KWS und Umzug andere Stadt/Bundesland

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.051 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. April 2010 um 17:23) ist von Jhary.

  • Abend erstmal an alle weiss jemand wie es aussieht wenn man in eine andere Stadt/Bundesland umzieht wie es dann mit dem KWS weiterläuft, weil dort drauf steht ja WOHNHAFT IN: ..... und wenn man jetzt umgezogen ist und bei einer Kontrolle ihn vorzeigen muss und dort noch die alte stadt angegeben ist obs dann probleme gibt? muss ich ihn ändern lassen ? weil eigentlich steht da ja unbefristet drauf .... ?????

  • Da der KWS nur mit Personalausweis, auf dem die aktuelle Adresse stehen sollte, geführt werden darf, erübrigt sich die Ummeldung des KWS.
    Für unsere ausländischen Bürger mit KWS ist der Reisepaß mit Aufenthaltsgenehmigung und Meldebescheinigung ständig mitzuführen.

  • Genau, das hätte man dir auch beim Rathaus oder Bürgerbüro gesagt.
    Habe ich nemlich gerade vor 3 Monaten da angefragt.

    Also das ist mal was wo man nicht für neu bezahlen muß.

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Da der KWS nur mit Personalausweis, auf dem die aktuelle Adresse stehen sollte, geführt werden darf, erübrigt sich die Ummeldung des KWS.
    Für unsere ausländischen Bürger mit KWS ist der Reisepaß mit Aufenthaltsgenehmigung und Meldebescheinigung ständig mitzuführen.

    Und wenn ich nun den KWS eines Namenvetters bei mir trage? (rein hypothetisch!)

  • Zitat

    Original von Christian
    Genau, das hätte man dir auch beim Rathaus oder Bürgerbüro gesagt.
    Habe ich nemlich gerade vor 3 Monaten da angefragt.

    Also das ist mal was wo man nicht für neu bezahlen muß.

    Gruß Christian

    das ist echt mal ein wunder hab ich mit vorhin auch gedacht, wäre doch eigentlich ne super möglichkeit für den staat wieder 50 euro einem aus der tasche zu locken *lol*

  • Zitat

    Original von Creep0815
    Und wenn ich nun den KWS eines Namenvetters bei mir trage? (rein hypothetisch!)

    Zitat

    Original von complete crazy
    der in der gleichen Stadt geboren wurde und am gleichen Tag/Monat/Jahr Geburtstag hat?

    Nicht unwahrscheinlich.

    Aber der müsste genauso blöd sein, dafür 50 EUR hingelegt zu haben.
    Und DAS ist unwahrscheinlich.
    :ngrins:

    Fördermitglied des VDB.

  • ich habe meinen wohnsitz in deutschland (wie einige von euch wissen habe ich meinen hauptwohnsitz in der tschechischen republik und einen nebenwohnsitz in deutschland) vor ein paar jahren von dresden nach leipzig verlegt. auf telefonische anfrage bei der zuständigen behörde hier hiess es von einem äusserst misgelauntem sachbearbeiter es müsste ein neuer ausgestellt werden, natürlich wieder 50 euro. ein kurzer blick ins forum belehrte mich jedoch eines besseren. führerschein wird ja schliesslich nach umzug auch kein neuer ausgestellt...

    ich hoffe nur polizisten bei eventuellen kontrollen sehen das auch so :D

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Zitat

    Original von speedplay

    das ist echt mal ein wunder hab ich mit vorhin auch gedacht, wäre doch eigentlich ne super möglichkeit für den staat wieder 50 euro einem aus der tasche zu locken *lol*


    RUHIG :n23: [SIZE=7]bringt die doch nicht auf Ideen[/SIZE] :deal:

    Sieh nich weg... GIB PAPPNASEN KEINE CHANCE!!!
    ------------------------------------------------------------------------
    Röhm RG96 (schwarz-brüniert) ; Röhm RG96 Army AN (oliv-altnickel) ; Röhm RG 99N (Luxus) ; Geco P217 (schwarz-brüniert/verschollen)

  • das mal gut zuwissen... ;D

    Ich hätte ja gedacht, dass es sich wie bei dem alten Fahrzeugscheinen verhält und die beim Ummelden einen 10€ Aufkleber mit neuer Adresse draufhauen :evil:

    Glück gehabt :))

  • Zitat

    Original von Don Hondo
    das mal gut zuwissen... ;D

    Ich hätte ja gedacht, dass es sich wie bei dem alten Fahrzeugscheinen verhält und die beim Ummelden einen 10€ Aufkleber mit neuer Adresse draufhauen :evil:

    Glück gehabt :))


    (:) (:) (:) jap

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Für unsere ausländischen Bürger mit KWS ist der Reisepaß mit Aufenthaltsgenehmigung und Meldebescheinigung ständig mitzuführen.

    So nicht richtig die Meldebescheinigung muß man nicht mitführen da die ohnehin nur 4 wochen gültig ist. Reißepaß mit Aufenhalts Bzw Niederlassungserlaubnis genügt. Bin Ausländer und wurde schon kontroliert.

    Und beim deutschen Paß kann ja auch einer "Vergessen" sich sofort umzumelden.

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (22. April 2010 um 17:26)