Revolver im Handschuhfach

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 3.828 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Dezember 2009 um 14:04) ist von Kentucky.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Da das Handschuhfach ein fest montierter Teil des als "nicht befriedetes Grundstück" geltenen Auto ist, gilt ein im abgeschlossenen Handschuhfach oder auch Kofferraum liegender Revolver als geführter Revolver.
    Nur in einem als Wohnmobil gebautes und zugelassenes Fahrzeug gilt der Wohnbereich als befriedetes Grundstück und ist vom Führen ausgeschlossen = Wohnmobil, SSW im Handschuhfach = Geführt / Wohnmobil, SSW hinten im Geschirrschrank = transportiert, nicht geführt.

    Bitte nicht versuchen, das zu verstehen - könnte Kopfschmerzen auslösen. :n17:

    also immer nen wohnwagen hinten dran haben , im notfall in diesen flüchten , angreifer hereinlocken und feuern ? XD

    geht ein zyklop zum augearzt

    :n17:

    :laugh:

  • Zitat

    Original von der_fuchs
    also immer nen wohnwagen hinten dran haben , im notfall in diesen flüchten , angreifer hereinlocken und feuern ? XD

    Der TS musst nicht flüchten, da er

    Zitat

    Original von florianwupper
    gefährliche Situationen im voraus erkennt und dementsprechend handeln kann


    Also wenn ich das im Voraus erkennen könnte, ob etwas unberechenbar eskaliert, bräuchte ich weder Kampfsporterfahrungen, noch irgendwelche Hilfsmittel zur Tier- oder Personenabwehr :new16:

    Dann würde dieses Gerät schon reichen:

    Dann wüsste ich bescheid und könnte der Situation einfach sinniger Weise aus dem Weg gehen ;)

  • Im Handschuhfach liegen doch deine Papiere, oder? Dann wirst du bei einer normalen Verkehrskontrolle denen sofort sagen müssen, da da drinn ne SSW ist... außer natürlich du hast deine Papiere in der Sonneblende (was ich in dem Fall auch machen würde).

  • Wieso trampeln hier alle auf den Kerl rum ?? Er hat eine einfach BERECHTIGTE Frage gestellt und will sie verstehen. Man man man. Was sich hier einige rausnehmen. Was wollt ihr hier wenn ihr jemanden anmacht der in einen Forum (evtl ma überlegen wofür ein Forum da ist) fragen stellt.

    Zur Frage:
    Ganz einfach. Wenn du im Auto sitzt ist es erlaubt.
    Wenn du aussteigst nicht. Heisst während du im Auto sitzt kannst du sie beruhigt im Handschuhfach liegen lassen, wenn du aussteigst kommt sie wieder an den Gürtel oder ins Schulterholster und alles ist gut.

    Mfg Maze

  • Zitat

    Original von Maze
    Wieso trampeln hier alle auf den Kerl rum ?? Er hat eine einfach BERECHTIGTE Frage gestellt und will sie verstehen. Man man man. Was sich hier einige rausnehmen. Was wollt ihr hier wenn ihr jemanden anmacht der in einen Forum (evtl ma überlegen wofür ein Forum da ist) fragen stellt.

    Zur Frage:
    Ganz einfach. Wenn du im Auto sitzt ist es erlaubt.
    Wenn du aussteigst nicht. Heisst während du im Auto sitzt kannst du sie beruhigt im Handschuhfach liegen lassen, wenn du aussteigst kommt sie wieder an den Gürtel oder ins Schulterholster und alles ist gut.

    Mfg Maze

    Das Problem ist bei individuellen Fragen, dass viele User sich nicht präzise ausdrücken können. Deswegen wird weiter nachgehackt. Wenn nun irgendetwas unsinniges dabei rauskommt, dann wir das natürlich angesprochen.
    Da ist jemand, der einen SSW zur SV nutzen möchte, die Waffe an sich allerdings nur im Auto liegen lassen will. Das ergibt für 90% der User hier einfach keinen Sinn. Er sollte seine Situation genauer beschreiben z.B., dass er die Waffe auch tatsächlich aus dem Auto nimmt, wenn er irgendwo hinfährt und dort z.B. spazieren geht.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Zitat

    Original von [RUS] Guard
    Das Problem ist bei individuellen Fragen, dass viele User sich nicht präzise ausdrücken können. Deswegen wird weiter nachgehackt. Wenn nun irgendetwas unsinniges dabei rauskommt, dann wir das natürlich angesprochen.
    Da ist jemand, der einen SSW zur SV nutzen möchte, die Waffe an sich allerdings nur im Auto liegen lassen will. Das ergibt für 90% der User hier einfach keinen Sinn. Er sollte seine Situation genauer beschreiben z.B., dass er die Waffe auch tatsächlich aus dem Auto nimmt, wenn er irgendwo hinfährt und dort z.B. spazieren geht.

    Das manche fragen ein wenig idiotisch rüberkommen oder nicht ganz verständlich sind ist mir selbst auch schon aufgefallen. Nur finde ich sollte man nicht wie Lanam reagieren. Ich finde sowas einfach ätzend. Irgendwann fragen sich die Stamm-User hier warum keine Fragen bzw neue Mitglieder mehr kommen. Und das nur weil manche meinen sich wie was besseres aufzuspielen NUR weil einer ein wenig unpräzise war.

    Dann harkt man halt kurz nach. Wie ich finde keine große Sache. Und wenn man halt keine Lust dazu hat nachzufragen hält man sich einfach aus diesem Thread raus. Aber scheint auch in diesem Forum ein paar User zu geben die E-Penis geil sind. Nur so als Tip, wenn man nett nachfragt ala wolltest du die Waffe dann im Handschuhfach lassen oder es ausführlich erklärt wie andere es hier gemacht haben kriegt man auch mehr Posts und das sogar sinnvoll.

    Damit warst du nun nicht gemeint, also nicht angegriffen fühlen :nuts:
    Sehe ja von dir das du immer kompetent bist.

    So, nun entschuldigt mein Off Topic. Aber das musste mal raus. Fällt nämlich echt auf das so manche hier ein wenig arrogant wirkt. Ist ja schön und gut das hier einige echt super Experten sind. Nur finde ich haben solche arroganten leute nichts in nen Forum verloren.

    Nunja bevor es noch ne Verwarnung gibt. Threadstarter am besten Thread closen und bei fragen stehe ich gerne per PN zur verfügung.

    Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen.

    Maze

  • Zitat

    Fällt nämlich echt auf das so manche hier ein wenig arrogant wirkt. Ist ja schön und gut das hier einige echt super Experten sind. Nur finde ich haben solche arroganten leute nichts in nen Forum verloren.

    Maze

    Das finde ich ehrlich gesagt auch. Gut, kein Mensch ist perfekt und ich hab sicher auch mal irgendetwas Dummes geschrieben und nachher bereut. Ich bin in 2 Foren aktiv, dem hier und einem, dass sich mit Salut-Gewehren beschäftigt. Dort ist der Ton -im Vergleich- freundlicher!

    Einmal editiert, zuletzt von TomCat74 (28. Dezember 2009 um 07:36)

  • Zitat

    Original von florianwupper
    Aber wenn das Handschuhfach abgeschlossen ist, gilt es dann doch nicht mehr als zugriffsbereit oder ? Weil der Revolver muss doch verschlossen sein um das Ding herumführen zu können ohne KWS oder nicht ?

    Du musst auch damit rechnen, dass Deine Frau das Handschuhfach aufschließen kann und schon hat sie Zugriff, abschließen würde ja nur dann Sinn machen, wenn der Schlüssel ein anderer ist und Du als einziger diesen Schlüssel hast.

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von Bogenschuetze (28. Dezember 2009 um 10:04)

  • Zitat

    Original von Maze
    Nur finde ich sollte man nicht wie Lanam reagieren. Ich finde sowas einfach ätzend.


    Nun, er hat gesagt, er weiß im Voraus, wann es in Zukunft erforderlich ist, eine SSW in der Hand zu haben - quasi hellseherisch.

    Dann ist es eben unlogisch, dass er eine braucht. Wenn ich weiß, dass ich angegriffen werde, gehe ich der Situation aus dem Weg oder mache direkt das, wozu eine SSW allenfalls dient: Die Flucht vorbereiten, bzw. direkt die Flucht ergreifen.

    Zitat

    Original von Bogenschuetze
    Du musst auch damit rechnen, dass Deine Frau das Handschuhfach aufschließen kann und schon hat sie Zugriff, abschließen würde ja nur dann Sinn machen, wenn der Schlüssel ein anderer ist und Du als einziger diesen Schlüssel hast.

    Da ein Auto, wie bereits erwähnt, kein befriedetes Besitztum ist, müsste der KWS-Inhaber trotzdem mit im Wagen sitzen.

    Die einzige Möglichkeit die ich sehe, eine SSW (warum auch immer) legal im Handschuhfach zu lagern ist folgende:

    • SSW ins Handschuhfach, Wagen in die Privat-Garage (befriedetes Besitztum).
    • Wenn nun die nicht berechtigte Lebensgefährtin des KWS-Inhabers mit dem Wagen fahren möchte, muss sie die SSW aus dem Handschuhfach nehmen und in der Garage (oder im Haus) belassen. Sie darf das, weil sie sich auf befriedetem Besitztum (Garage) befindet und über 18 Jahre alt ist.
    • Wenn der KWS-Inhaber mit dem Wagen fahren will, kann er sie im Handschuhfach belassen, muss sie aber dann beim längeren Verlassen des Fahrzeugs außerhalb des befriedeten Besitztums an sich nehmen, unabhängig davon ob er eine "Vorahnung" hat, oder nicht.


    Um das Ganze einfacher zu gestalten, könnte die Nichtberechtigte einfach auch einen KWS beantragen - allerdings muss sie dann die SSW beim längeren Verlassen des Fahrzeugs diesem auch entnehmen.

    Je nachdem wo man die SSW dem Handschuhfach entnimmt, besteht eben immer die Möglichkeit, dass ein geBILDeter Mensch das sieht und die Polizei ruft.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Zitat

    Original von Lanam


    Nun, er hat gesagt, er weiß im Voraus, wann es in Zukunft erforderlich ist, eine SSW in der Hand zu haben - quasi hellseherisch.

    Dann ist es eben unlogisch, dass er eine braucht. Wenn ich weiß, dass ich angegriffen werde, gehe ich der Situation aus dem Weg oder mache direkt das, wozu eine SSW allenfalls dient: Die Flucht vorbereiten, bzw. direkt die Flucht ergreifen.

    • Wenn der KWS-Inhaber mit dem Wagen fahren will, kann er sie im Handschuhfach belassen, muss sie aber dann beim längeren Verlassen des Fahrzeugs außerhalb des befriedeten Besitztums an sich nehmen, unabhängig davon ob er eine "Vorahnung" hat, oder nicht.

    Ich denke mit der Vorahnung war gemeint das er sie rausnimmt wenn er an (Klischee an) einer Gruppe Jugendlichen Türkischer, Russischer, deutsch glatzköpfiger Herkunft vorbeifährt. Weil er ja vorher nicht wusste das eine Pistole immer in seiner nähe sein muss, weil das Handschuhfach nicht als zugriffssicher gilt. (Aber nun da wir ihn aufgeklärt haben, wird er sie ja nun immer aus dem Wagen mitnehmen.)
    Nur so als beispiel.
    Da kann jeder normal denkender, gebildeter Bürger denken, dass es hier wenn man nur einmal falsch blickt, dass es ärger gibt.
    Nur mal ein Beispiel, was er meinen könnte mit Vorahnung.

    Aber nun habe ich eine Frage an dich.
    Der Textauszug von dir hast du den selbst Zitiert oder geschrieben ??
    Mich macht das "beim längeren Verlassen des Fahrzeugs" etwas stutzig.
    Darf ich reintheoretisch, wenn ich morgens zum Bäcker fahre, die Pistole im Hanschuhfach lassen wenn ich mir schnell Brötchen hole?? Was heisst länger, dies ist ein sehr unpräziser Begriff in solchen fällen.

    Mfg

  • Den Text habe ich selbst geschrieben.

    Es gab hier mal eine Diskussion dazu, wie lange man eine SSW in einem Fahrzeug liegen lassen darf. Woweit ich weiß hieß es da, ein überschaubarer Zeitraum sei in Ordnung, jedoch keinesfalls mehrere Stunden (über Nacht).

    Ich würde sie jedoch in keinem Fall im Fahrzeug belassen, da es sicher mit deiner Zuverlässigkeit aus ist, wenn dir die Scheibe eingeschlagen wurde und du der Polizei erklären musst, dass da eine SSW gestohlen wurde und warum die unbewacht im Auto lag.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Ähm, also wenn man unbedingt im Auto was rumliegen haben möchte das "schießt", dann wäre doch der Jet Protector oder der JPX eine Alternative.


    Vorteile:

    Kein KWS
    Darf auch von der Frau geführt werden.
    Keine Aufbewahrungsvorschriften
    kann auch bei hohen Temperaturen im Sommer im Wagen bleiben

    Nachteile:
    Nur 2 Schuss
    Relativ teuer (nur der JPX)

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    [...]
    kann auch bei hohen Temperaturen im Sommer im Wagen bleiben
    [...]

    Dort lag meine PPK vor vielen, vielen Monden auch im Sommer und es ist nichts passiert. Fahrzeug war ein VW Golf III, Farbe des Armaturenbretts samt Handschuhfach schwarz (bevor jemand eine Erklärung konstruieren will ;) )

    Gruß
    Thorsten

  • Zitat

    Original von z@pp
    Hallo zusammen,

    gerade beim Lesen dieses Themas hier kam mir eine Frage in den Kopf, ich hoffe es ist ok wenn ich die gleich hier mal reinstelle.
    Ist es rechtlich gesehen ok, die SSW in der Originalverpackung ungeladen im Rucksack zu transportieren? Bis jetzt dachte ich immer, das darf man aber jetzt war ich mir doch nicht mehr ganz so sicher.

    mfg

    Du darfst die Waffe vom BüMa nachhaus und andersrum UNGELADEN in OVP transportieren habe hier einen Ausschnitt vom WaffG gefunden von meinem BüMa beim kauf einer SSW bekommen!

    Ein Tag nach Silvester ist 364 Tage vor Silvester

  • Zitat

    Original von RöHm(er)

    Du darfst die Waffe vom BüMa nachhaus und andersrum UNGELADEN in OVP transportieren habe hier einen Ausschnitt vom WaffG gefunden von meinem BüMa beim kauf einer SSW bekommen!

    Diese Ausnahme vom WaffG. solltest du bitte mit Paragraphen benennen! Und bitte das Aktuelle von April 2009!:confused2:
    Soweit ich es im WaffG. gelesen habe, sind keine Ausnahmen gelistet oder sonstwie genannt. Es wird nur zwischen Führen und Transportieren unterschieden, wobei das Transportieren ein abgeschlossenes Behältnis erfordert - das kann die in Folie eingeschweisste oder in Packpapier eingewickelte und mit Klebeband umbundene Originalverpackung sein oder ein Rucksack mit Vorhängeschloß oder ein abgeschlossener Koffer, oder, oder - Hauptsache, man kann nicht einfach die Verpackung öffnen und die Waffe herausnehmen - denn ob ungeladen oder geladen macht beim Führen keinen Unterschied!

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (28. Dezember 2009 um 19:09)

  • Genau so, wie obendrüber von Vogelspinne erklärt, kenne ich es auch.

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (28. Dezember 2009 um 19:14)

  • Zitat

    Original von Thorsten_W

    Dort lag meine PPK vor vielen, vielen Monden auch im Sommer und es ist nichts passiert. Fahrzeug war ein VW Golf III, Farbe des Armaturenbretts samt Handschuhfach schwarz (bevor jemand eine Erklärung konstruieren will ;) )

    Gruß
    Thorsten

    Ja, schon klar ;)
    Aber wie schon erwähnt, hat der JPX den Vorteil, daß ihn jeder Volljährige auch ohne KWS überall führen darf und er auch geladen und unverschlossen im Handschuhfach verbleiben darf.

    Würde ich etwas zur Verteidigung bereithalten wollen, wären mir die zwei Schuss des JPX zu wenig, aber es geht mir um die rechtlichen Aspekte und Vorschriften.
    Und da hat dieses niedliche Ding klar die Nase vorn.
    Ich kanns nicht oft genug sagen: Einen 4-Schüsseigen JPX bitte! :ngrins:

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ich schließ mich der Meinung von Kentucky an!

    Wobei ich sagen muss, 2 Schuss finde ich wenns auch nach wenig klingt sogesehen mal vom Gedanken her ausreichend für den SV-Zweck! Ich hab selber noch nie irgendwas zur Verteidigung bei mir getragen, weder noch was im Auto gehabt! Und in der Hektik bei einem SV-Fall die SSW ziehen, das Magazin auf den Angreifer komplett entleeren....ähm nein! :( Da würd ich lieber im Auto sitzen bleiben und die Polizei anrufen, und wenn der Typ mir gegen den Wagen tritt, wär mir egal....die Beulen bekomm ich wieder raus, die ausm Kiefer nur mit vielen Behandlungen, hab ich schon selber mitmachen dürfen. Und wenns zur totalen Eskalation kommen sollte, den JPX einsetzen so wenn ich einen hätte!

    This ain't no ponyride

  • Zitat

    Original von Vogelspinne

    Diese Ausnahme vom WaffG. solltest du bitte mit Paragraphen benennen! Und bitte das Aktuelle von April 2009!:confused2:
    Soweit ich es im WaffG. gelesen habe, sind keine Ausnahmen gelistet oder sonstwie genannt. Es wird nur zwischen Führen und Transportieren unterschieden, wobei das Transportieren ein abgeschlossenes Behältnis erfordert - das kann die in Folie eingeschweisste oder in Packpapier eingewickelte und mit Klebeband umbundene Originalverpackung sein oder ein Rucksack mit Vorhängeschloß oder ein abgeschlossener Koffer, oder, oder - Hauptsache, man kann nicht einfach die Verpackung öffnen und die Waffe herausnehmen - denn ob ungeladen oder geladen macht beim Führen keinen Unterschied!


    So mein ich das ja auch vielleicht ein bisschen schlecht vormuliert.


    §12 Abs. 3 Nr 2 WaffG
    Gem. §12 Abs. 3 Nr 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe
    nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem zu einem anderen Ort befördert wird,
    sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfniss umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher).

    Ein Tag nach Silvester ist 364 Tage vor Silvester

    Einmal editiert, zuletzt von Berlin19 (29. Dezember 2009 um 11:11)

  • Na ja, streng genommen darf man eine SSW z.B. NICHT im UNVERSCHLOSSENEN Plastikkoffer (der ja bei den meisten SSW standard ist) nachhause bringen, sondern müsste diesen entweder mit einem Schloss versehen oder den Plastikkoffer nochmal in ein abgeschlossenes Behältnis geben.

    Die Ausnahme, daß sie grade erst gekauft wurde und deshalb unverschlossen transportiert wird, steht nirgends (ich hab zumindest nix gefunden) und wenn dir da jemand ans Bein pinkeln will, kann er das.

    Andererseits, wie ist das denn dann z.B. wenn man eine SSW per Post kriegt, da ist sie ja meist auch unverschlossen im Paket?

    Sehr verwirrend.......


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: