Grundstücksverteidigung

Es gibt 53 Antworten in diesem Thema, welches 7.299 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Januar 2010 um 19:26) ist von 5-atü.

  • Hallo
    hatte eben besuch von meinem nachbarn, und der erzählte das letztens seine laube von vadalismus betroffen war, die ist nun schon der 7 vorfall in unserer siedlung, und nun möchte ich mir gerne munition für die ssw (RG 89N) zulegen, nur welche ist da am wirkungsvollsten, bzw darf ich auf meinem (miet) grundstück vadalierende angreifen / mit der waffe bedrohen?

    was sagt das gesetz falls nach einem einsatz bleibende schäden beim vandalierende zurückbleiben?

    danke

  • Du darfst niemanden mit einer Waffe bedrohen oder angreifen!

    Was aber erlaubt ist, sind angemessene Mittel zu finden, um sein Eigentum und seine Gesundheit zu schuetzen. In diesem Fall bist Du natuerlich um merkwuerdige Geraeusche draussen zu untersuchen nachsehen gegangen und hast zur Sicherheit Deine SSW mitgenommen.

    Fuer weitere Feinheiten wie "Selbstverteidigung" "SSW" und welche Munition bitte die Suchfunktion benutzen. Das Thema hatten wir schon bis zum wiederholten Erbrechen diskutiert.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Leg halt Natodraht und n Paar Schlagfallen aus wenn da einer reintappt is der selber schuld. Alternativ besorg dir ein Kieferle Signalgerät http://www.sportwaffen-schneider.de/product_info.php/products_id/12108

    da lädst du Platzpatronen oder Pfeffer rein und wenn einer durch den Stolperdraht läuft dann..........Bumm!

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Zitat

    Original von behave1981
    bzw darf ich auf meinem (miet) grundstück vadalierende angreifen / mit der waffe bedrohen?


    Nein, nein und nein. Notwehr ist nur zur Verteidigung erlaubt, Notstand nur bei Gefahr, die von Sachen ausgehen.
    Drohung oder Angriff ist keine vom Notwehrrecht gedeckte Handlung und kann teuer werden.
    Bitte selbst mal eingehent lesen, wann eine Notwehrhandlung erlaubt ist.

    Zitat

    Original von behave1981
    was sagt das gesetz falls nach einem einsatz bleibende schäden beim vandalierende zurückbleiben?
    danke


    Tja, Vandalismus muss der Verursacher zahlen. Ist der nicht auffindbar, kommt die Versicherung dafür auf, sofern abgeschlossen. In Sachen Nebengebäude muss dieses mit Baugenehmigung errichtet und auch der Versicherung gemeldet worden sein. Ich glaube mich zu erinnern, dass Vandalismus als Risiko versichert ist.
    (Und da würde ich den Teufel tun, um mich persönlich in Gefahr zu begeben. Sei es körperlich oder gesetzlich.)

    Nachtrag: Sehe gerade, es handelt sich wohl auch noch um ein Mietgrundstück. Dann ist das Vermietersache. Er ist für Schäden am Gebäude zuständig, gleichwohl wie sie denn entstanden sind. Nur das Inventar sollte/muss der Mieter selbst versichern.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (6. Januar 2010 um 17:36)

  • Naja, wie stellst du dir das vor? Da kommen so 5 Leute in deinen Garten und du rennst mit deiner RG 89 n mit 6 Patronen raus und...? Was dann?
    Ich würd den nächsten Polizeiposten über die Vorfälle informieren und sie bitten, öfter zu den entsprechenden Zeiten in deiner Gegend Streife zu fahren.
    + Nummer des nächsten Polizeiposten im Handy speichern um sie direkt anrufen zu können.
    + Scheinwerfer mit Bewegungsmelder im Garten montieren, schreckt gut ab.
    Überleg - solche Sachschäden sollte die Versicherung übernehmen. Riskier hier nichts wodurch du vielleicht selbst zu Schaden kommst oder vor Gericht zum Täter wirst.

    Falls trotzdem eine Notwehrsituation eintrifft:
    Pfeffer wirkt meist (manche Menschen sind angeblich mehr immun dagegen) stärker als CS, aber gegen Personen in .de verboten. Sprays finde ich persönlich besser geeignet als SSW.

  • Wie ist es eigentl. wenn man aus größerer Entfernung (aus dem Hausfenster) einen Warnschuss in die Luft ab gibt?

    Ich denke da werden die Meisten auch schon abhauen. Auf dem eigenen Grundstück draf man ja knallen wie man lustig ist!

  • das würde mich auch sehr interessieren!

    aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das verboten sein soll!

  • Zitat

    Original von Creep0815
    Auf dem eigenen Grundstück draf man ja knallen wie man lustig ist!


    Nur innerhalb der Ruhezeiten, also bis 22 Uhr.

    Vielleicht in dem Sinne vorne noch ein Schild aufhängen: Bitte nur vor 22 Uhr "vandalieren"? :new16:

    Sinnvoll wäre vielleicht ein elektronisches Hundegebell:

    http://pdf.conrad.de/pdf/7S/lo/7S_0616.pdf

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

    Einmal editiert, zuletzt von Lanam (6. Januar 2010 um 18:24)

  • Zitat

    Original von Lanam


    Nur innerhalb der Ruhezeiten, also bis 22 Uhr.


    Quatsch, womit wird das erlaubt?
    Richtig ist, man darf lärmen (womit auch immer) solange es den Nachbarn nicht stört, wobei aber der Grundsatz folgen muss, dass immer und zu jeder Zeit unnötiges Lärmen zu unterlassen ist. Spätestens ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe, wo grundsätzlich Ruhe herrschen muss.

    Wenn es zur Anzeige kommt, erkläre mal (spätestens) dem Richter, warum nun unbedingt die Knalleriei als Funktionstest gemacht werden musste. Soll ich Dir die Antwort verraten?

    Leute - im WaffG steht zwar drin, dass man auf eigenem oder zugestimmzen Grund... usw. schießen darf. Das bedeutet aber nur, dass man nicht gegen das WaffG verstößt. Das heißt noch lange nicht, dass man damit keinen Nachbarn stört und dieser das nicht unterbinden (lassen) kann.
    Siehe auch:

    http://www.ra-kotz.de/nachbarlaerm.htm

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (6. Januar 2010 um 18:58)

  • Zitat

    Original von Bierbauch_Baer
    Leg halt Natodraht und n Paar Schlagfallen aus wenn da einer reintappt is der selber schuld. Alternativ besorg dir ein Kieferle Signalgerät

    Aua! :bash:

    Bitte keine solchen Fallen bauen, die bewusst dafür ausgelegt sind, die Einbrecher zu schädigen! Weder Punjinstock, noch Fallgruben, Bandstacheldraht, usw.

    Es wurden auch schon Hausbesitzer verklagt, weil der Einbrecher deren morsche Leiter benutzte und verletzte (der Hausbesitzer hätte die Leiter besser sichern müssen).
    Was meinst Du, was da wohl los ist, wenn der Einbrecher auf das rostige Nagelbrett tritt und durch einen zu nahe am Auge losgehenden Selbstschussapparat blind wird?!


    Die vernünftigsten Gründe sind schon genannt:
    1. Polizei verständigen und bitten, dort verstärkt Präsenz zu zeigen

    2. Licht! Am Haus (besser am Balkon/ unter dem Dachüberstand) einen Halogenscheinwerfer anbringen und den entweder per Bewegungsmelder und/ oder per Schalter anschalten.

    3. sich mit den Nachbarn absprechen, Telefonnummern austauschen und sich notfalls gegenseitig alarmieren und dann Flagge zeigen.
    Nein! keine Bürgerwehr mit Knüppeln, Fackeln und Mistgabeln. Es reicht, wenn da ein paar Bürger mit Taschenlampen entschlossen vor das Haus treten.

    4. Megaphon besorgen. Ein unerwartetes "ACHTUNG, ACHTUNG! Verlassen Sie sofort..." macht Eindruck.

    5. Ein Warnschuss (wenn alle Stricke reißen sollten) ist sicherlich auch okay und dürfte nicht als OWi Ruhestörung angesehen werden.
    Allerdings würde ich davon absehen, mit so einem Püster gegen ein halbes Dutzend besoffener und gewaltbereiter Kerle anzutreten. Das kann nach hinten losgehen.


    Ansonsten: viel Glück!

    Fördermitglied des VDB.

  • Das ist eine sehr gute Frage.
    Ich frage mich, wie ich mich wehren darf, wenn der Einbrecher in meinem Haus ist. Muss es da erst zu einer Notwehrsituation kommen? Ich meine ich kann nachts schlecht im dunkeln sehen ob ich angegriffen werde. Außerdem könnte er bewaffnet sein. Schließlich könnten auch Kinder im Haus sein....

    Nach deutschem Recht ist es also verboten sich gegen einbrecher zu wehren sofern keine Notwehrsituation besteht?

    D.h. ich werde jetzt meine Türen durch Türen der Widerstandsklasse 4 ersetzen, kameras installieren, Natodraht und Laserlichtschranken sowie noch 4 Hunde beschaffen... :crazy3:
    Am besten noch en Atombunker... man weiß ja nie.

    Ne, ganz ehrlich, was ist in dem Fall erlaubt?

  • Wenn du auf die mit dem Revolver zielst und freundlich sagst sie sollten bitte verschwinden, werden sie der bitte schon folgen ;-).
    Aber grundsätzlich kommt es auf die größe der Gruppe etc. an.
    Rechtlich gesehen bin ich dort nicht so bewandert, aber wenn jemand einbricht darfst du ihn aus der/dem Wohnung/Grunstück scheuchen manche machen es mit Baseballschlägern, Pfefferspray (was auch nicht mehr ganz legal ist) oder eben mit SSW da wird schon keiner was sagen!(vielleicht hätten sie dich ja angegriffen)

    Ein Tag nach Silvester ist 364 Tage vor Silvester

  • Zitat

    Aua! Wall Bash

    Das Zeug liegt halt zufällig rum.

    Und Außerdem auf meinem Grund mach ICH was ICH WILL! Fertig Basta!

    Der Rechtsanwalt sorgt für den Rest.

    Wegen der Juristischen Seite würde ich mir da keine sorgen machen, schließlich hat auf deinen Grund keiner was verloren.

    Gruß BB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

    Einmal editiert, zuletzt von Bierbauch_Baer (6. Januar 2010 um 20:09)

  • Mittlerweile wärs wirklich mal interessant zu hören, wer sich den hier aus dem Forum mit einer SSW erfolgreich im eigenen Haus verteidigt hat.

    Ich mein wir reden und reden und keinem ist jemals was passiert? Ich meine nicht draußen, ich meine IM Haus! Oder aufm dem Grundstück? Wer hat da mal mit ner SSW nen Einbrecher vertrieben?

  • Zitat

    Original von TomCat74
    Mittlerweile wärs wirklich mal interessant zu hören, wer sich den hier aus dem Forum mit einer SSW erfolgreich im eigenen Haus verteidigt hat.

    Ich mein wir reden und reden und keinem ist jemals was passiert? Ich meine nicht draußen, ich meine IM Haus! Oder aufm dem Grundstück? Wer hat da mal mit ner SSW nen Einbrecher vertrieben?

    Mich würde es generell mal interessieren wer sich mal mit einer SSW verteidigt hat...

  • Ich würde erstmal eine leuchtstarke Taschenlampe kaufen, am besten den Leuten ins Gesicht leuchten. Dann laut auffordern dein Grundstück zu verlassen, die Polizei sei schon informiert.

    Dann gibt es 2 Möglichkeiten was passieren kann.
    1. sie machen sich aus dem Staub
    2. sie greifen dich an

    Bei 1. hast du wohl dein Ziel erreicht.
    Bei 2. kannst du dich nach dem Notfallrecht zur Wehr setzen.

    Baseballschläger, Gaser oder Machete können dabei behilflich sein.
    Hierbei ist natürlich zu beachten, das deine Notwehr angemessen sein muss.

    In Deutschland ist man sowieso der gearschte wenn es um Verteidigung von Leib und Leben geht.

    Wenn die Polizei nicht rechtzeitig zur Stelle ist hat man ebend Pech gehabt.
    Mehr als Wahlvieh das Steuern bezahlt sind wir nicht mehr.

    Pro Legal / BDS

    Einmal editiert, zuletzt von Hundefänger (6. Januar 2010 um 20:23)

  • Zitat

    Original von TomCat74
    Mittlerweile wärs wirklich mal interessant zu hören, wer sich den hier aus dem Forum mit einer SSW erfolgreich im eigenen Haus verteidigt hat.

    Ich mein wir reden und reden und keinem ist jemals was passiert? Ich meine nicht draußen, ich meine IM Haus! Oder aufm dem Grundstück? Wer hat da mal mit ner SSW nen Einbrecher vertrieben?

    Erst mal muss dafür bei jemandem eingebrochen werden!
    Das ist ja heutzutage auch, ZUM GLÜCK, nicht mehr an der Tagesordnung auf der Strasse ist da mehr los.

    Ein Tag nach Silvester ist 364 Tage vor Silvester