Sachkunde für ALLE Waffenbesitzer?

Es gibt 71 Antworten in diesem Thema, welches 5.606 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Januar 2010 um 21:11) ist von JohnnyB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    er wäre ein statistisch unbedeutender Fall.

    Über andere kann man doch eh nicht reden. Statistisch bedeutsame Fälle gibt es IMHO nicht unter den paar KWS Besitzern.

    Meine Güte, 50 Jahre lang konnte jeder der 18 war eine SSW frei führen. Seltsamerweise war das keine unsicherere Zeit als heute wo er schon stärker durchleuchtet als manch ein Beamter.

    Und jetzt soll er neben der Zahlung von 50 Euro auch noch mit einem Tag Schulung, weiteren Kosten und nicht zu vergessen zeitlichen Belastung abgeschreckt werden? Und das für eine Gaswaffe die in aller Regel - und auch Statistisch - immer noch weit weniger Schäden anrichtet als ein Baseballschläger, eine Flasche oder auch nur ein Stein?

    So langsam geht da jedes Augenmaß verloren.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Ich für meinen Teil projiziere das nicht (nur) auf KWS-Inhaber.

    Um es mal etwas plakativer zu sagen:
    "Anständige Bürger sollen besitzen und führen dürfen, was sie wollen!"

    Fördermitglied des VDB.

  • Das Problem liegt doch ganz wo anders: die deutsche rein auf Täter-Resozialisierung (und damit zu Lasten der Opfer gehenden) Rechtssprechung.

    Es kann doch nicht sein, dass sich keiner oder höchstens private Institutionen wie der weiße Ring (der meiner Meinung nach ein Armutszeugnis Deutschlands ist, da dies eigentlich eine der Hauptaufgaben des Staates ist...) um die Opfer kümmern, während die Täter ein paar Sozialstunden ableisten oder es sich, wenn sie als gewalttätiger Dauerkrimineller dann ausnahmsweise mal für kurze Zeit in den schön geheizten Knast mit TV, Bibliothek, Fitnessraum, Vollpension, usw. (spreche ich gerade von einem Knast oder einem guten Hotel :confused2: ) müssen und gleichzeitig das Opfer verhöhnen, indem sie diese schwachsinnige Rechtssprechung für sich ausnutzen und Schadensersatzforderungen vom Opfer fordern, da sich das Opfer ja auch noch anmaßte, sich zu wehren!

    Die Thematik Notwehr, Notstand und Nothilfe ist geradezu ein Paradebeispiel dieser kranken Rechtssprechung. Wehrt man sich nicht (wie gerne von der Exekutiven proglamiert) macht einen der oder die Täter fertig. Wehr man sich erfolgreich, mach einen die Judikative auf Basis des Schwachsinns der Legislativen vor Gericht fertig, da mit Sicherheit ein Grund gefunden wird, warum genau in dieser Konstellation der Tatbestand der Notwehr noch nicht oder schon nicht mehr erfüllt oder das Mittel der Wehr nicht verhältnismässig war. :evil:

    Hätte der arme Mann, den sie letzt an der Münchner S-Bahn erschlagen haben, nachdem er Kindern zur Hilfe kam, sich mit einem Messer oder einer SSW erfolgreich gewehrt, würde er heute zwar noch leben, aber auf der Anklagebank sitzen, während ihm die Täter als Nebenkläger verhöhnen würden..... :crazy3:

    Ausbaden muss diesen kranken Zustand die Exekutive und der Bürger. Mal sehen, wie lange das noch so weitergeht bis sich die Leute damit abfinden, dass in diesem Dilemma in einigen Fällen nur die Selbstjustiz hilft und das wäre ein noch viel traurigeres Deutschland. Für die, die auch an den Mann im Mond glauben, können ja weiter hoffen, dass die Legilative und Judikative irgendwann doch noch ihre Hausaufgaben machen, die seit spätestens den 1970ern liegengeblieben sind.

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  • Guten Morgen oder vielleicht doch besser Mahlzeit!

    Wie ich sehe wird hier doch sehr oft das ein oder andere Problem erkannt warum dieser Thread gestattet wurde.

    Durch Notwehr, oder besser gesagt durch Notwehr zur falschen Zeit gerät man immer mehr ins Fadenkreuz der Justizbehörden.

    Darum ist ja die Frage, warum sollte man nicht durch einen Lehrgang oder besser Kurs den berechtigten Träger von Waffen auf das geltende Recht und Gesetz vorbereiten bevor er mit einer Waffe auf die Straße geht?!

    Es geht mir absolut nicht um den Täterschutz!
    Wenn jemnad ungerechtfertigt angreift, egal ob mich, dich oder jemand anderen den man zur Hilfe kommt muss die Chance gegeben sein diesen Angriff abzuwehren und das mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und vorallem strafrei aus der Sache raus zukommen!

    Notwehr hört sich in der Theorie doch immer recht einfach an: Wenn ich angegriffen werde, dann darf ich mich verteidigen und habe keinen Strafe zubefürchten...

    Sehr viele hier habe aber schon recht richtig erkannt, dass es in der Praxis nicht so einfach ist!
    Darum behaupte ich jetzt einfach, dass man erstens mal darauf vorbereitet werden sollte, wie man mit seiner Waffe richtig umgeht um sich effektiv verteidigen zu können und einem vorallem auch die rechtliche Seite klar gemacht wird um möglichst nichtmehr auf der Anklagebank zu landen wenn man doch mal zur Waffe greifen muss!

    Um eines klar zu stellen, ich will niemanden sein Recht auf SV absprechen! Wenn der jeweilige Bürger rechtstreu und zuverlässig ist könnte er von mir aus auch eine scharfe Waffe tragen bzw. zu hause haben.
    Allerdings muss man entsprechend geschult sein damit man weiss mit seinem Werkzeug umzugehn und es wirklich nur einsetzt wenn es notwendig ist und man auf der rechtlich sicheren Seite ist!

    Greetings
    Johnny

    Wir wollen die Waffen auf dem Fechtboden niederlegen, aber weggeben wollen wir sie nicht. (Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck, (1815 - 1898))
    :opi: Rechtschreibfehler? Ach Quatsch! Das ist ein Suchspiel!!! Wer sie findet darf sie behalten!

  • JohnnyB: Das sehe ich anders. Die Realität zeigt, dass Staatsanwälte und Richter es fast immer gegen Dich auslegen. Da nützt es nichts, wenn Du geschult bist. Ein befreundeter Kriminalhauptkommisar sagte mir letztens unter vier Augen: "ich hoffe, ich muss nie meine Schußwaffe einsetzen. Falls dies aber passieren sollte, wird es mehr als nur einen Schuß geben und der zweite wird sicherstellen, dass mein Gegenüber keine Aussagen mehr machen kann...." Hier reden wir immerhin über jemanden, der diesbezüglich sehr gut geschult ist und über Erfahrungen in dem Bereich verfügt. Er ließ auch durchblicken, dass die meisten seiner Kollegen das ähnlich sehen. Soweit sind wir also schon dank solcher Regellungen und deren Auslegung vor Gericht.

    Vielleicht eine andere Geschichte: Wenn ich an meiner Hauswand eine Leiter mit einer gammeligen Sprosse hängen habe und nachts kommt ein Einbrecher, entwendet die Leiter, um damit bei mir im 2.Stock einzubrechen und er fällt durch die gammelige Sprosse herunter und bricht sich das Bein. Rate mal, wer der dumme ist, der seinen Krankenhauaufenthalt, die ganze Genesung, Schmerzensgeld und was weiß ich noch alles zahlt? Du als rechtschaffender Bürger, den dieser Kriminelle ausrauben wollte, zahlst den ganzen Kram!!!

    Statt sich mit der idiotischen Gesetzgebung und noch idiotischeren Auslegungen abzufinden und sich schulen zu lassen, wie man am wenigsten damit in Konflikt kommt, sollte man das Kind lieber beim Namen nennen und mit demokratischen Mitteln dagegen ankämpfen. Winnenden hat wieder mal gezeigt, wie mächtig die Presse gegenüber der Politik ist. Warum also das nicht auch ausnutzen und dieses (Un-)Recht immer und immer wieder anprangern.....

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    Einmal editiert, zuletzt von flens69 (9. Januar 2010 um 13:13)

  • flens69

    Da magst du voll und ganz recht haben.
    Nur gibt es bei der ganzen Sache ein klitze kleines Problem. Medienberichte über solche Ungerechtigkeiten im Gesetz sind lange nicht so uninteressant wie eine Naturkatastrophe, ein schwerer Autounfall oder ein Überfall.
    Den Großteil der Menschen interessiert es nicht ob sie die gelackmeierten sind wenn sich ein Einbrecher mit der morschen Leiter die vorm Haus stand verletzt.
    Es denkt sich doch fast jeder: "Mir passiert sowas nicht, erstens wird doch nur bei den anderen eingebrochen und zweitens kann das doch in Deutschland garnichts sein!"

    Das es aber sehrwohl so ist wird den meisten erst dann bewusst wenn sie selber mal auf der Anklagebank sitzen weil er unsichere Leiter vorm Haus hatte oder sich nur selbst verteidigt hat...

    Greetings
    Johnny

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  • Zitat

    Original von flens69
    "ich hoffe, ich muss nie meine Schußwaffe einsetzen. Falls dies aber passieren sollte, wird es mehr als nur einen Schuß geben und der zweite wird sicherstellen, dass mein Gegenüber keine Aussagen mehr machen kann...."

    Die gleiche Aussage wurde dem Publikum bei meiner Sachkunde auch präsentiert.
    Ausbilder war ein ehemaliger Polizist.
    "Nie mit der scharfen Waffe verteidigen und wenn es um Leben und Tod geht und man ist der Meinung man müsste unbedingt schießen, dann so schießen das der Angreifer nicht mehr klagen kann."

    Pro Legal / BDS

  • Also wenn man solche Aussagen schon von Polizisten zu hören bekommt, dann wirft sich unweigerlich die Frage auf ob man sich überhaupt noch verteidigen darf oder sollte.
    Oder sollte man besser alles über sich ergehen lassen damit man nicht selbst zum Täter wird und dann u.U. selbst im Knast landet oder sein Leben lang Rente zahlt...

    Ein Armutszeugnis für Deutschland...

    Wir wollen die Waffen auf dem Fechtboden niederlegen, aber weggeben wollen wir sie nicht. (Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck, (1815 - 1898))
    :opi: Rechtschreibfehler? Ach Quatsch! Das ist ein Suchspiel!!! Wer sie findet darf sie behalten!

  • Zitat

    Original von Hundefänger

    ...
    Ausbilder war ein ehemaliger Polizist.
    "Nie mit der scharfen Waffe verteidigen und wenn es um Leben und Tod geht und man ist der Meinung man müsste unbedingt schießen, dann so schießen das der Angreifer nicht mehr klagen kann."

    Diese beiden Zitate zeigen das Hauptproblem bei Notwehr mit nichttödlichen Waffen wie bspw einer SSW oder einem CS-Spray.

    Wenn die Notwehrvoraussetzungen erfüllt sind dann sind auch effektivere Verteidigungsarten als eine SSW zulässig, zB eine scharfe Schusswaffe, eine Spaltaxt, ein Fleischermesser, ein Brecheisen, der gezielte Schlag in den Halsbereich usw usf... Ein so 'ineffektives' Verteidigungsmittel wie eine SSW oder ein CS-Spray in so einer Situation einzusetzen grenzt mE an 'todesmutig' und kann nur das Mittel der Wahl sein wenn wirklich gerade nichts anderes 'zur Hand' ist.

    Und nun zum Problem des Notwehrüberschreitung wenn eine vorherige Sachkunde also Fachwissen zum Einsatz erworben wurde.

    Wenn sich Otto Normalbürger mit einem Schlag gegen das Nasenbein des Angreifers verteidigt in Folge dessen der Angreifer stirbt bleibt es straffrei. Wenn sich ein geübter Kampfsportler mit genau dem selben Schlag verteidigt, wird er Probleme vor Gericht bekommen, da er ja wusste das der Schlag den Angreifer töten wird.

    Wenn eine Frau sich gegen einen Vergewaltiger mit einem Messer verteidigt und ihm dabei die Hauptschlagadern im Lenden- und Halsbereich aufschlitz, so dass der Angreifer innerhalb kürzester Zeit verblutet, bleibt sie straffrei. Wenn sie nun aber in einer Sachkundeschulung zum Führen eines Messers mit KWS gelernt hat, welche Bereich am menschlichen Körper bei einer Messerattacke innerhalb kürzester Zeit zum Tod führen, dann wird sie vor Gericht Probleme bekommen, da ihr dann unterstellt werden wird, dass sie den Angreifer nicht nur kampfunfähig machen wollte (zb Bänder durchtrennen) sondern bewußt mit Tötungsabsicht gehandelt hat.

    Auch wenn die Absicht einer 'Sachkunde für Alle' eine Gute ist, sind die gerichtlichen Folgen die sich daraus bei einer Notwehrsituation ergeben extrem negativ.

    Eine 'Sachkunde für alle' ist also extrem kontraproduktiv für den Verteidiger und wäre nur akzeptabel wenn es als Pflichtschulfach á la 'Jedermannsrechte' bzw 'Notwehr, Notstand & Nothilfe' bundesweit eingeführt würde.

    Beste Grüße!
    PS

    'Patriotischer Souverän' postet bei sondereinheiten.de und gun-forum.de...
    "No free man shall ever be debarred the use of arms. The strongest reason for the people to retain the right to keep and bear arms is, as a last resort, to protect themselves against tyranny in government. " (Jefferson)

  • Zitat

    Original von JohnnyB
    Also wenn man solche Aussagen schon von Polizisten zu hören bekommt, dann wirft sich unweigerlich die Frage auf ob man sich überhaupt noch verteidigen darf oder sollte.
    Oder sollte man besser alles über sich ergehen lassen damit man nicht selbst zum Täter wird und dann u.U. selbst im Knast landet oder sein Leben lang Rente zahlt...

    Ein Armutszeugnis für Deutschland...

    Selbstverständlich ist es ein absolutes Armutszeugnis für diese Anscheinsdemokratie. Leider ist es meistens schon so, daß der, der zuerst zuschlägt, bei einer juristischen Bewertung auch noch Recht und Geld bekommt.

    Das fängt schon in der Grundschule an, wo es den Kindern verboten ist, zurückzuschlagen! Wer sich gegen Prügel von einem anderen Kind wehrt, bekommt den gleichen Verweis wie der Aggressor! :wogaga:
    Seit nunmehr einigen Jahrzehnten werden die Bürger von klein auf zum wehr- und rechtlosen Opfer herangezüchtet, um denjenigen, denen der Staat mit seiner Kultur, Gesetzen und Beschränkungen völlig egal ist, mit allem, was er fordert, zu befriedigen.
    Und bekommt der Täter nicht das, was er will, ohne Widerstand, klagt er es vor Gericht ein - und bekommt eigentlich fast immer auch noch Recht!
    Aktuell sind Raubüberfalle eine Geschäftsidee mit Gewinngarantie - bei Widerstand seitens des Opfers wird dieses zivilrechtlich verklagt, was im Allgemeinen eine mehrfache Gewinnmaximierung bedeutet! Deutschland ist da echt super - die Justiz als Gefüllungsgehilfe der Verbrecher!
    Man sollte mal wirklich jeden Richter und jeden Staatsanwalt, der Täter zu Opfern erhebt, wegen Beihilfe zur jeweiligen Straftat rankriegen, damit diese Pappnasen endlich mal aus ihrer rosaroten Scheinwelt in der Wirklichkeit aufschlagen! :evil:

    :direx: Was in diesem Staat betrieben wird, ist die Kultivierung des Unrechts auf dem Rücken der rechtschaffenden Bevölkerung!

  • So gesehen kann der Schuss mit einer Sachkundeprüfung auch nach hinten los gehn, weil dann natürlich auch u.U. gewusst wird wo ein Schnitt oder Schuss tötlich sein kann bzw. ist.

    So und jetzt nochmal zum Täterschutz.

    Wenn man schon so weit geht und die deutsche Rechtsprechung als Erfüllungsgehilfen von Straftaten bezeichnet müsste man eigenltich nach dem Ausspruch von Johann Wolfgang von Göthe handeln:

    Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

    Johann Wolfgang von Goethe, (1749 - 1832), deutscher Dichter

    Aber davor müsste man auch gut überlegen ob es wirklich so schlimm um unseren Staat stehen würde oder ob man nicht nur durch irgendwelche Anlassgesetzgebungen gekränkt ist

    Wir wollen die Waffen auf dem Fechtboden niederlegen, aber weggeben wollen wir sie nicht. (Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck, (1815 - 1898))
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  • Zitat

    Original von Hundefänger
    ...
    Es hat Jahrzehnte ohne kleinen Waffenschein funktioniert und vor 1972 war das Gesetz noch ähnlich liberal wie heute in Österreich. Und was ist passiert? Garnichts.
    ...


    @ Hundefänger:

    Auch wenn ich selten mit Dir einer Meinung bin, aber das was Du da gepostet hast, unterschreibe ich zu 100%.


    Zitat

    Original von Vogelspinne
    Das würde vielleicht den einen oder anderen dazu bewegen, in einem Schützenverein sich zu engagieren oder etwas Sinnvolles aus seinem Wehrdienst mitzunehmen.

    Schützenverein?
    Das fehlte grade noch! Ich kann mir jetzt schon die dämlichen Kommentare der örtlichenTrachtentruppe vorstellen, von wegen: Jetzt schiesst Du erst mal ein paar Jahre LuPi, dann machst Du mal an drei- vier Schützenfesten den Bierzapfaugust, wirst dann erstmal Schützengefreiter auf Probe und dann reden wir mal über Dein Verteidigungsbedürfnis.

    Nee, danke, sowas brauch´ ich nicht und ich sehe absolut nicht ein, warum ich, um mich selbst zu verteidigen, einen Lehrgang, oder gar eine Pflichtmitgliedschaft in einem Brauchtumspflegeklub haben muss.

    Ausserdem dürften meine Kenntnisse nach 4 Jahren Dienst an de Waffe zumindest mal zum Führen einer SSW ausreichen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Fuxe (9. Januar 2010 um 16:21)

  • Fuxe

    Was kennst du für Schützenvereine???
    Also als ich das erste Mal bei meinem Schützenverein war um nur mal in das Hobby rein zu schaun durfte ich mir gleich aussuchen was ich schießen will.
    KK oder GK

    Greetings
    Johnny

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  • Ich wohne auf dem Land und das Einzige was diese uniformtragenden Bauern veranstalten, sind nun mal Brauchtumspflege und Schützenfeste.

    Ich hatte mal ein Probeschiessen ( GK ) vereinbart und das grösste, was auf dem Schiesstand lag, war ein 4,5er Knicker!

  • Wow... also das ist schon hart...
    Bei mir war es damals so, dass ich mir einen Schützenverein gesucht habe, wohne ja auch auf dem Land und Bamberg wo mein SV ist ist auch keine Großstadt, und habe kurz per E-Mail angeschrieben.
    Ich wurde auch gleich dazu eingeladen mal vorbei zu schaun.
    Bei dem Besuch wurde ich dann vor die Wahl gestellt was ich denn schießen möchte ob KK oder GK.
    Natürlich wurde mir für die ersten schüsse KK nahe gelegt was ich auch dankend angenommen hab und durfte dann auch nach ein paar Schuss KK auf die GK umsteigen.

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  • Zitat

    Originally posted by flens69
    Vielleicht eine andere Geschichte: Wenn ich an meiner Hauswand eine Leiter mit einer gammeligen Sprosse hängen habe und nachts kommt ein Einbrecher, entwendet die Leiter, um damit bei mir im 2.Stock einzubrechen und er fällt durch die gammelige Sprosse herunter und bricht sich das Bein. Rate mal, wer der dumme ist, der seinen Krankenhauaufenthalt, die ganze Genesung, Schmerzensgeld und was weiß ich noch alles zahlt? Du als rechtschaffender Bürger, den dieser Kriminelle ausrauben wollte, zahlst den ganzen Kram!!!

    Ja. Und das ist auch richtig so.
    Wenn du in einer Doppelhaushälfte wohnst, ohne trennenden Gartenzaun zum Nachbarn, dann bist du als Eigentümer deines Swimmingpools dazu verpflichtet, zu verhindern daß das Nachbarkind darein fällt. Du kannst dich NICHT darauf berufen, daß das Kind nichts an deinem Swimmingpool zu suchen hätte.

    Als rechtschaffener Bürger hast du mit deinem Eigentum auch eine Verpflichtung für die Allgemeinheit.

    (So stand es in der Wikipedia drin, wenn man den Notwehr Eintrag durchliest und den Seiteneinträgen auch folgt.)

    Andreas

  • Ich muss also dafür sorgen dass einem potentiellen Einbrecher nichts passiert wenn er bei mir einsteigt? :crazy3:

    Das Beispiel mit dem Swimmigpool ist ja noch nachvollziehbar, aber das Andere geht eindeutig zu weit.

    Gruß Matthias

  • Da schlies ich mich Drangdüwel an
    ich kann einen Einbrecher NICHT mit einem Kind vergleichen

    Der Einbrecher hat nur eins im Sinn das GESETZ zu brechen,
    er überschreitet bewusst die grenzen und geht das Risiko ein.

    Das Kind geht nur seinem Kindlichen neugierigen Spieltrip nach
    es weiß es nicht besser und spielt oft unbewußt an gefährlichen Orten.

  • Halt, Stop, Moment mal!

    Als erstes mal sehe ich es genauso wie HW50 einen Einbrecher kann man nicht mit dem Kind vergleichen, dass in den ungesichteren Pool fällt der im gemeinschaftlichen Garten steht.

    So zweiten heisst es doch bei uns in Deutschland noch immer dass jeder Unschuldig ist bis die Schuld bewiesen ist, Stimmts?
    Solange der mutmaßliche Einbrecher nur Nachts auf deine Morschre Leiter steigt und beim Aufstieg durch die Sprossen fällt ist es nur ein "unbescholtener" Mitbürger der vielleicht nur aus Jucks und Tollerei auf die Leiter gestiegen ist!

    Greetings
    Johannes

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    :opi: Rechtschreibfehler? Ach Quatsch! Das ist ein Suchspiel!!! Wer sie findet darf sie behalten!

  • Zitat

    Originally posted by JohnnyB
    ... So zweiten heisst es doch bei uns in Deutschland noch immer dass jeder Unschuldig ist bis die Schuld bewiesen ist, Stimmts?
    Solange der mutmaßliche Einbrecher nur Nachts auf deine Morschre Leiter steigt und beim Aufstieg durch die Sprossen fällt ist es nur ein "unbescholtener" Mitbürger der vielleicht nur aus Jucks und Tollerei auf die Leiter gestiegen ist!

    Greetings
    Johannes

    Genau. Hausfriedensbruch und Diebstahl der Leiter von meiner Hauswand sind ja auch keine Delikte und das macht jeder unbescholtene Mitbürger nachts um 3 Uhr weit weg von zu Hause :n17:

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