Munition für Arminius Hw4/6 frei oder nicht?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 11.788 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. April 2010 um 22:03) ist von Jeri Ryan Fan.

  • Ein Bekannter hat sich in den 70ern auch einen solchen Arminius HW4 6"-Revolver gekauft, ihn in seiner Jugend benutzt, irgendwann verräumt und vergessen. Als ich vor einiger Zeit begonnen habe, mich für Waffen zu interessieren, ist ihm wieder eingefallen, dass er auch eine besitzt, eben diese HW4.

    Was ist nun mit dieser Waffe zu tun? Sie hat das :F:-Zeichen, wurde aber sicher nie in eine WBK oder ähnliches eingetragen. Wie ist die Rechtslage, was würdet ihr empfehlen?

    Und, interessehalber: Wie gefährlich ist eine solche Waffe im Vergleich zu einem :F:-LG? Mir ist das 4mm M20 Thema gänzlich neu...

    :F:: Crosman 622 :n1:, Cybergun Mossberg M500, Gamo G-1200, Walther CP88 Competition

    http://www.pro-legal.de - die NRA für Deutschland

  • Hallo,
    die Waffen sind schwächer als gute LG´s.... was man machen sollte ist immer schwierig zu sagen. Rechtlich korrekt wäre es sicher auch zu einem Büchsenmacher zu gehen und das Ding auf Deko umbauen zu lassen! Besser noch Büchsenmacher kommt zu dir, da du die ja nicht haben darfst. Polizei rufen oder dort hin bringen ist oft eine schlechte Idee. Wenn dann höchstens anrufen und Fall schildern...die sind bei dir ehe du bis 10 gezählt hast :D Rechtlich gesehen besitzt er nun eine illegale Waffe.. es kann schon ne saftige Strafe geben, aber wenn man keine Vorstrafen hat und das alles so stimmt wird man sicher gnädig sein und die Waffe nur vernichten!

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Doch das legalisieren wäre sicher noch möglich. Auf meinem Sachkundelehrgang hatte der Veranstalter erzählt mann kann sagen, dass der vum Opa da wohl noch in der Ecke lag und jetzt erst gefunden wurde und man es dann einträgt. das soll wohl klappen, je nachdem wie das Ortnungsamt, welches für dich zuständig ist drauf ist.

    Und wenn die nicht mitspielen dann haben die eben Pech gehabt,... musst du wissen.
    Ich meine der Staat stellt sich da nun wirklich nicht geschickt genug an. Es würde reichen, wenn man die Waffen dahingehend überprüft ob sie in Erscheinung getreten sind im strafrechtlichem Sinne und sie dann nmormal weiterverkauft. meinetwegen nach einem Gutachten der Polizei welches bescheinigt, dass die Waffe in keine Straftat verwickelt war.

    Viele sind leider gezwungen einfach zu behalten, was sie haben. Hörte auch von einem solchen Fall, da hätte ne Waffe eingetragen werden können aber weil die sich querstellten bleib die Waffe halt uneingetragen.