KWS beantragen vorbestraft

Es gibt 68 Antworten in diesem Thema, welches 7.082 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Dezember 2009 um 23:17) ist von Andi75.

  • Was mich nur interessieren würde ...

    die sagen wer nicht einschlägig Vorgestraft ist ....

    was ist den jetzt nun ne einschlägige und was ne nicht einschlägige Vorstrafe?

    SSW´s: Sig Sauer P239/Umarex Phyton/EM-GE Mod. 6d/Reck Goliath
    Luftdruck: Umarex S.P. 50

  • Nelo: Einschlägig ist im von mir verlinkten Beitrag von FloppyK präzisiert.

    Zitat

    Original von gilmore
    Für eine waffenrechtliche Erlaubnis (KWS) reicht das normale Führungszeugnis nicht. Es werden auch anhängige Verfahren usw. geprüft.
    Von FloppyK schon oben zitiert: Klick

    Black_Cobra: Die Frage ist, ob Dein Kumpel wegen THC-Konsum (wird man da heute noch bestraft ? ) oder wegen Führen eines Kfz unter THC-Einfluss eine Strafe (auch Geldstrafe) in einer Höhe bekommen hat, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt. Einfach mal klicken. Der Link beißt nicht. :)

    Wenn nicht: Trotzdem mal mit dem Sachbearbeiter reden, ob er Bedenken an der persönlichen Eignung anzumelden gedenkt und wie diese ggf. auszuräumen wären.

    Andreas

  • Bei Beantragungen irgendwelcher waffenrechtlichen Erlaubnisse braucht man sich nicht ein Führungszeugnis bemühen. Der zuständige SB fordert selbst vollständige Registerauszüge an. Das Führungszeugnis enthält ohnehin nicht alle Informationen, die aber für den SB von Interesse sind.

  • @ Samolino:
    Das nehm ich nicht persönlich.
    Weil es auch nicht um mich persönlich geht!
    Hättest du meine vorherigen Post´s gelesen wüsstest du das.

    gilmore:
    Geldstrafe 500 Euro wegen führen eines Kfz unter THC-Einfluss

    Luftgewehre: Weihrauch HW35 :F: , Weihrauch HW50 :F: , Weihrauch HW100 :F: , Gamo Mod.68
    SSW´s: Browning GPDA 8, Reck Miami Mod.92 F, Röhm RG96 - Match, Röhm RG99, Vektor CP1, Walther P99

  • Zitat

    Original von Black_Cobra
    @ Samolino:
    Das nehm ich nicht persönlich.
    Weil es auch nicht um mich persönlich geht!
    Hättest du meine vorherigen Post´s gelesen wüsstest du das.

    Ich habe nur den aller ersten Post gelesen...sry

    Freunde kommen und gehen!

  • Macht nichts...
    Habs ja nicht persönlich genommen und wollte dich nur darauf hinweisen. ;)

    Luftgewehre: Weihrauch HW35 :F: , Weihrauch HW50 :F: , Weihrauch HW100 :F: , Gamo Mod.68
    SSW´s: Browning GPDA 8, Reck Miami Mod.92 F, Röhm RG96 - Match, Röhm RG99, Vektor CP1, Walther P99

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Bei Beantragungen irgendwelcher waffenrechtlichen Erlaubnisse braucht man sich nicht ein Führungszeugnis bemühen. Der zuständige SB fordert selbst vollständige Registerauszüge an. Das Führungszeugnis enthält ohnehin nicht alle Informationen, die aber für den SB von Interesse sind.

    Ja, ich hab von der "behördlichen Version" gelesen ("Belegart O"), da steht mehr drinn als in dem Auszug, den du bekommst.

    TomCat

  • Jo, die holen sich das komplette Bouquet, wie auch der MAD bei Sicherheitsüberprüfungen usw.

    Mich hat vor ein paar Wochen auch so ein Clown wegen Betrug angezeigt (völlig ungerechtfertigt), nun überlege ich auch, erst mal mit dem KWS-Antrag zu warten, um nicht 50 € in die Rundablage zu werfen. Denn im Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister steht das nun laufende Verfahren ja nun erst mal drin bis zur Einstellung. :new16: