Was mich nur interessieren würde ...
die sagen wer nicht einschlägig Vorgestraft ist ....
was ist den jetzt nun ne einschlägige und was ne nicht einschlägige Vorstrafe?
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Was mich nur interessieren würde ...
die sagen wer nicht einschlägig Vorgestraft ist ....
was ist den jetzt nun ne einschlägige und was ne nicht einschlägige Vorstrafe?
Nelo: Einschlägig ist im von mir verlinkten Beitrag von FloppyK präzisiert.
ZitatOriginal von gilmore
Für eine waffenrechtliche Erlaubnis (KWS) reicht das normale Führungszeugnis nicht. Es werden auch anhängige Verfahren usw. geprüft.
Von FloppyK schon oben zitiert: Klick
Black_Cobra: Die Frage ist, ob Dein Kumpel wegen THC-Konsum (wird man da heute noch bestraft ? ) oder wegen Führen eines Kfz unter THC-Einfluss eine Strafe (auch Geldstrafe) in einer Höhe bekommen hat, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt. Einfach mal klicken. Der Link beißt nicht.
Wenn nicht: Trotzdem mal mit dem Sachbearbeiter reden, ob er Bedenken an der persönlichen Eignung anzumelden gedenkt und wie diese ggf. auszuräumen wären.
Andreas
Bei Beantragungen irgendwelcher waffenrechtlichen Erlaubnisse braucht man sich nicht ein Führungszeugnis bemühen. Der zuständige SB fordert selbst vollständige Registerauszüge an. Das Führungszeugnis enthält ohnehin nicht alle Informationen, die aber für den SB von Interesse sind.
Ich bin der Meining, nein bekommst du nicht wegen btmg (gras) etc. Nichts gegen dich persönlich.
@ Samolino:
Das nehm ich nicht persönlich.
Weil es auch nicht um mich persönlich geht!
Hättest du meine vorherigen Post´s gelesen wüsstest du das.
gilmore:
Geldstrafe 500 Euro wegen führen eines Kfz unter THC-Einfluss
ZitatOriginal von Black_Cobra
@ Samolino:
Das nehm ich nicht persönlich.
Weil es auch nicht um mich persönlich geht!
Hättest du meine vorherigen Post´s gelesen wüsstest du das.
Ich habe nur den aller ersten Post gelesen...sry
Macht nichts...
Habs ja nicht persönlich genommen und wollte dich nur darauf hinweisen.
ZitatOriginal von Floppyk
Bei Beantragungen irgendwelcher waffenrechtlichen Erlaubnisse braucht man sich nicht ein Führungszeugnis bemühen. Der zuständige SB fordert selbst vollständige Registerauszüge an. Das Führungszeugnis enthält ohnehin nicht alle Informationen, die aber für den SB von Interesse sind.
Ja, ich hab von der "behördlichen Version" gelesen ("Belegart O"), da steht mehr drinn als in dem Auszug, den du bekommst.
TomCat
Jo, die holen sich das komplette Bouquet, wie auch der MAD bei Sicherheitsüberprüfungen usw.
Mich hat vor ein paar Wochen auch so ein Clown wegen Betrug angezeigt (völlig ungerechtfertigt), nun überlege ich auch, erst mal mit dem KWS-Antrag zu warten, um nicht 50 € in die Rundablage zu werfen. Denn im Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister steht das nun laufende Verfahren ja nun erst mal drin bis zur Einstellung.