KWS beantragen vorbestraft

Es gibt 68 Antworten in diesem Thema, welches 7.100 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Dezember 2009 um 23:17) ist von Andi75.

  • Zitat

    Original von baumstamm
    ...das einzige was die polizei kann ist die bürger einschüchtern und schickanieren!...

    Plong ! :bash:

    Im Übrigen wird das sogenannte Waffenverbot im Einzelfall gem. § 41 WaffG (Waffen oder Munition, deren Erwerb es nicht der Erlaubnis bedarf) von der zuständigen Waffenerlaubnisbehörde ausgesprochen...
    Guckst Du --> http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__41.html

    5 Mal editiert, zuletzt von Derringer (28. Dezember 2009 um 13:20)

  • Also ich persönlich hatte in Sachen Waffen bisher nur positive erlebnisse mit den Herren in den grün bzw blaugrauen Autos.
    Mag warscheinlich daran liegen das ich bisher mich immer recht gut an unsere Vorschriften gehalten habe.

    Also das die einen nur einschüchtern und schickanieren kann ich nicht sagen.
    Ich komme aber auch nicht aus einer Großstadt.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • wichtig ist nur zu wissen das die polizei nicht in der position ist ein solches "waffenverbot" auszusprechen. man sollte sich nicht alles gefallen lassen was den herren im grünen oder schwartzen jäckchen und mit pensionsanspruch so einfällt.ich halte es sehr wohl für schikane einem bürger sein eigentum weg zu nehmen!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

    Einmal editiert, zuletzt von baumstamm (28. Dezember 2009 um 13:20)

  • Zitat

    Original von baumstamm
    wichtig ist nur zu wissen das die polizei nicht in der position ist ein solches "waffenverbot" auszusprechen....

    ...nur dass eben sehr oft, die zuständige Waffenerlaubnisbehörde, wie z.B. in Großstädten oder großen Landkreisen die Polizei/Kreispolizeibehörde ist. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (28. Dezember 2009 um 13:22)

  • Ist die Ermächtigung in diesem Falle dann auf alle dort arbeitenden Beamten die dort arbeiten oder nur auf bestimmte Beamten beschränkt ?


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Zitat

    Original von Christian
    Also ich persönlich hatte in Sachen Waffen bisher nur positive erlebnisse mit den Herren in den grün bzw blaugrauen Autos.

    Was können die denn bitte positives im Zusammenhang mit unseren Waffenbringen?
    ???

    Ein Tag nach Silvester ist 364 Tage vor Silvester

  • Zitat

    Original von Derringer

    ...nur dass eben sehr oft, die zuständige Waffenerlaubnisbehörde, wie z.B. in Großstädten oder großen Landkreisen die Polizei/Kreispolizeibehörde ist. ;)


    wiederspricht das nicht dem gedanken der gewaltenteilung?

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Z.B. ist ein positives Erlebnis wenn die einen Kontrollieren und alles i.O. ist.
    Ich hatte sie auch schon mal bei mir im Garten weil irgend ein lieber Nachbar bei den angerufen hatte das da einer mit einem Gewehr schiesst.
    Sie kamen haben sich das Gewehr angesehen und sind wieder gegangen.

    Eben auch so kann es gehen.

    Hier liest man ja immer nur "scheiss Bullen" " haben meine Waffen mitgenommen" usw.. Das liegt aber denke ich nicht immer an den Polizisten sondern eher an den Leuten denen das Zeug abgenommen wurde.

    Ach meinen KWS wollten die Silvester auch schon mal sehen.
    Gezeigt und gut, dann fuhren sie weiter.

    Gruß Christian

    P.S. denn genau das, Kontrollieren, ist ja nun mal ihre Arbeit und es scheint noch welche zu geben die diese gut machen.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

    Einmal editiert, zuletzt von Christian (28. Dezember 2009 um 13:58)

  • Ja so sollte es sein da hast du recht!
    Aber, das sollte normal sein wenn man Ordnungsgemäß mit seinen Liebsten umgeht und die richtigen Scheine und Karten bereit liegen.

    Ein Tag nach Silvester ist 364 Tage vor Silvester

  • Zitat

    Original von Christian
    Ach meinen KWS wollten die Silvester auch schon mal sehen.
    Gezeigt und gut, dann fuhren sie weiter.

    Hattest du da auf deinem Grundstück "rumgeschossen" oder hattest du sie nicht verdeckt außerhalb dabei?

    Ich kann mich nicht dran erinnern, jemals zu Silvester einen Polizeiwagen gesehen zu haben (dafür genug Rettungswagen). Frage mich deshalb, wie die dann wohl drauf kommen, einen ausgerechnet nach dem KWS zu fragen. ???

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Wenn man ihm die SSW abgenommen hat, wird das sicherlich mit einem ausgesprochenem Waffenverbot einhergegangen sein. Wenn das nicht befristet ist, wird das so ohne weiteres nix mehr mit Waffen und erst Recht nicht mit Erlaubnissen. Dann muss man dieses Verbot erst wegkriegen. Das geht - wenn überhaupt - nur nach jahrelanger Bewährung nach der Strafe.

    § 41 Waffenverbote für den Einzelfall
    (1) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen oder Munition untersagen,
    1.soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist oder
    2.wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der rechtmäßige Besitzer oder Erwerbswillige abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist oder sonst die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt oder ihm die für den Erwerb oder Besitz solcher Waffen oder Munition erforderliche Zuverlässigkeit fehlt.
    Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 ist der Betroffene darauf hinzuweisen, dass er die Annahme mangelnder persönlicher Eignung im Wege der Beibringung eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung ausräumen kann; § 6 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
    (2) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, untersagen, soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist.
    (3) Die zuständige Behörde unterrichtet die örtliche Polizeidienststelle über den Erlass eines Waffenbesitzverbotes.

  • Zitat

    Aber, das sollte normal sein wenn man Ordnungsgemäß mit seinen Liebsten umgeht und die richtigen Scheine und Karten bereit liegen.

    Bei dem vielen negativen was man hier immer höhrt ist das für mich schon was positives.


    Zitat

    Hattest du da auf deinem Grundstück "rumgeschossen" oder hattest du sie nicht verdeckt außerhalb dabei?

    Zur erklärung bei uns im Ort und in den Nachbarorten war es Silvester immer schon so das man wenn man seine 0:00 knallorgie beendet hat mit der Truppe mit der man feiert bei anderen im Ort vorbeischaut.
    Dabei ist man dann zwangsweise mal auf der Straße unterwegs.
    Da ich mir den KWS nur zu diesem "Transportzweck" angeschafft habe Führe ich in dem Fall auch schon mal eine Waffe offen. Geschossen wird dann wieder auf privatem Grund.
    Naja und dabei hat mich die Streife im Ort mit meiner SSW in der Hand gesehen und ist neben mich gefahren (sind noch nicht mal raus aus dem Auto) und hat mich gefragt ob ich denn auch einen KWS habe.
    Ich hatte den und sie zogen weiter.

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

    Einmal editiert, zuletzt von Christian (28. Dezember 2009 um 14:10)

  • christian, das kommt auf deinen standpunkt an. ich persöhnlich will diese leute nicht auf meinem grund und boden haben, schon garnicht wenn ein nachbar mich denunzieren würde!
    auch finde ich es nicht so schön wenn mein gegenüber in kugelsicherer weste und der hand an der knarre mich kontroliert.
    ich würde es vorziehen wenn ich die knarre habe, nur so weiss ich das sie in guten händen ist und nichts passieren kann!
    wieviele unbescholtene bürger wurden denn schon erschossen bei solchen kontrollen?

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Zitat

    Original von Derringer

    ...nur dass eben sehr oft, die zuständige Waffenerlaubnisbehörde, wie z.B. in Großstädten oder großen Landkreisen die Polizei/Kreispolizeibehörde ist. ;)

    Mööp, das kommt aufs Bundesland an. In Hessen läuft das entweder über das Ordnungsamt oder das Landratsamt, je nach Größe der Stadt. Bei uns gehts wohl übers Ordnungsamt.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi

    Mööp, das kommt aufs Bundesland an...

    Hi germi ! Deshalb sprach ich von "sehr oft". Wobei ein Landratsamt eigentlich auch nix wesentlich anderes ist, als eine Kreispolizeibehörde. Gruss Derr.

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (28. Dezember 2009 um 15:52)

  • Zitat

    Original von baumstamm


    wiederspricht das nicht dem gedanken der gewaltenteilung?

    [BLOCK]In keinster Weise. Denn ein Waffenverbot hat eigentlich einen, in die Zukunft gerichteten, gefahrenabwehrenden Gedanken.
    Zuständig für die Gefahrenabwehr sind in Deutschland u.a. die Polizei und die Ordnungsbehörden im weiteren Sinne.

    Sicherlich ist ein Waffenverbot ursächlich einem vorausgegangen Sachverhalt und wenn ein Bürger mit einem Waffenverbot nicht einverstanden ist, bleibt ihm selbstverständlich der Weg zu einem Verwaltungsgericht offen, um dieses Verbot gerichtlich überprüfen zu lassen. [/BLOCK]

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (28. Dezember 2009 um 16:05)

  • Meiner Meinung alles egal. Nun hat der Sachbearbeiter angesichts des Straftatsbestandes und der kurzen Verweildauer keine andere Wahl, als einen ablehnenden Bescheid. Dieser wäre dann auch noch kostenpflichtig.

  • Zitat

    Original von baumstamm
    ...wieviele unbescholtene bürger wurden denn schon erschossen bei solchen kontrollen?

    Jeder einzelne ist sicherlich einer zuviel, genau wie die Fälle, bei denen Polizeibeamte durch Straftäter erschossen wurden. Nur weiß die Polizei bei einer Kontrolle leider vorher nie, ob sie jemand unbescholtenen vor sich hat oder einen Schwerverbrecher, ...dann wär´ ja vieles einfacher auf der Welt. ...und weil sie das nicht weiß und die Zeiten auch wohl nicht besser werden, zieht sie ´ne ballistische Schussweste an und kontrolliert, wenn nötig, auch mit der Waffe in der Hand. Willkommen im richtigen Leben !

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (28. Dezember 2009 um 16:11)

  • Zitat

    Jeder einzelne ist sicherlich einer zuviel, genau wie die Fälle, bei denen Polizeibeamte durch Straftäter erschossen wurden. Nur weiß die Polizei bei einer Kontrolle leider vorher nie, ob sie jemand unbescholtenen vor sich hat oder einen Schwerverbrecher, ...dann wär´ ja vieles einfacher auf der Welt. ...und weil sie das nicht weiß und die Zeiten auch wohl nicht besser werden, zieht sie ´ne ballistische Schussweste an und kontrolliert, wenn nötig, auch mit der Waffe in der Hand. Willkommen im richtigen Leben !


    ...ist wohl nunmal leider so heutzutage.
    Sollte man nix aufm Kerbholz haben und sich richtig, ruhig verhalten, sollte die Sache idR auch zügig und zur Zufriedenheit aller zu Ende gehen.

    Einmal editiert, zuletzt von max_aux (28. Dezember 2009 um 16:15)

  • Also ich habe mit meinen Vorstrafen keinen kws bekommen , auch nicht nach 5 Jahren ohne probleme mit der Polizei oder sonstiges...

    Aber wenn du etwas Glück hast, werden sie dir vlt..nachdem deine Bewährung zu ende ist , denn Kws wieder geben...


    MFG Staakener20

    Es sind deine Freunde die mit dir weinen, trag sie auf deinen Händen um Glücklich zu bleiben ;^)