dieses Messer geradezu prädestiniert !

    Wenn es richtig scharf ist, hack ich damit locker Äste bis 3cm Durchmesser mit einem Hieb durch.
    Nach nunmehr 2 Jahren Einsatz schlackert auch nichts.

    Es kommt sicher immer nur drauf an , für was man ein Messer braucht !
    Für meinen Einsatzzweck genau das richtige.
    Ein zweites Messer nämlich will ich auf keinen Fall auch noch mitschleppen müssen - weil man als Jäger eh schon genug Zeugs mitführt.

    Am Rande bemerkt soll es sich bei dieser Art von Messer um ein uraltes Deutsches Patent eines Seemannes / Admirales handeln - genaueres müsst ich nochmals nachlesen !

  • Kentucky :
    schau mal hier rein !
    Ein Jahresabo der deutschen jagdzeitung kostet 59.- Euro !
    Und das Verlängerungsmesser gibts dazu !
    großteils kosten die verlängerungsmesser über 200.- Euronen !

    da würd sich der kauf der Zeitung alleine schon rentieren !

    http://www.djz.de/447,1398/

    UND hier ein Nachweis über den militärischen Einsatz des Messers :
    http://www.seitengewehr.de/schutztruppe4.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von Jagdzeit (12. April 2010 um 13:38)