Es gibt 87 Antworten in diesem Thema, welches 7.909 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Mai 2010 um 16:07) ist von Lanam.

  • hallo erstmal^^

    also ich hätte da mal son frägchen^^ Bei uns in der Gegend sind immer wieder Zeltpartys und da ich noch nicht Mobil bin gehe ich halt zu Fuß dort hin...dashalb würde ich mich mit ner SSW sicherer fühlen (vorallem auf dem rückweg wenn einen die ganzen besoffenen anpöbeln) so meine frage ist jetzt ob man die SSW dann einfach bei der Security am Eingang abgeben kann und nachher einfach wieder mit nehmen kann oder meint ihr das würde es erhebliche probleme geben??

    MfG Tobi

  • Mh.....

    Ich weiß ja nicht wie eure Türsteher sind....

    Aber in dem Falle würde ich ein kleines Spray empfehlen. Trägt nicht zu sehr auf und könnte unter Umständen weit weniger Stress als eine SSW geben.

    Klingt für mich selber sehr nach Grauzone. Wenn KWS vorhanden und dezent und verdeckt geführt ----> Wo kein Kläger da kein Richter....

    Aber andererseits Öffentliche Versammlung ---- laut Gesetz no go ???

    Vielleicht weiß wer anders besseren Rat. :n19:

    Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamellbonbons aber exakt 25911 Wörter. (:)

    ,,Arm yourself because no-one else here will save you"

    Rules for a Gunfight :
    1. Bring a Gun. Preferably
    , bring at least two Guns.
    2. Bring all of you friends who have Guns.

  • Ganz ehrlich, die werden dich wohl nicht mal reinlassen wenn du da mit Waffen ankommst.

    Und wenn du mit einer Schreckschusspistole auf nen haufen besoffener schiesst werden die dich erst recht vermöbeln, also einfach unauffällig verhalten beim nach hause laufen dann wird dich auch keiner belästigen :new16:

    Einmal editiert, zuletzt von Tony22 (10. Januar 2010 um 03:51)

  • Danke für eure schnellen Antworten... Dürfte man die SSW denn im Auto aufbewahren??? Das Auto ist ja abgeschlossen und somit Nichtberechtigten der Zugriff versperrt... Also dürfte das theoretisch keine Probleme geben oder? Pfefferspray is meines Wissens nach bei öffentlichen Veranstaltungen laut Gesetz auch ein no go... Der einzige Vorteil ist das man es leichter verbergen kann..

    Einmal editiert, zuletzt von ToFu91 (10. Januar 2010 um 04:10)

  • Nein, darf man nicht.

    Ein KFZ ist kein abgeschlossenes Behältnis.
    Wenn eine SSW im Auto ist, dann muss auch immer ein KWS-Inhaber anwesend sein (und es muss sichergestellt sein, dass ein ebenfalls im KFZ befindlicher Dritter, der keinen KWS besitzt, Zugriff zur Waffe erlangen kann).
    Einzige Ausnahme: Das KFZ steht auf einem Privatgrundstück und der Inhaber des Hausrechts ist mit der Anwesenheit der SSW einverstanden.


    Stefan

  • Nein im Auto darf die SSW nur so lange sein wie du auch darin bist.
    Denn ein Auto gild vor dem Gesetz nicht als sicherer Behälter.

    Nur wenn du ein Wohnmobiel hast sieht die Welt anders aus. Denn das gild als Wohnraum.

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Zitat

    Original von Christian


    Nur wenn du ein Wohnmobiel hast sieht die Welt anders aus. Denn das gild als Wohnraum.

    Das soll doch ein witz sein oder? Ist doch auch nichts anderes oder gehts da sogar ums Gewicht?

    Einmal editiert, zuletzt von Tony22 (10. Januar 2010 um 05:27)

  • ab 3,5 t evtl.?

    In unsrer (Dorf)Disco im nächsten Ort rufen die gleich bei der Polizei an, die kommt und nimm dir das Teil ab...kömmt öfters vor,alle halbe Jahr mal.

    Einmal editiert, zuletzt von TomCat74 (10. Januar 2010 um 09:10)

  • Zitat

    Original von ToFu91
    hallo erstmal^^

    (...) so meine frage ist jetzt ob man die SSW dann einfach bei der Security am Eingang abgeben kann (...)

    Ganz davon abgesehen wie das Rechtlich aussieht (Überlassung der SSW an einen Dritten etc.) Dann müsste doch der Security auch nen KWS haben...?!

  • Also der Security übt zwar Hausrecht aus aber es ist ja nicht sein Grundstück...bzw. es ist halt kurzfristig gemietet...keine Ahnung wie das genau gehandhabt wird. Aber ich will eh den Security mal sehen wenn du dem dann ne Pistole aufn Tisch legst :crazy2:

    Einmal editiert, zuletzt von cocacoke (10. Januar 2010 um 10:01)

  • Danke für eure Meinungen... Und wie wäre es wenn man die SSW in einem Minitresor im Auto aufbewahren würde?? Und zu den Türstehern die sind meisstens von der selben Firma und die habe alle den KWS...ich könnte ja ma bei denen in der zentrale nachfragen... Aber selbst wenn die sagen ok ist ja immer noch nicht gewährleistet ob der Türsteher genauso denkt ( bzw. Ich glaube er wüsste einfach nicht ob ja oder nein und würde aus Prinzip nein sagen)

    MfG Tobi

  • Zitat

    Original von Tony22
    Und wenn du mit einer Schreckschusspistole auf nen haufen besoffener schiesst werden die dich erst recht vermöbeln, also einfach unauffällig verhalten beim nach hause laufen dann wird dich auch keiner belästigen :new16:

    Aha. Woher kannst du das beurteilen, dass die dazu noch in der Lage sind!?!

    Ich konnte im Toppic nirgends erkennen das der Threadstarter nach der Wirksamkeit der SSW gefragt hat. Durch solche Posts wie deinen driften die Themen immer wieder ab in ne pro/contra Diskussion, ob SSW zur SV geeignet ist oder nicht.

    Zum Thema selber:

    Ich würde da auch ehrlich gesagt auch im ehesten auf ein Pfefferspray ausweichen und das gut verstecken.

    Ich bin mal als ich was jünger war mit ner SSW an der Tür "abgefangen" worden. Ich hab die abgegeben (bzw. abgeben müssen :crazy2:) und am Ende wiederbekommen. Aber das würde ich nicht nochmal erleben wollen.

    A) war das peinlich, und

    B) wer weiß, ob die du jemals wiedersiehst. Am Ende kann sich der Türsteher "nicht mehr erinnern" das er was von dir hat. Und dann?

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

    Einmal editiert, zuletzt von Knallebum (10. Januar 2010 um 11:05)

  • Zitat

    Original von ToFu91
    hallo erstmal^^

    also ich hätte da mal son frägchen^^ MfG Tobi


    Wir können aus der Ferne nicht beantworten, wie die dortige Security reagiert und ddas handhaben wird. Da musste die Leutchen am Eingang schon selbst frägeln.
    Jedoch auf dieser Veranstaltung dürfte eine Mitnahme von Waffen nicht erlaubt sein, da das als öffentliche Veranstaltung zählen dürfte und schon unabhängig des Veranstalters nach § 42 WaffG verboten ist.

  • Sind solche Clubs nicht geschlossene Gesellschaft? :confused2:

    Öffentlich ist doch wenn man einfach so reinmaschieren kann, die Türsteher wählen doch aus, wer in ihre Gesellschaft reindarf.

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Ne die Türsteher sind nur für die Sicherheit da... Es darf jeder rein... Wenn er sich an die Regeln hält... Weiß denn noch jemand wie es mit einer SSW in einem Tresor im Auto aussieht??

  • Zitat

    Original von ToFu91
    Ne die Türsteher sind nur für die Sicherheit da... Es darf jeder rein... Wenn er sich an die Regeln hält... Weiß denn noch jemand wie es mit einer SSW in einem Tresor im Auto aussieht??

    Wenn die SSW in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt wird ist es kein Führen sondern Transportieren und das darf man ohne Kws.

    Edit : Natürlich Ungeladen und getrennt von Munition!

    Evtl. ist dieser Thread für dich Interessant : Klick mich!


    Mfg Sebi

    Einmal editiert, zuletzt von Sebi © (10. Januar 2010 um 11:47)

  • Wie ist denn das rechtlich gesehen? Vielleicht denkt sich ja der Türsteher auch, der Kerle hat jetzt vielleicht nen paar Bierchen getrunken, und nun soll ich ihm die SSW zurückgeben?


    Wenn ich persönlich so viel Bammel hätte aufm Heimweg, dann würde ich nen Selbstverteidigungskurs belegen oder auf nen Pfefferspray zurückgreifen...alles andere wäre mir zu gefährlich, auch wegen der rechtlichen Folgen!

    This ain't no ponyride