Frage zu Beretta?

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 8.862 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Januar 2010 um 13:15) ist von lita1713.

  • Das ändert aber nichts daran, dass man ihn nicht haben darf!
    Klar kannst Du ins Ausland fahren und einen kaufen, das ist auch in Ordnung, so lange er dort bleibt.
    Einführen darfst Du ihn nicht!
    Gruß

  • Zitat

    Original von offspring4ever
    Das ändert aber nichts daran, dass man ihn nicht haben darf!
    Klar kannst Du ins Ausland fahren und einen kaufen, das ist auch in Ordnung, so lange er dort bleibt.
    Einführen darfst Du ihn nicht!
    Gruß

    was ja nicht ganz korrekt ist. der besitz und die einfuhr sind selbstverständlich erlaubt, nur der anbau ist verboten.

    God made Men, Sam Colt made them equal.

  • Nein, bei Lasern ist sogar der Besitz strafbar.
    Zummindestens bei taktischen, die für Waffen vorgesehen sind.

    mfg

    Meine Babys:
    RS T56-1, VFC AIMS, H&K USP .45 Match, 2x KWA MAC11 A1, Franchi Sas 12, DE Mossberg M500, Marushin T2 1887

    Einmal editiert, zuletzt von Hmm (11. Januar 2010 um 21:02)

  • Zitat

    Original von pennyP

    was ja nicht ganz korrekt ist. der besitz und die einfuhr sind selbstverständlich erlaubt, nur der anbau ist verboten.

    Schon die Montagen zum Anbau sind verboten. Die Einfuhr von mantagefähigen Lasern ist erst recht verboten.

    Einmal editiert, zuletzt von RaSu (11. Januar 2010 um 21:00)

  • Exakt, nicht der Laser an sich ist das Problem (Laserpointer sind ja auch erlaubt), sondern die Montage dazu.

    Laser + Montage = Besitz verboten!
    Laser alleine = ok.
    Montage alleine = ... *Grauzone* Wenn die Montage klar erkennbar nur für Laser und Lampen GEDACHT ist, ist der Besitz verboten! Taugt sie auch für anderes (und es steht nicht "Laser" auf der Verpackung") könnte es legal sein. Angesichts der möglichen Strafen würde ich aber von Experimenten absehen!

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

    Einmal editiert, zuletzt von Elchinator (11. Januar 2010 um 21:03)

  • Zitat

    Original von Hmm
    Nein, bei Lasern ist sogar der Besitz strafbar.
    Zummindestens bei taktischen, die für Waffen vorgesehen sind.

    mfg

    hast du da mal die entsprechende passage des gesetzes da? das würde mich doch sehr wundern.

    God made Men, Sam Colt made them equal.

  • Zitat

    Original von Elchinator Angesichts der möglichen Strafen würde ich aber von Experimenten absehen!

    das unterschreib ich übrigens vorbehaltlos.

    God made Men, Sam Colt made them equal.

  • 1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren).

    Seite 2, steht alles.

    mfg

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  • 1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren).

    na das hab ich ja gesagt. aber wo bitte steht, dass die montagen verboten sind? das anbringen von leuchtmitteln ist verboten. von der montage ansich steht da nix. oder hab ich das überlesen? ehrlich.. wenn du mehr weißt, lerne ich gern. aber die passage würd ich gern sehen.

    God made Men, Sam Colt made them equal.

  • Vorrichtung ist für mich Montage.

    mfg

    Meine Babys:
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  • begriffswirrwarr. ich meinte, das anbringen ist verboten, die vorrichtung ansich finde ich nirgends im gesetz erwähnt.

    God made Men, Sam Colt made them equal.

  • Na wieso?
    Verboten sind: "Vorrichtungen, die..."
    Auf Deutsch, alle Montagen mit Lasern/Lampen/Naschtsichgeräten, etc.
    mfg

    Meine Babys:
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  • Das Gesetz sieht nun einmal nicht jede bekloppte Idee und jeden Gedankenfurz eines zwölfjährigen Grundschulanwärters vor! Es gibt eine "Absicht" des Gesetzgebers, die Durchführung liegt dann bei Judikative und Executive.

    Das bedeutet: nur weil es nicht wortwörtlich im Gesetz steht, hat man nicht den Joker gezogen! Es gibt Richter, die beurteilen, ob etwas dem Gesetz entspricht. Und die generellen Vorgaben der letzten Jahre besagen, daß eben auch Montagen verboten sind, wenn sie erkennbar nur dazu dienen, Leuchtmittel an einer Waffe zu montieren.
    (Ich weiß, es gibt Ausnahmen. Aber die bestätigen die Regel...)

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • ich fühle mich eigentlich weiterhin in meiner auffassung bestätigt. auch nach dem lesen des verlinkten kommentars.

    lampe ist erlaubt, montage ist erlaubt. lampe an montage ist schon sehr heikel, und die kombi aus lampe an montage an waffe ist verboten.

    God made Men, Sam Colt made them equal.

  • Zitat

    Original von Unheilig
    hol die KSC/KWA, außer du legst eben wert auf Markings und nimmst dafür bissl schlechtere Qualität

    Also empfehlt ihr mir ganz klar die M9 von KSC/KWA, warum hat diese Pistole zwei Hersteller, KWA und KSC?