Abend erstmal an alle weiss jemand wie es aussieht wenn man in eine andere Stadt/Bundesland umzieht wie es dann mit dem KWS weiterläuft, weil dort drauf steht ja WOHNHAFT IN: ..... und wenn man jetzt umgezogen ist und bei einer Kontrolle ihn vorzeigen muss und dort noch die alte stadt angegeben ist obs dann probleme gibt? muss ich ihn ändern lassen ? weil eigentlich steht da ja unbefristet drauf .... ?????
KWS und Umzug andere Stadt/Bundesland
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speedplay -
20. Januar 2010 um 22:07
Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.051 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Da der KWS nur mit Personalausweis, auf dem die aktuelle Adresse stehen sollte, geführt werden darf, erübrigt sich die Ummeldung des KWS.
Für unsere ausländischen Bürger mit KWS ist der Reisepaß mit Aufenthaltsgenehmigung und Meldebescheinigung ständig mitzuführen. -
achjaa ,dann mal vielen dank für die info!
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Genau, das hätte man dir auch beim Rathaus oder Bürgerbüro gesagt.
Habe ich nemlich gerade vor 3 Monaten da angefragt.Also das ist mal was wo man nicht für neu bezahlen muß.
Gruß Christian
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Zitat
Original von Vogelspinne
Da der KWS nur mit Personalausweis, auf dem die aktuelle Adresse stehen sollte, geführt werden darf, erübrigt sich die Ummeldung des KWS.
Für unsere ausländischen Bürger mit KWS ist der Reisepaß mit Aufenthaltsgenehmigung und Meldebescheinigung ständig mitzuführen.Und wenn ich nun den KWS eines Namenvetters bei mir trage? (rein hypothetisch!)
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der in der gleichen Stadt geboren wurde und am gleichen Tag/Monat/Jahr Geburtstag hat?
Unwarscheinlich.
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Zitat
Original von Christian
Genau, das hätte man dir auch beim Rathaus oder Bürgerbüro gesagt.
Habe ich nemlich gerade vor 3 Monaten da angefragt.Also das ist mal was wo man nicht für neu bezahlen muß.
Gruß Christian
das ist echt mal ein wunder hab ich mit vorhin auch gedacht, wäre doch eigentlich ne super möglichkeit für den staat wieder 50 euro einem aus der tasche zu locken
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Zitat
Original von Creep0815
Und wenn ich nun den KWS eines Namenvetters bei mir trage? (rein hypothetisch!)ZitatOriginal von complete crazy
der in der gleichen Stadt geboren wurde und am gleichen Tag/Monat/Jahr Geburtstag hat?Nicht unwahrscheinlich.
Aber der müsste genauso blöd sein, dafür 50 EUR hingelegt zu haben.
Und DAS ist unwahrscheinlich.
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Wo Du Recht hast....
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ich habe meinen wohnsitz in deutschland (wie einige von euch wissen habe ich meinen hauptwohnsitz in der tschechischen republik und einen nebenwohnsitz in deutschland) vor ein paar jahren von dresden nach leipzig verlegt. auf telefonische anfrage bei der zuständigen behörde hier hiess es von einem äusserst misgelauntem sachbearbeiter es müsste ein neuer ausgestellt werden, natürlich wieder 50 euro. ein kurzer blick ins forum belehrte mich jedoch eines besseren. führerschein wird ja schliesslich nach umzug auch kein neuer ausgestellt...
ich hoffe nur polizisten bei eventuellen kontrollen sehen das auch so
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Zitat
Original von speedplay
das ist echt mal ein wunder hab ich mit vorhin auch gedacht, wäre doch eigentlich ne super möglichkeit für den staat wieder 50 euro einem aus der tasche zu locken
RUHIG [SIZE=7]bringt die doch nicht auf Ideen[/SIZE]
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das mal gut zuwissen...
Ich hätte ja gedacht, dass es sich wie bei dem alten Fahrzeugscheinen verhält und die beim Ummelden einen 10€ Aufkleber mit neuer Adresse draufhauen
Glück gehabt
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Zitat
Original von Don Hondo
das mal gut zuwissen...Ich hätte ja gedacht, dass es sich wie bei dem alten Fahrzeugscheinen verhält und die beim Ummelden einen 10€ Aufkleber mit neuer Adresse draufhauen
Glück gehabt
jap
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Zitat
Original von Vogelspinne
Für unsere ausländischen Bürger mit KWS ist der Reisepaß mit Aufenthaltsgenehmigung und Meldebescheinigung ständig mitzuführen.So nicht richtig die Meldebescheinigung muß man nicht mitführen da die ohnehin nur 4 wochen gültig ist. Reißepaß mit Aufenhalts Bzw Niederlassungserlaubnis genügt. Bin Ausländer und wurde schon kontroliert.
Und beim deutschen Paß kann ja auch einer "Vergessen" sich sofort umzumelden.