F-Waffe aus USA schicken lassen ?

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 754 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Januar 2010 um 20:56) ist von Floppyk.

  • Guten Abend zusammen und ein frohes neues Jahr wünsch ich. Hoffe, Ihr seid alle gut gerutscht und habt ordentlich "geballert". ;)

    Zum Thema:
    Ein guter Freund und ehemaliger Schützenbruder ist vor 6 Jahren nach Florida ausgewandert und hat es geschafft (how ever...) seine Feinwerkbau 600 mitzunehmen; -in der Hoffnung, dort eine Art Schützenverein zu finden.
    Er hat dann doch recht schnell die Lust verloren und jetzt vorgeschlagen, mir das Gewehr zu schenken.

    Dem Postamt bei ihm vor Ort scheint das alles vollkommen egal zu sein, aber ich vermute, spätestens der Zoll in Deutschland wird die Krise bekommen.
    Richtig vermutet? Wie geht man schlau vor?
    Alte deutsche Rechnungsbelege liegen ihm auch vor.

    Grüße,
    Daniel

  • Da würde ich mal den deutschen Zoll - ich glaube Luftfracht aus USA kommt in Frankfurt/Main an - anfragen und ggf. anmelden.
    Da es sich nach detuschem Recht um eine freie Waffe mit Altersnachweis handelt, sollte das problemlos möglich sein.
    Ich würde mich dann mit dem WaffG "bewaffnen", insbesodnere § 29, § 33 und dessen Verweise, um darlegen zu können, dass nur erlaubnispflichtige Waffen und Munition anzumelden und nachweispflichtig sind.

    Diese Art der Waffenübernahme nennt man "Verbringen".

    Nachtrag;
    Zu § 29: Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des
    Gesetzes
    29.1 § 29 bezieht sich auf alle Waffen und Munition, deren Erwerb und Besitz
    nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 erlaubnispflichtig
    ist.
    Ausnahmen von der Erlaubnispflicht für das Verbringen sind in Anlage 2
    Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7 aufgeführt.
    ...

    Abschnitt 2:
    ...
    Unterabschnitt 2:
    ...
    7.
    Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
    7.1
    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, sofern sie den Voraussetzungen der Nummer 1.1 oder 1.2 entsprechen;

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (3. Januar 2010 um 19:51)

  • Sollte kein Problem sein - :F: -Waffen kann man ohne Probleme einfuehren. Das der Zoll das aber nicht glauben wird ist auch schon vorprogrammiert.
    Prinzipiell ist die Originalrechnung keine schlechte Idee. Ein Zettel fuer die Bundespolizei mit dem Hinweis auf die passenden Gesetzesstellen sowie ein dezenter Hinweis auf die Position des :F: auf der Waffe ist auch machbar und hilft, die Verzoegerungen in Grenzen zu halten.

    Ach so, wenn die Originalrechnung beigelegt ist, immer eine aktuelle Rechnung mit dem Zeitwert schreiben. Ansonsten droht eine Ueberraschung bei der Einfuhr.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Danke für die Hinweise, Floppyk ! :new11:

    Also, es ist nicht unmöglich, aber scheinbar ein wenig aufwendig, findest Du nicht?
    Und wenn man an den richtigen Beamten gerät, wird das wohl Wochen des Wartens und Hoffens nach sich ziehen, befürchte ich. :(

    Könnte man die Waffe im Flieger mitnehmen? -Natürlich im Koffer für Langwaffen und ganz offiziell angemeldet?
    Oder ist das noch komplizierter? -Hier sind vermutlich sogar die USA kleinkarierter...
    So ein "normales" zusätzliches Gepäckstück bis 20kg würde mich wohl etwa 50 Euro kosten. Das wärs mir durchaus wert.

  • Zitat

    Original von trustno1
    Also, es ist nicht unmöglich, aber scheinbar ein wenig aufwendig, findest Du nicht?


    Aufwändig vom Versand - ja.
    Was mir noch einfällt. Die ursprüngliche deutsche Kaufrechnung wäre sehr hilfreich. Wenn man nicht den vormaligen Kauf in Deutschland nachweisen kann, unterstellt der Zoll einen Kauf in den USA. Dann werden MWst und Zoll fällig.

    Zitat

    Original von trustno1
    Könnte man die Waffe im Flieger mitnehmen? -Natürlich im Koffer für Langwaffen und ganz offiziell angemeldet?
    Oder ist das noch komplizierter? -Hier sind vermutlich sogar die USA kleinkarierter...
    So ein "normales" zusätzliches Gepäckstück bis 20kg würde mich wohl etwa 50 Euro kosten. Das wärs mir durchaus wert.


    Sicher geht das. Man muss Schusswaffen (und Munition) der Fluggesellschaft anmelden. Schließlich dürfte auch ein Jäger seine Waffen mitsamt der Mun mitnehmen.

    Ich sehe ein Problem ist der Länge. Zumindest bei DHL ist besispielsweise ein Karton über 1,20 m teuer, da Sperrgut. Inwieweit das mit Paketen aus den Staaten oder Fluggepäckt gilt, weiß ich nicht. Frage aber danach.
    Evtl. kann es sinnvoll sein, das Gewehr zu zerlegen, sodern möglich.
    Insgesamt steht aber der Aufwand dem zu erwartenden Wert gegenüber. Eine FWB 600 würde ich mit 300 - 400 € sehen.
    Vielleicht können da noch andere was zu sagen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (3. Januar 2010 um 20:59)