ZitatOriginal von Vogelspinne
Da das Handschuhfach ein fest montierter Teil des als "nicht befriedetes Grundstück" geltenen Auto ist, gilt ein im abgeschlossenen Handschuhfach oder auch Kofferraum liegender Revolver als geführter Revolver.
Nur in einem als Wohnmobil gebautes und zugelassenes Fahrzeug gilt der Wohnbereich als befriedetes Grundstück und ist vom Führen ausgeschlossen = Wohnmobil, SSW im Handschuhfach = Geführt / Wohnmobil, SSW hinten im Geschirrschrank = transportiert, nicht geführt.Bitte nicht versuchen, das zu verstehen - könnte Kopfschmerzen auslösen.
also immer nen wohnwagen hinten dran haben , im notfall in diesen flüchten , angreifer hereinlocken und feuern ? XD