ZitatOriginal von baumstamm
...das einzige was die polizei kann ist die bürger einschüchtern und schickanieren!...
Plong !
Im Übrigen wird das sogenannte Waffenverbot im Einzelfall gem. § 41 WaffG (Waffen oder Munition, deren Erwerb es nicht der Erlaubnis bedarf) von der zuständigen Waffenerlaubnisbehörde ausgesprochen...
Guckst Du --> http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__41.html