Laser / Lampen an Softairs

Es gibt 135 Antworten in diesem Thema, welches 15.070 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Januar 2010 um 13:43) ist von your-face.

  • Zitat

    Original von Walt(h)er
    katha:


    Ahja, also verboten?

    Mfg Alex

    ich rede nicht von taschenlampen die man auch in irgend eine montage rammeln kann. es geht mir um den PEQ II den o'neil vorher angesprochen hat. zur montage an schusswaffen vorgesehen ==> illegal.

    o
    L_
    OL
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  • Also reine Montagen sind nicht illegal, aber eine passende Lampe dazu in einer Sendung ist mindestens grenzwertig, weil die offensichtliche Absicht klar sein dürfte. Da kann man sich kaum noch rausreden. Daher steht dieser Umstand auch auf der Bestellseite.

  • Eine Grauzone ist es allerdings kann man, wie gesagt, nicht auf "Vermutungen" hin bestraft werden.

    Um das vor Gericht durchzusetzen braucht man, wie auch schon gesagt, mit Sicherheit einen Anwalt.
    Aber der Ansatz ist da und mMn hat man mit dem Import von einer Lampe, die getrennt von der Montage geliefert wird aber dennoch zusammen in der selben Verpackung, nichts verbrochen.

    Mfg Alex

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  • Alex hat da vollkommen Recht.
    Die Teile können ja für den Einsatz im Ausland sein.
    Genauso ist es mit Selektorplatten und Selektorlevern.

    mfg Alex²

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  • Ich beton es gerne nochmal, es geht mir um einen AN/PEQ II.

    Hier nochmal der Link, damit ihr euch das Ding alle angucken könnt (ich glaub nur Katha hat begriffen, worum es mir geht).

    http://www.wgcshop.com/wgc2008/main/p…ecial&rs=Lasers

    So, und an dem Teil kann man die Weavermount abnehmen, und -nach Rücksprache mit wgc- würde man mir die auch getrennt (sogar in nem Extrapäckchen zuschicken).

    Wie sieht es damit aus?

    Grüße

  • Das teil ist illegal, egal ob du was abbauen lässt oder nicht, da es wirklich nur für den Waffeneinsatz konzipiert ist.
    Da hast du absolut keine Chance.
    Also lass es lieber.

    mfg

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  • Ohne bzw. getrennt von der Mount legal.

    Ist ja ohne Mount nichts anderes als eine Lampe mit einem Laser zusammen in einem Gehäuse.

    Das ist aber auch nur meine Meinung.

    Mfg Alex

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    Einmal editiert, zuletzt von Walt(h)er (21. Januar 2010 um 18:59)

  • Da muss ich dir leider widersprechen Alex.
    Bei solchen Vorrichtungen ist es egal, ob da Mount drann ist oder nicht.
    Da gilt die Ausrede nicht, "ist doch nur eine Taschenlampe."

    mfg

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  • Geil!

    Pers 1: Du kommst in die Hölle!
    Pers. 2: Du kommst 1000%ig in die Hölle!
    Pers. 3: Ist erlaubt, du kommst in den Himmel.

    :crazy3: :crazy3: :crazy3:

    Ich lach mich echt kaputt. Vielleicht sollte ich mit der Frage zu "5 gegen Jauch" oder so gehen.

    *lol* *lol* *lol*

    Einmal editiert, zuletzt von Jack ONeill (21. Januar 2010 um 19:04)

  • Ohne eine feste Montage ist das einfach nur eine Lampe mit einem Laser in einem Plastikgehäuse.
    Warum sollte es also verboten sein?

    Mfg Alex

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  • Weil das im Gegensatz zu Tactical Lights/Lasern nur für Waffen konstruiert ist und eben nicht auch zum normalen Gebrauch.
    Da ist es dann auch vollkommen egal ob du da eine Mount drann hast oder nicht.

    mfg

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  • Zitat

    Original von Walt(h)er
    Ohne eine feste Montage ist das einfach nur eine Lampe mit einem Laser in einem Plastikgehäuse.
    Warum sollte es also verboten sein?

    Mfg Alex

    ganz einfach weil:

    Zitat

    Original von Waffengesetz Anlage 2 - Abschnitt 1 - Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    [...]1.2 Schusswaffen [...] oder
    1.2.4 für Schusswaffen bestimmte
    1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

    egal wie man das dreht, auch wenn man die aufnahme abmacht...die bestimmung bleibt gleich.

    doofes gesetz aber so ists nunmal :-/

    e: hmmm sooo gesehen ist auch der umgang mit einer rolle klebeband und einer maglite verboten, wenn ich die absicht habe beides an einer waffe zu befestigen, oder? :D

    o
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    Einmal editiert, zuletzt von katha (21. Januar 2010 um 19:06)

  • So siehts aus.
    Thema erledigt.
    Der Gesetzestext ist eindeutig.

    mfg

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    Einmal editiert, zuletzt von Hmm (21. Januar 2010 um 19:06)

  • Mit abgenommener Montage ist eine Befestigung des LLM's unmöglich.
    Also ist es nicht mehr als ein Laser und eine Lampe. Die Bestimmung geht ohne Montage verloren.

    Mfg Alex

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  • Es ist trotzdem "Eine für Schusswaffen bestimmte Vorrichtung" Egal ob Mount oder nicht.

    mdf

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  • Es sieht nicht nur so aus, es ist eins!
    Wäre es eine Akkubox, wäre das was anderes.

    mfg

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  • Ohne Montage ist es mMn nicht mehr als eine "komisch" geformte Lampe mit einem Laser.

    Egal wie es aussieht oder wofür es ursprünglich gedacht ist.

    Denn wo ist der Unterschied zwischen z.B. einer Surefire M3 und dem PEQ ohne Montage?
    Lediglich die Optik.

    Mfg Alex

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