KWS beantragen vorbestraft

Es gibt 68 Antworten in diesem Thema, welches 7.195 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Dezember 2009 um 23:17) ist von Andi75.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Wenn man ihm die SSW abgenommen hat, wird das sicherlich mit einem ausgesprochenem Waffenverbot einhergegangen sein.

    Kann auch sein, das die SSW vorsorglich eingezogen wurden, da man damals von chronischem Rauschmittelgebrauch ausging.
    Wohl kaum, da sie ungeladen in der Wohnung lag, wenn keine Minderjährigen regelmässigen Zutritt haben. Er hat sie nicht zurückverlangt, also sind sie weg.

    Über ein Waffenverbot müßte plörri einen ausdrücklichen Bescheid bekommen haben. Dann wäre wieder mit einer Sammlung anfangen ein totales NoGo.

    Andreas

  • So sehe ich das nicht. Die Polizei kann jeden gefährlichen Gegenstand einziehen, wenn sie der Meinung sind, es geht eine Gefahr der öffentlichen Sicherheit aus.
    Wer weiß schon genau was in der Urteilsbegründung gestanden hat.

  • Zitat

    [i]

    Über ein Waffenverbot müßte plörri einen ausdrücklichen Bescheid bekommen haben. Dann wäre wieder mit einer Sammlung anfangen ein totales NoGo.

    Andreas

    und das hab ich eben nicht. im beschluss steht absolut nix über waffenverbot..die wurden darin überhaupt nicht erwähnt

    Einmal editiert, zuletzt von plörri (29. Dezember 2009 um 08:00)

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Auf keinem Fall jemanden etwas durchsuchen lassen ohne dabei zu sein.

    Da bist du nicht dabei. Die stehen nicht neben dir und fragen, ob sie mal in die Küchenschublade schauen dürfen. Die dürfen in deinen privaten Habseligkeiten suchen. Wie ein Einbrecher, nur halt durch den Staat legalisiert. Du sitzt unten im Wagen mit Handfesseln und dann wird gesucht. So war das bei einem Kunden von mir. Der wurde aber durch eine Verwechslung durchsucht. Ich weiß nicht, in wieweit danach Schmerzensgeld geflossen ist.
    Ich würde da klagen auf Deibel komm raus..
    Das Beste ist ja noch, der hat durch seine Steuern die Beamten bezahlt. Das muß man mal bedenken. Fremde Menschen befummeln deine privatesten Sachen, und man bezahlt die noch.

    =

    -->Stasi 2.0<--

    DKMS.de - ich bin dabei, du auch ?

    Einmal editiert, zuletzt von merkur75 (30. Dezember 2009 um 03:37)

  • Normal hast du das Recht bei der Durchsuchung dabei zu sein inklusive einem von dir zu benennenden Zeugen...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Definitiv ja, du hast das Recht anwesend zu sein sowie eine Person deiner Wahl zu bestimmen, die als Zeuge anwesend ist.
    Wie das in der Praxis aussieht - keine Ahnung, vom Rechlichten her ist das definitv so.

    [edit] R

    Einmal editiert, zuletzt von TomCat74 (30. Dezember 2009 um 06:24)

  • Zudem würde ich noch eine Kamera bereitlegen um Gegenstände die von der Polizei beschlagnahmt werden in Bildern festzuhalten bzw. den Zustand. Wenn die dann wieder herausgegeben werden und es sind irgendwelche Mängel dran die vorher nicht dran waren kann man so einen Anspruch geltend machen.

    Zudem bei Beschlagnahme auch immer Quittung geben lassen mit Auflistung der Gegenstände.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ahja genau, die Auflistung! Ich glaube aber mich zu erinnern, dass die sowieso dem Betroffenen ausgehändigt wird.
    Aber um was zurück zu bekommen muss man nerven, nerven, nerven - freundlich natürlich, aber konsequent.

    Darf man die eigentlich filmen bei ihrer Arbeit? Nur so aus Interesse...

  • Hätte da auch mal ne Frage dazu...

    Wenn jemand den Führerschein weg bekommt wegen Alkohol oder Gras.
    Und eine MPU angeordnet wird.
    Gilt dieser ja als süchtig bzw. suchtkrank.
    Aber was ist nach abgeschlossener MPU?
    Gilt er dann nicht mehr als süchtig?
    Ist die persönlich Eignung dann wieder gegeben?


    P.S.: Betrifft nicht mich! Ich habe meinen Führerschein noch. Kenne aber jemandem dem das passiert ist. Und der will einen KWS beantragen und irgendwann auch eine WBK...

    Luftgewehre: Weihrauch HW35 :F: , Weihrauch HW50 :F: , Weihrauch HW100 :F: , Gamo Mod.68
    SSW´s: Browning GPDA 8, Reck Miami Mod.92 F, Röhm RG96 - Match, Röhm RG99, Vektor CP1, Walther P99

  • Wie is den die MPU ausgefallen? bestanden?

    Beides wird er so schnell nicht bekommen, interessant wäre, was genau in seinem Fürhungszeugnis steht...

    Grundsätzlich spricht beides gegen die charakterliche Eignung.
    Ein Jäger z.B. bekommt gewaltig Probleme, wenn er Alkohol trinkt und fährt...

    Aber bestandene MPU-->nicht mehr suchtkrank ergo charakterliche Eignung gegeben - das kann ich mir nicht vorstellen!!

    Einmal editiert, zuletzt von TomCat74 (30. Dezember 2009 um 09:43)

  • Ja er hat die MPU bestanden.
    Waren sechs Urinkontrollen in sechs Monaten mit anschließender psychologischer Untersuchung!
    Hat alles bestanden und den Führerschein zurück bekommen...

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    Einmal editiert, zuletzt von Black_Cobra (30. Dezember 2009 um 09:54)

  • Den hat er noch nicht beantragt soweit ich weis.
    Das ist doch das Führungszeugniss oder?

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  • yep, kostet zehn euro, muss beantragt werden (ich glaube beim amtsgericht in dem wohnsitz) und darf nicht kopiert werden, man darf aber alles abschreiben, sollte da was stehen.

    Beantragung muss schriftlich erfolgen, is aber kein Ding, steht alles im Netz.

    Nach der Beantragung heißt erstmal warten - hab ich zumindest gehört.


    das würd ich in jedem fall mal machen, wenn ich sowas auf dem kerbholz hätte, rein schon um zu wissen, wo du §§-"stehst"

  • Ok. Danke dir!
    Werde dass so an ihn weitergeben.
    Soll er noch ein wenig warten und wenn dann im Führungszeugniss nichts drin steht kann er ihn mal beantragen...

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  • Ihr müßt hier trennen. Mit einer bestandenen MPU kann man ein Waffenverbot aufheben, sofern der Sachbearbeiter das Gutachten akzeptiert.
    Von FloppyK schon oben zitiert: Klick

    Für eine waffenrechtliche Erlaubnis (KWS) reicht das normale Führungszeugnis nicht. Es werden auch anhängige Verfahren usw. geprüft.
    Von FloppyK schon oben zitiert: Klick

    Bei Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat können da 5 bis 10 Jahre Wartezeit rauskommen.

    Selbst die Stellungnahme der Polizeidienststelle könnte Schwierigkeiten bereiten. Vor der Beantragung unter Vorlage der MPU informell das Gespräch suchen könnte Frust und Gebühren sparen. Der persönliche Eindruck kann auch "eventuelle Bauchschmerzen" des Sachbearbeiters ausräumen.

    Andreas

  • Nicht ganz, eine MPU bescheinigt in erster Linie eine gewisse geistige Reife.
    Wenn nun die Alkohol oder Drogen im SPiel sind, reicht die "Sportschützen-MPU" nicht, da sie das gar nicht untersucht. Dann muss die MPU um eine Blut und Urinuntersuchung ergänzt werden. Das wird meines Wissens mehrfach gemacht, um eine Art Profil darlegen zu können.
    So sieht man, dass die MPU nicht alles bescheinigen und auch nicht immer ein Waffenverbot abwenden bzw. aufheben kann.
    Zudem kommt, dass ein ausgesprochenes Waffenverbot nicht vom SB allein aufgehoben werden kann.

  • Er hatte nie ein Waffenverbot.
    Er hat lediglich den Führerschein mal weg bekommen weil in seinem Urin Abbauprodukte von THC nachweisbar waren.
    Um den Führerschein wieder zu bekommen hat er sechs Monate lang 1x monatlich einen Urintest abgegeben und zum Schluss noch eine psychologische Untersuchung über sich ergehen lassen.
    Er hat alles bestanden und den Führerschein zurück bekommen.
    Nun möchte er nen KWS beantragen und eventuell später mal über den Schützenverein dem er jetzt schon angehört eine WBK beantragen?
    Könnte es da Probleme geben?
    Er kann ja eigentlich nicht mehr als suchtkrank betrachtet werden...
    Sonst hätte er den Führerschein ja auch nicht zurück bekommen.
    Oder sehe ich das falsch?

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