Selbstverteidigung ?! (bitte schnell)

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 13.090 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Januar 2003 um 19:21) ist von Old_Surehand.

  • hallo zusammen

    ich bin 18 jahre und will mir im waffenshop eine schreckschuss kaufen (reck miami oder Geco P 225 )
    ich möchte die waffe zur selbstverteidigung, daher mein wohnort von türken und russen "verseucht" ist.

    spray kommt für mich nicht in frage daher es gegen mehrer "nicht viel bring"
    ich möchte die waffen um ab und zu n paar dosen auf dem feld meines kumpels abzukallen (also n bischen "spass" daran haben)
    der vorteil der waffe ist der abschreckfaktor, und desswegen will ich sie mir ja zulegen, daher der angreifer das weite suchen wird bevor er sein "maul" aufmacht und stresst.

    jetzt meine fragen, brauche ich zum erwerb dieser waffen diesen "kleinen waffenschein" und kann ich auf schreckschuss schalldämpfer drauf machen. danke schonmal, bitte schnell antworten daher ich sie sehr bald brauche

    danke für jede antwort

  • Na klar....

    Die Russen und den Türken mit ein Schreckschußpistole...noch mehr Probleme.

    Gerade die Russen laufen bestimmt nicht mit Schreckschußwaffen durch die Gegend.Du ziehst dein Dingen macht nur Knall und der Russe schiesst dir die Rübe weg...

    Gebe dir ein Rat spare dir das Geld und gehe denn Typen aus dem Wege.

    Das was du da schreibst meinst du das im ernst....?
    Aber so blöd kann doch keiner sein mit 18 Jahren

    FWR-Mitglied Nr. 27850

    Einmal editiert, zuletzt von Anschütz2001 (17. Januar 2003 um 14:31)

  • mc_madshot:
    Ansich interessiert uns deine imaginäre(?) Wohnlage nicht! Auch wollen wir hier keine Auflistung von Nationalitäten lesen.
    Klartext: Eine Mässigung deiner Ausdrucksweise wäre in diesem Board wünschenswert.

    Sicherlich verstehen wir uns!? :new16:

  • Wie willst du eigentlich mit einer PAK was abschiessen ???

    Außerdem hilft Pefferspray oder CS genauso gegen die "Angreifer" und ist vor allem bei Gruppen nicht schlecht wegen des breiten Sprühstrahls!

    Außerdem schließe ich mich meinem Vorredner an (:)

    Mfg

    Jens

    In dubio pro reo

    Einmal editiert, zuletzt von P22 (17. Januar 2003 um 13:59)

  • Zitat

    Original von mc_madshot
    ich bin 18 jahre

    ..aber offenbar noch lange nicht erwachsen.

    Du bist einer der Gründe warum es bald den kleinen Waffenschein gibt, hoffentlich bekommst DU ihn nicht ausgehändigt.

    Gruss, Jörg
    <kopfschüttelnd>

  • Mit Co2-Waffen kannst du Dosen abknallen aber net mit Gas-Waffen (vielleicht aus 1m Entfernung, da pustet das Mündungsfeuer dann die Dose um). Aber C02 -Waffen darfst du nicht führen (auch nicht zur abschreckung) - Zwickmühle

    Gruß
    Denis

  • kauf dir 2x p99 mit 2 ersatzmagazinen!

    dann pfeffer und cs abwechselnt einfüllen(2 verschiedene wirkstoffe sind sehr effektiv), nur die beiden ersten patronen solten platz sein(zur warnung)

    auch gut: lass dich vor einem zeugen verhauen und die typen wandern in den knast(die viel zu lockere gesetzeslage macht aber probleme)

    am besten ist du gehst den typen aus dem weg!

  • Ich kann dir nur empfehlen etwas Selbstverteidigung zu lernen, daß du dich im Notfall, d.h. wenn es um deinen Besitz oder deine Ehre geht gegen andere wehren kannst. Ansonsten ist es klüger, vor allem wenn es um "Gruppen" geht, einen Bogen drum zu machen. So eine Miami kostet ein schönes Sümmchen und wäre doch Schade wenn du sie "abgenommen" bekommst, oder ?

  • Kauf dir ne GROßE dose pfeffer oder cs spray (150ml) mit konischem strahl. is effektiver, billiger und vorallem ungefährlicher (für dich!) als eine gas pistole.
    Ansonsten: GEH DENEN DOCH EINFACH AUS DEM WEG!

    1984 is NOT a how-to

  • Hinweis 1: lern Deutsch, eine gute Grammatik und eine entsprechende Ausdrucksweise macht auch Eindruck.

    2. wenn du dann noch Langeweile hast; lerne Russisch und Türkisch - genug Gelegenheit zum Üben und Anwenden hast du ja (nach deiner Aussage ) in der Nachbarschaft

    nun zu deinen Fragen:
    nach dem neuen WaffG. brauchst du dann einen "kleinen Waffenschein" ( wenn du dem Sachbearbeiter dein Anliegen so vorträgst wie hier wird er sicher vor Begeisterung in die Hände klatschen) und wenn du dann zu allem Überfluß auch noch einen Schalldämpfer montierst wird der Staatsanwalt zu einem guten Bekannten.

    Diese Männer, sanfter als Lämmer,
    sind wilder als Löwen.
    Bernhard von Clairvaux - De Laude Novae Militiae ad milites templi

    Einmal editiert, zuletzt von Duncan (17. Januar 2003 um 14:35)

  • Zitat

    Original von ivtu
    Ich kann dir nur empfehlen etwas Selbstverteidigung zu lernen, daß du dich im Notfall , d.h. wenn es um deinen Besitz oder deine Ehre geht gegen andere wehren kannst. Ansonsten ist es klüger, vor allem wenn es um "Gruppen" geht, einen Bogen drum zu machen. So eine Miami kostet ein schönes Sümmchen und wäre doch Schade wenn du sie "abgenommen" bekommst, oder ?

    Ich denke gerade in DIESER Art Notfall ist es um einiges schlauer, nicht auf Ritter zu machen und seine "Ehre" (wie lächerlich klingt das eigentlich??!!) verteidigen zu wollen, sondern mit der Gesundheit / dem Leben davonzukommen!!! Sch**** auf den Besitz und die Ehre! :fluch:

    -xray

    "Der Wohlstand eines Landes beruht auf seiner aktiven und passiven Handelsbilanz, auf seinen innern und äußern Anleihen sowie auf dem Unterschied zwischen dem Giro des Wechselagios und dem Zinsfuß der Lombardkredite; bei Regenwetter ist das umgekehrt." -Peter Panther, 1931

  • Zitat

    Original von xray

    Ich denke gerade in DIESER Art Notfall ist es um einiges schlauer, nicht auf Ritter zu machen und seine "Ehre" (wie lächerlich klingt das eigentlich??!!) verteidigen zu wollen, sondern mit der Gesundheit / dem Leben davonzukommen!!! Sch**** auf den Besitz und die Ehre! :fluch:

    -xray


    Diese Begriffe habe nicht ich mir ausgedacht, sondern unser Gesetzgeber...

    Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren. (BGB § 227 und StGB § 32) 
    Die Verteidigung setzt einen Angriff voraus; d.h. ein geschütztes Rechtsgut wird von einem Menschen bedroht oder verletzt. Als zu verteidigende Rechtsgüter kommen z.B. in Betracht: Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, Eigentum .

    Es ist natürlich jedem selber überlassen in wie weit er sich seine Rechte von anderen einschränken läßt, bzw. um was es sich für den einzelnen persönlich lohnt zu kämpfen...

  • hi,
    sagt mal was geht den hier ab?
    um die ehre kämpfen? verseuchte Viertel?
    oh man, leute wenn das die Verfassungswächter sehen dann gibt es bald nur noch einen waffenrechtsparagraphen und der heisst "alle waffen, wie auch immer betrieben, mit was auch immer für einer ladung etc. sind verboten".
    also ich kann mich da Xray nur anschließen.
    @madshot: ich glaube du kennst den unterschied zwischen co2- bzw. luftpistolen und Gas- bzw. Screckschusspistolen nicht. Ich rate dir auch dennen einfach aus dem weg zu gehen, und falls du in die enge gedrängt wirst, und es wirklich eine Situation ist in der die Selbstverteidigung angemessen ist, dann solltest du ein Spray einsetzen. Dieses ist besser, einfacher zu bedienen, zuverläßiger und billiger.
    Vom Kauf einer Gaspistole würde ich dir abraten, denn wenn du eine pistole ziehst dann werden die anderen nicht zögern ebenfalls härtere sachen rauszuholen und das sind dann vieleicht nicht nur schrekschusswaffen, sonder stichwaffen oder echte pistlen, dann siehst du bald alt aus.

    mfg
    Sushi

    Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
    Albert Einstein

  • ivtu: hörte sich von hier aus ganz nach eigener Meinung an, sorry. Sollte kein persönlicher Angriff werden, nur werde ich bei Leuten, die glauben, den Helden spielen zu müssen leicht erbost :))

    -xray

    "Der Wohlstand eines Landes beruht auf seiner aktiven und passiven Handelsbilanz, auf seinen innern und äußern Anleihen sowie auf dem Unterschied zwischen dem Giro des Wechselagios und dem Zinsfuß der Lombardkredite; bei Regenwetter ist das umgekehrt." -Peter Panther, 1931

  • nachtrag:
    ivtu: es wird aber sehr schwer sein den staatsanwalt davon zu überzeugen das deine ehre bedroht war. Wie stellst du dir so eine situation vor, in der du deine ehre mit einer schrekschuss waffe verteidigen musst?

    Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
    Albert Einstein

  • Kleiner Tip (nicht anwenden ;D :(

    Klemm dir nen Radio auf die Schulter, lad dir rechtsradikale Musik ausm Internet runter (soll keine Anstiftung sein ;D ) und brenn dir ne CD - ab inn Recorder rein und ab mit voller Lautstärke durch die Siedlung (wenn die Türken und Russen das verstehen was da gesungen wird) vorher hol dir noch ein paar Zeugen mit Kameras und Fotoapparaten - am besten noch ne Zivilstreife die hinter dir herfährt um eingreifen zu können :crazy3:;D
    Aber wie gesagt NICHT ANWENDEN - dein Körper wird´s dir danken.

    AM BESTEN: Kauf dir ne Softair - da kannste auf Dosen ballern, die darfste mit dir rumschleppen und damit haste gleich ne Waffen-Attrappe zum abschrecken - nur falls die doch angreifen: Beine inne Hand!!!

    Ansonsten ne Frage an EYKEN:
    Darf man eigentlich Pfefferpatronen gegen Menschen verwenden? Ich mein das Spray ist ja auch nit erlaubt.

  • Zitat

    Original von xray
    ivtu: hörte sich von hier aus ganz nach eigener Meinung an, sorry. Sollte kein persönlicher Angriff werden, nur werde ich bei Leuten, die glauben, den Helden spielen zu müssen leicht erbost :))

    -xray


    Schon klar, hab ich auch nicht als Angriff verstanden
    Sowas wird bei der Sachkundeprüfung zur WBK abgefragt, sonst wüßt ich das auch nicht...

  • Kauf dir besser 'n Rudel Hunde und geh nur noch so gassi. :))
    Vielleicht sollte :F: Waffen doch besser erst ab 21J. verkauft werden.
    :new2:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod: